Vater-Kind Kur !?

  • Hallo, habe mal eine Frage.
    Mein Sohn hat orthopäödische Probleme. Laut Arzt wäre eine Kur mal nicht schlecht.
    Kann ich aufgrund von Problemen des Kindes eine Vater-Kind Kur beantragen? Ich finde nur Beispiele wo Vater/Mutter eine Kur bedürfen!?
    Ich glaube nicht, daß mein Sohn alleine für längere Zeit weg fahren will. Gibt es da Möglichkeiten?


    LG Cedi


    P.S : Mein Sohn lebt seid der Trennung bei mir!

    Die Geburt eines Kindes ist gleichzeitig die Geburt einer Mutter und eines Vaters.
    Elisabeth Stone

  • Mutter/Vater-Kind-Kur gibt's wenn Mutter/Vater kurbedürftig ist.
    Wenn das Kind kurbedürftig ist, ist es eine Reha und wird über den Rententräger (?) beantragt.


    (Papa darf aber als Begleitperson mit)

  • Wie alt ist dein Kind? Sollte es noch sehr jung sein kannst du selbstverständlich als Betreungsperson mitfahren.

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

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  • Mein Kind ist 13 Jahre! Na ja muss ich mal gucken, was da geht!

    Die Geburt eines Kindes ist gleichzeitig die Geburt einer Mutter und eines Vaters.
    Elisabeth Stone

  • Was für eine Kur brauchst Du? Eine mutter-Kind / bzw Vater - Kind-kur hat immer die besonderheit , daß der Elternteil im Mittelpunkt der behandlungen steht. Nicht das Kind!


    Und wichtig ist beim Elternteil immer das Vorliegen von sog Mütterspezisfischen ( hier eben eher erzeihungsspezifischen ) Belastungen...


    Bei orthopädische Problemen des Kindes die Intensiv behandelt werden müssen würde ich ehr eine Kinderkur über die KK oder die RV beantragen... Allerdings kommt es darauf an wie alt das Kind ist bei wem ich speziell anfragen würde.. Die RV versucht kinder ab 6 etwa allein in Rehas zu schicken.. ab etwa 10 hat man als Elternteil keine Chance mehr mitzukommen als Begleitung...


    Macht aber nichts! Bei Kindern gibts nämlich keine Vorrangigkeit der Kostenträger. Soll heißen: wenn du bei der KK einen Antrag stellst muss die ihn auch begutachten und bei Norwendigkeit ( meist wird dazu der MDK hinzugezogen ) auch zahlen... Und bei der KK ist es einfacher als Begleitung mizukommen... Sie darf auch den Antrag auf eine Kinderkur nicht einfach an die RV weiTerleiten...


    Uhii--- Habe gerade gesehen, daß Kind schon 13 ist... Da rechne mal bei beidem nicht damit das Du als Begleitung mitkannst.. Also kannst Du auch ruhig über die RV eine Reha beantragen...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Bis zwölf läuft Kind noch als Begleitperson. Über 12 greift die Regelung, dass der Haushalt aufgelöst wird. Wenn Kind nicht unterzubringen ist, müsste die KK bzw. Rentenversicherung den Aufenthalt in einem betreuten Wohnen zahlen. Das ist meist teurer als die Mitnahme als Begleitperson.


    Umgekehrt kannst Du nicht mehr bei einem 13-Jährigen als Begleitperson mitfahren.


    Was tun: Ideal wäre eine Koppelung: Beide brauchen Kur/Reha. Beide Anträge gehen durch. Kurort hat beides: Kur für Vater, Reha für Sohn. (Spontan fallen mir da Bad Berleburg/Rothaargebirge ein sowie Aschau im Chiemgau. Dort haben Trägerkliniken beides im Angebot...)


    Sprich: Du musst geschickt agieren. Den Doc ins Boot holen. Die KK ggfls. auch. Sonst wird das schwierig. Würde dann bedeuten: Sohn macht die Reha, Du machst auf eigene Kosten Urlaub vor Ort ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • na - das ist total schwierig , da die Rv eben nicht auf Wünsche bzgl der Kliniken Rücksicht nimmt... Außerdem ist es abhängig von der genauen Diagnose beim Sohnemann.,,, Wäre ide zb Skoloise gibts nur eine vernüftige Klinik in D für Kidner und das ist die Schroth-Klinik Bad Sobernheim........


    Weswegen sollte den der Papa ein Kur bekommen wenn er keine orthopädischne Probleme hat wie sie der Sohn hat..


    Erhlich gesagt halte ich das für sehr sehr schwer hinzubekommen bis unmöglich...



    Und mal ganz ehrlich: ich bin mit 11 4 Wochen allein zur Kur gewesen - und das hat mir sehr gut getan und eshat mir viel für die Selbststädnigkeit gebracht...


    Trau deinem Sohn mit 13 mal was zu... Der kann das,

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  • Zitat von Laetitia

    na - das ist total schwierig , da die Rv eben nicht auf Wünsche bzgl der Kliniken Rücksicht nimmt... r die Selbststädnigkeit gebracht...


    Das stimmt so nicht. Der RV-Träger kann nur die Kliniken berücksichtigen, die im Antrag genannt und ärztlich befürwortet werden. Spätestens nach einem gut begründeten Widerspruch ist das Problem vom Tisch.


    Google doch mal im Net nach Kliniken, die die Problematik deines Sohnes behandeln könnten und frag nach der Möglichkeit als Begleitperson bzw. einer "Vater-Kind-Maßnahme" (Kur oder Reha). Ob eine solche Maßnahme für dich tatsächlich in Frage kommt, wird für den Kostenträger davon abhängen, wie stark du aufgrund der Probleme deines Sohnes mitbelastet bist, z.B. durch ambulante Termine - diese (z.B. Krankengymnastik etc.) müssen vor Antragstellung über einen längeren Zeitraum genutzt worden sein.