Fragen zu Scheidung

  • Hallo,


    ich lebe nun seit fast zwei Jahren von meinem Mann getrennt!
    Er hat sich seither weder blicken noch hören lassen, weder bei mir noch bei unseren drei Kindern ( 5, 4 und 3 Jahre ).
    Die Kinder bekommen UHV vom JA da er sich selbst für den Unterhalt zu schade ist!
    Ich habe bislang die Scheidung nicht eingereicht, da er in der Schweiz lebt und Arbeitet und ich dachte das ich dort eh nicht an ihn rankomme, das JA konnte bislang ja auch nichts wegen dem Unterhalt ausrichten :kotz .
    So, nun will mein holder EX wahrscheinlich wieder heiraten, da er es mit der Scheidung ziemlich eilig hat.
    Ich weiß auch warum, es geht im Grunde nur um die Schweizer Staatsbürgerschaft.


    Nun meine Frage, wie kann ich ihm die Scheidung vermiesen?


    Er hat mich hier mit drei Kindern und nem Haufen Sxchulden sitzen lassen, er verdient in der Schweiz einen haufen Geld, zahlt aber keinen Cent für die Kinder weder für mich!


    Ich will nicht das, das so bleibt, wir sitzen hier in der Sch... und er fängt noch mal neu an als wäre nie etwas gewesen.


    Was kann ich tun?

  • Hi,



    leider kann ich Dir nicht wirklich helfen, aber meines Wissens ist es so, daß die Trennungszeit 3 Jahre beträgt, wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Die Frage ist, ob das nicht ein guter Zeitpunkt für einen Deal ist - Zustimmung gegen Unterhaltstitel, wobei auch hier die Frage ist, was für ein Dokument Du brauchst, um den Unterhalt in der Schweiz einzutreiben.



    Eigentlich bin ich ja ein Anhänger friedlicher Lösungen, aber in Deinem Fall müßte man dazu schon mehr als Pazifist sein. Daß man einen Partner verläßt - okay, das ist eine Sache zwischen Erwachsenen, aber daß man drei Kleinkinder zur Seite legt wie alte Schuhe werde ich niemals verstehen. :kopf



    LG


    Susanne

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Ein Unterhaltstitel ist seitens des JA schon in Arbeit aber der bringt mir in der Schweiz leider nix, deshalb fühlt mein Ex sich auch so sicher in der Schweiz (weil nicht EU), :wand

  • Ein Unterhaltstitel ist seitens des JA schon in Arbeit aber der bringt mir in der Schweiz leider nix, deshalb fühlt mein Ex sich auch so sicher in der Schweiz (weil nicht EU),



    Eben, das meinte ich, es gibt auch in der Schweiz soetwas wie Schuldtitel, da bin ich sicher.

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Eben, das meinte ich, es gibt auch in der Schweiz soetwas wie Schuldtitel, da bin ich sicher


    Ja aber leider darf ich persönlich nichts unternehmen solange ich UHV bekomme und für das JA hört die Arbeit an der deutschen Grenze auf, sonst wäre ich schon lange bei einem Anwalt in der Schweiz gewesen.

  • Ja aber leider darf ich persönlich nichts unternehmen solange ich UHV bekomme und für das JA hört die Arbeit an der deutschen Grenze auf, sonst wäre ich schon lange bei einem Anwalt in der Schweiz gewesen.



    Was heißt das, Du darfst persönlich nichts unternehmen?



    Die können Dich doch nicht daran hindern, einen "Deal" mit ihm auszuhandeln, der zum Ziel hat, den UHV überflüssig zu machen, oder doch?!?

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Also mit ihm persönlich kann ich aushandeln was ich will, aber aus Erfahrung weiß ich, das er sich an keine Absprache hält.
    Ich bin manchmal echt kurz davor mit dem Holzhammer in die Schweiz zu fahren.
    Es ist ein Teufelskreis!

  • hallo,


    du kannst auch in der schweiz den unterhalt pfänden lassen,brauchst nur einen titel...


    vielleicht hilft dir das hier etwas weiter:
    du kannst den gerichtsvollzieher losschicken und die begründung nachreichen :hae:


    http://www.123recht.net/Unterh…llstrecken-__f178251.html


    http://de.answers.yahoo.com/qu…qid=20070903030845AAOMNMz


    titel holen:


    http://www.aktive-erwerbslose.…on=printpage;topic=5976.0


    pfändungsfreibetrag in der schweiz:


    http://www.steuerbuch.lu.ch/xs…port.pdf?id=2819&child=no


    herzliche grüße und auf gehts :winken:
    juwi

  • Die USA gehört ja auch nicht zur EU :D , aber ich habe trotzdem Unterhalt eingeklagt. Bzw. der Unterhaltsbeistand vom JA hat das für mich gemacht. Sobald er den 2. Monat nicht zahlt, wird gepfändet. Das muss doch auch im europäischen Ausland möglich sein.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Hi,

    ,brauchst nur einen titel..

    NUR :lach ...dann treib den mal ein.


    Meiner Meinung nach, mußt du (oder das JA) erstmal EX auf den Titel verklagen.
    Dann werden Auskünfte zum Einkommen gefordert.
    Wenn EX dem nicht nachkommt Auskunftsklage einreichen.
    Wenn EX mit all den Dingen nicht nachgekommen ist, Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.
    Dann steht EX auf der Fahndungsliste der Polizei.
    Wenn er dann nach Deutschland kommt, wird dein EX festgenommen.


    Dies alles dauert....und sollte m.E. mit einem guten RA durchgesprochen werden.


    Meines Wissens existieren auch, irgendwelche Abkommen bzgl. Unterhalt, mit der Schweiz.


    Jedenfalls solltest du dicch schnellstens bemühen, damit nicht noch mehr Zeit ins Land geht.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • hallo,
    in dem link unter "titel holen"
    schreibt eine gaby (im 5. beitrag),die in ähnlicher situation war, dass sie einfach zum amtsgericht marschierte und einen titel gleich mitbekam :D
    bin auch erstaunt... aber kann frau ja mal versuchen :winken:
    herzliche grüße
    juwi

  • ich denke, das kannste doch alles viel einfacher haben: in einer scheidungsvereinbarung. Er kriegt seine schnelle Scheidung und du Unterhalt plus Nachzahlung für die letzten Jahre. Kann sein Anwalt oder deiner aufsetzen, ist dann Bestandteil des Scheidungsurteils und gut.


    Was bringt es dir und den Kindern, jetzt mit ner Scheidungsverzögerung noch Rache zu üben? nach so langer Zeit? Das tut Dir und den Kindern auch nicht gut. Schließ das Kapitel kurz und Schmerzlos ab und starte dann befreit neu durch!


    Bei meiner Freundin war es übrigens gar kein Problem für das Jugendamt in der Schweiz den Unterhalt einzutreiben.

  • Hi,

    einen titel gleich mitbekam :D

    ohne Berechnungsgrundlage....der Titel wurd dann aus dem Handgelenk gezaubert ... vom Richter ?
    Glaub ich nicht ... :frag


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • 1. Solange Du "nur" UVG beantragt hast und keine zusätzliche Beistandschaft, ist Dir der Weg zum Anwalt wg. Unterhaltsforderungen nicht versperrt. Ansonsten kündige die Beistandschaft (nicht den UVG!) in Absprache mit JA und geh zum Anwalt.
    2. Es gibt Abkommen mit der Schweiz über Schuldeintreibung. Hier brauchst du den Familienrechtsanwalt mit diesem Spezialwissen.
    3. Sein Heiratswunsch ist ein wunderbares Druckmittel, die Dinge zu klären. Auch hier brauchst Du den guten Familienrechtsanwalt, der die Sache in feste Tücher bindet, bevor die Sache anders läuft. Gut ist: Dein Nochmann muss die Scheidungsklage wohl hier in Deutschland einreichen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nö. Wir sind nicht in einer Bananenrepublik.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja aber leider darf ich persönlich nichts unternehmen solange ich UHV bekomme und für das JA hört die Arbeit an der deutschen Grenze auf, sonst wäre ich schon lange bei einem Anwalt in der Schweiz gewesen.


    Wie Du da drauf kommst, bzw. wer dir das erzählt hat, würde mich mal interessieren...


    das ist völliger Nonsens! :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)