Schulsachen und Busfahrkarten anteitig gezahlt???

  • hallo Ihr!!!


    Weiß jemand darüber bescheid???
    Bin AE mit drei Kindern, Mit dem kleinsten bin ich noch im Erziehungsurlaub! Meine grossen Kindern sind jetzt beide in den Weiterführenden Schulen, also brauchen die
    Busfahrkarten! Und das kostet mich für beide 50 Euro Pro Monat. Wie auch für beide Schulsachen!! Der KV der grossen Kids sagt, ich würde ja Unterhalt( Pflichtunterhalt) vom ihm bekommen,
    also braucht er nichts dazu geben!( KV hat die ganzen 6 Jahre noch N I E etwas seinen Kids gekauft.- Ob Kleidung oder etwas anderes!!!


    Wo kann man nach fragen wer etwas einteilig übernimmt, und was wäre es dann???? :wink


    Vielen Dank im voraus!


    Schönen Sonntag und liebe Grüsse


    Mamsi

  • i bin auch der meinung das ist vom unterhalt zu bezahlen. weiterführend wäre die frage ob du alg2 beziehst u. das schulgeld für die beiden kinder bekommen hast? wenn du bedarf hättest dann hättest du davon unabhängig vom unterhalt, das schulmaterial kaufen können. zusätzlich gibt es auch die möglichkeit über sozialfonds der schule die bücher umsonst oder ausgeliehen zu bekommen für das schuljahr.
    dann gibt es in vielen gemeinden eine möglichkeit fahrkarten verbilligt oder gar umsonst zu bekommen für die fahrt zur schule (öffentliche verkehrsmittel) u. oft auch schon kostenloses mittagessen für sozialschwache familien. erkundige dich doch mal.

  • Wie alt sind denn die Kids?


    Beantrage bei den Schulen (ich glaub bis zum 16.17/LJ.) eine Befreiung der Schulfahrtkosten.
    Die kriegt man in der Regel völlig unkompliziert.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • hier bei uns kommt es auf die entfernung zur schule an ... ab einer bestimmten km zahl , bekommt man die monatskarte umsonst

  • aber auch nicht in allen gemeinden. bei uns stand auf dem formular (muss bei der schule abgestempelt werden) - das man es voll bezahlen muss, bezuschusst bekommen kann oder wie bei alg2-hes die bekommen die jahresfahrkarte zur schule umsonst.
    das gilt dann für den öffentlichen nahverkehr. erkundige dich doch mal in deinem schulbüro :)

  • Hier bei uns ist das auch so, daß ab einer best. Entfrenung das Busticket umsonst ist...... Bis zur 10. Klasse sind es 5 km Luftlinie die man entfernt wohnen muss... Ansonsten muss man selber zahlen.


    Wenn Du Unterhalt bekommst dann ist sowas wie Schulutensilien und Busfahrkarte davon zu bestreiten. Es gibt für sowas nichts extra vom KV. natürlich kannst Du versuchen ihn darum zu bitten - rein rechtlich hast Du keine Chance ! Da ist es mit dem Unterhalt abgegolten.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Sorry Susa


    ist in BaWü etwas anders
    Du bekommst bei ALG2 die Fahrtkosten erstattet bzw. Sie werden komplett vom Landratsamt übernommen.
    Ansonsten muß ein Eigenanteil geleistet werden.
    Gehe zu deiner zuständigen Stelle und stelle einen Antrag zu ALG2 da müsstes für drei Kindern noch unterstützende Leistungen bekommen.
    Vor allem ist das Sinnvoll da ALG2 auch bei Klassenfahrten und Ausflügen die Kosten übernimmt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Bei uns hier ist es so (habe selber ab dieses Schuljahr ein Kind auf der weiterführende Schule - eine Wegstrecke 16 km von zu hause bis zur Schule, also knapp 32 km am Tag)
    das man von der Schule einen Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten (mit Schulstempel versehen) bekommen hatte in der 1. Schulwoche. Diesen mußte ich dann dem hiesigen
    Ausbildungsförderungsamt beim Landkreisamt einreichen. Beizufügen war ein Einkommensnachweis (Lohnzettel, Alg-2-Bescheid oder sonstige Bescheide). Dann muß ich sämtliche
    Wochen- und Monatskarten denen entweder halbjährlich (Februar 2010) oder nach Schuljahresende mit Namen versehen und im Original einreichen und bekomme dann
    diese Fahrtkosten zurückerstattet (den Betrag für ein halbes Jahr oder am Schuljahresende für ein ganzes Jahr). Ob man dies dann komplett zurück erstattet bekommt oder nur
    anteilmäßig hängt vom Einkommen ab.


    Aber mit Hartz-IV, in der RL des Kindes sind nur mtl. ca. 15,-- Euro für den ÖPNV enthalten (der eigentlich auch dafür da sein sollte um mal mit dem Bus ins Schwimmbad zufahren,
    oder Freunde besuchen zu können etc. - nur mal als Beispiele). Die Wochenkarte für Schüler kostet alleine schon 18,20 Euro und die Schülermonatskarte 45,00 Euro.
    Und aus der RL alleine kann man nicht dies laufend vorlegen, das Geld fehlt ja dann wo anders dringend. Auch weil kein Bedarf für Bildung bei den Kindern lt. diesem EVS-Warenkorb
    berücksichtigt wurde (er beträgt also 0,00 Euro).


    Da ich noch andere Ungeklärtheiten, die mit der Antragsstellung bzw. zusätzlichen Bedarf zusammenhängen, über einen RaW laufen habe, hat dieser jetzt eine EA bei unserem Sozialgericht mit
    anhängender Klage eingereicht. Es gibt ja bereits einige Gerichtsurteile bzgl. Schülerfahrtkostenübernahme die zu Gunsten der HE gefällt wurden und die ARGEn diese Schülerfahrtkosten
    zusätzlich übernehmen mußten. Erfolge in anderen Sachen haben mein RaW und ich beim hiesigen Sozialgericht schon gegen die ARGE verbuchen können.


    Bei uns gibt es auch sonst keine Stelle die für solche Fälle einspringen würde, wir haben diesbezüglich schon alles versucht, sind aber nur überall auf Ablehnung gestoßen.


    lg
    Pimpf

  • Hallo Ihr!!!


    Vielen dank an alle die mir geantwortet haben!!


    Habe gleich am Montag in der Schule angerufen, konnten mir nicht weiter helfen, nur tele-Nr. vom Landratsamt gegeben. Dort habe ich angerufen...
    leider gilt die KostenÜbernahme nicht für mich, nur wenn man ALG oder H4 bekommt. Da ich noch im Erziehungsurlaub bin, dafür kein Gesetz gibt....
    habe ich Pech!!!!!!!! :rolleyes:


    Schönen Tag an alle!


    Liebe Grüsse
    Mamsi :wink

  • bekommst du denn soviel erziehungsgeld, das du genau weißt du würdest aus der leistung von algzwei fallen oder nimmst du das nur an? hast du schon mal einen rechner bemüht im netz u. hast es durchgerechnet?
    sind die zuschläge so hoch an unterhalt etc das die kinder aus der berechnung rausfallen? google dir das mal, nicht das dir gelder flöten gehen, nur weil du dich nicht traust :) oder dir nicht sicher bist...