allo,
hab noch mal eine frage zur rückzahlung von unterhaltsvorschuss.
Ich hab etwas gelesen das besagt das der unterhaltsvorschuss nur zurückgezahlt werden muss, wenn der unterhaltspflichtige zahlungsfähig war / ist aber nicht zahlt / gezahlt hat.
Das würde ja heißen das ein vater der keinen unterhalt zahlen kann (keine Arbeit hat ) den unterhaltsvorschuss auch nicht an den staat zurück zahlen muss, habe ich das richtig verstanden?
Aber dann wäre es doch eigentlich ungerecht denn der vater würde ja somit von seinen pflichten entbunden werden.
Hat jemand einen link wo man mal was handfestes rausbekommt?
Danke euch schon mal :thanks::thanks:
Ich meine wenn der vater im laufe der zeit arbeit hat und über einkommen verfügt das zur unterhaltsrückzahlung dann zur verfügung stände.