Sogenanntes Vereinfachtes Familienrecht ab 1.9.09

  • Die Zahl der Scheidungen und Familienstreitigkeiten hat enorm zugenommen. Verfahren wurden immer komplexer und komplizierter. Amtsgerichte haben seit einigen Jahren ihre eigenen Lösungen im Rahmen der Gesetze gesucht. Zum 1. September 2009 wird das neue Familienverfahrensgesetz (FamVG) in Kraft gesetzt. Soweit ich aus den bisherigen Kommentaren und Absichtserklärungen des Deutschen Familiengerichtstages entnehmen kann, gibt es folgende Veränderungen:


    Grundsätzliches Ziel soll eine Vereinfachung der Verfahren sein und ein gesamtheitlicher Blick auf die Familiensituation. Neben Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich gibt es auch Schulden- und Vermögensfragen, das Vormundschaftsrecht, die bisher vor bis zu drei verschiedenen Gerichten/Kammern ausgetragen wurden.
    Künftig wird dies alles vom "Großen Familiengericht" behandelt.


    Neuerung beim Umgangsrecht: Kommt es in einem Umgangsrecht zur Einsetzung eines Gutachters (bzw. zu einer längeren Vertagung zur Sachverhaltsklärung), muss der Richter den Umgang in der Zwischenphase klären. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Elternteil nicht entfremdet wird. Wird dies vom anderen Elternteil verwehrt, sind nun erhebliche Ordnungsgelder und sogar Ordnungshaft möglich.


    Neuerung beim Sorgerecht: Beim Sorgerecht wird den Großen Familiengerichten nahegelegt, sich von einer "Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung" beraten zu lassen (ob dies sich nur auf das Jugendamt beschränkt, ist mir nicht ganz klar), falls die Eltern sich nicht einig werden im Verfahren. In der Praxis scheint dies zu bedeuten, dass das JA sofort eingeschaltet wird, wenn ein Sorge- oder Umgangsrechtsantrag bei Gericht gestellt wird. Bei den meisten Amtsgerichten bereits bisher übliches Vorgehen. Neu und festgeschrieben: Weigert sich ein Elternteil, an dieser Beratung teilzunehmen, kann ihm das Gericht einen höheren Anteil an den Prozesskosten auferlegen.


    Neuerung beim Unterhalt: Bisher konnte das Gericht nur die Beibringung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Prozessbeteiligten einfordern, Verweigerungen mit (geringem) Ordnungsgeld belegen. Nun können die Gerichte entsprechende Auskünfte direkt beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt einfordern. Dies beschleunigt deutlich die Verfahren und lässt den Nichtzahlenden nicht mehr so viel Raum, auf Zeit zu spielen.


    Neuerung bei Eilverfahren: Bei existentiellen Fragen wie Unterhalt und Umgang kann ein Eilverfahren beantragt werden. Dem Gericht ist es nun möglich, innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen eine Entscheidung zu treffen. (Bisher konnten Anträge auf ein Eilverfahren nur gestellt werden, wenn gleichzeitig ein Hauptverfahren eröffnet wurde, dass sich teilweise über Jahre hinstrecken konnte.) Das Eilverfahren ist nunmehr ein eigenständiges Verfahren. Es wird also in einem Hauptverfahren nicht mehr überprüft, sondern kann Rechtsgültigkeit erlangen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Was den Unterhalt angeht, hat sich das wohl noch nicht bis zu unserem Gericht rumgesprochen. Seid nunmehr 9 Monaten liegt die Unterhaltsfestsetzungsklage dort und nichts rührt sich. Trotz Sachstandsnachfragen des JA ect. . Seid 26 Monaten bin ich per Beistandschaft mit dem JA dran. Das einzige was rausgekommen ist, ist Vaterschaftsanerkennung.
    Mittlerweile hat sich der KV arbeitslos gemeldet und es wird wohl wieder darauf hinaus laufen, das man ihm nicht nachweisen kann oder will, das er vorsätzlich die Arbeitslosigkeit hervorgerufen hat. Er hat es selber angedroht, wenn er zahlen soll, schmeißt er die Arbeit.