oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt..."
Steht doch da..!
U das UhVorschG sagt weiter dazu:
Zitat(2) Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt
Und der § 1567 des BGB sagt dazu:
Zitat§ 1567 Getrenntleben
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
Also seit ihr als solches nicht dauernd getrenntlebend.....
Ihr lebt nur derzeit in getrennten Wohnungen, woebi hier ja nicht wirklich von Wohnungen zu sprechen ist, du lebst bei den Eltern..