Verlängerung von 12 auf 14 Monate möglich?

  • Ich habe 14 Monate beantragt und bewilligt bekommen.
    Der Vater steht mit in der Geburtsurkunde, ich habe aber das alleinige Sorgerecht. Ich habe eine Negativbescheinigung mit abgegeben und es war kein Problem. Das Elterngeld wird mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Da der Betrag ja sowieso höher ist als das Elterngeld gibt es da nichts zusätzlich. Auf jeden Fall habe ich Geld bis die Kleine 14 Monate alt ist.
    In den Elterngeldbroschüren steht es aber auch vermerkt, dass AE 14 Monate bekommen, die vorher berufstätig waren.
    LG
    Friday

  • Ich wollt das Thema nochmaln vorkramen. Ich habe bis Mitte Januar Elterngeld erhalten, also die letzte Zahlung Mitte Dezember 2010. Seit Oktober 2010 bin ich allein erziehend. Kann ich denn jetzt noch die 2 Monate beantragen? Ich wusste das nicht, als ich nachfragte, meinte man nein.


    Ich hoffe auf Antwort, falls sich jemand auskennt. Danke!

  • Erfüllst du denn die folgenden Kriterien?



    -Alleiniges Sorgerecht
    -man muss 12 Monate vor der Geburt gearbeitet haben,auch wenn es nur einen Monat war,oder sogar nur ein paar tage,das zählt auch...
    Egal ob Minijob,1 Euro Job etc...Das Geld muss nur versteuert gewesen sein.
    -Der Kv darf nicht in der Geburtsurkunde stehen.Das hat dann ja wieder was mit dem Alleinigen Sorgerecht zu tun,denke ich mal.

  • Der Kv darf nicht in der Geburtsurkunde stehen.Das hat dann ja wieder was mit dem Alleinigen Sorgerecht zu tun,denke ich mal.


    das ist falsch. Der Vater darf natürlich mit in der Geburtsurkunde stehen.



    Die Kriterien sind


    1. ASR oder mindestens ABR
    2. Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit (also: muß gearbeitet haben und dies wegen dem Kind jetzt nicht mehr oder weniger tun)
    und 3. darf der andere ET nicht mit dem Kind oder dem Antragssteller zusammenwohnen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich hätte dazu auch noch eine Frage und zwar : ich erfülle alle Kriterien außer das ich das alleinige Sorgerecht habe aber das läuft bereits seit November 2010 beim Anwalt. Ich bekomme aber nur noch bis Juni 2011 Elterngeld. Bis jetzt gibt es noch kein


    Gerichtstermin also sieht es schlecht aus das ich bis Juni die Entscheidung vom Gericht vorliegen habe. Wird es denn anerkannt bei der Elterngeldstelle das ich das alleinige Sorgerecht bereits beantragt habe und auch der KV eine schriftliche Erklärung abgegeben hat mir das Sorgerecht zu übertragen????



    LG Nicole

  • Also bei uns war es so, dass wir den Verzicht aufs Sorgerecht von meinem damals Nochmann beim Notar beglaubigt haben, weil unklar war ob wir vor Ablauf der 12 Mon Elterngeld geschieden sind. Damit bin ich zur Elterngeldstelle gegangen und die haben sich das Kopiert und der Antrag wurde schon mal auf 14 Monate geändert. Ich mußte dann nur noch das Scheidungsurteil nachreichen und dann habe ich auch das Elterngeld für die 2 Monate bekommen. Muß noch dazu sagen, dass wir dann allerdings noch vor Ablauf der 12 Monate geschieden wurden und das Sorgerecht auf mich übertragen wurde.


    Frag doch einfach noch mal genau bei der Elterngeldstelle nach. Vielleicht könnt ihr ja beim JA eine Sorgerechtsverzichtserklärung ( :hae: ) machen, die müßte auch anerkannt werden :frag

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Ich krame das Thema nochmal hervor...


    Wisst ihr, ob man die 14 Monate auch kriegt, wenn man einen Teil des Elterngeldbezugs mehr verdient als vor dem Mutterschutz? Da ich dort noch in Ausbildung war und dann nur kurz befristet gearbeitet habe, würde ich jetzt ab Okt. mehr verdienen als davor, die ersten 7 Monate habe ich ALG 2 bekommen.
    Momentan habe ich das alleinige Sorgerecht noch nicht, aber da ich das eh beantragen will, würde ich danach dann auch versuchen, die 2 Monate noch Elterngeld zu bekommen... 600 € mehr ist ja nicht ganz wenig.