Suche Erfahrungswerte zu den Themen "Stalking" und "Näherungsverbot"

  • Hallo!


    Hat hier jemand persönliche Erfahrungen zu den Themen? Hat schon mal jemand seinen Expartner wegen Stalking angezeigt? Und viell. auch ein Näherungsverbot erwirkt?


    Wie "beweist" man denn Stalking? Ist es ratsam ein sogenanntes Tagebuch über die Vorkomnisse zu führen, damit man genau vorlegen kann, wann was passierte? Oder nützt es dann rein gar nichts, weil Papier is ja geduldig, und schreiben kann man viel? :Hm


    Unter welchen Vorrausetzungen bekommt man ein solches Näherungsverbot am besten erwirkt? Und wie sieht das dann aus?


    Hab ja hier schon einige üble Schicksale gelesen... viell. kennt sich ja jemand hier auch persönlich mit DIESEN Themen (leider) aus?! :frag


    Ich Dank Euch im Vorraus!


    LG, 3xSonnenschein :blume

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Hi,


    schau mal dir das link an:http://www.sos-psychoterror.de, vobei da geht es mehr um andere art psychischer gewalt.


    hier ist ein auszug vom web des bundesministerium der justiz:



    Rech­tlicher Schu­tz gegen St­al­ki­ng





    St­al­ki­ng-Op­fe­rn ist gr­un­dsätzlich zu raten, sich so
    frühzei­tig wie möglich gegen den St­al­ker zur Wehr zu
    set­zen. Hierfür steh­en zi­vil­rech­tliche und st­raf­rech­tliche
    Mittel zur Verfügung:




    1. Zi­vil­recht




    Nach dem Ge­walt­schu­t­zge­setz kann das Opfer eine zi­vil­rech­tliche
    Schut­zan­o­rdn­ung gegen den St­al­ker er­wirken, also beisp­iel­s­weise
    ein Kon­t­a­kt- oder Näherungs­ve­rbot. Diese Schut­zan­o­rdn­ung
    kann zi­vil­rech­tlich unter an­de­rem mit der Fe­st­s­et­zung von
    Ordn­ungs­ge­ld und Ordn­ungsh­aft vo­llst­reckt we­r­d­en. Weite­re
    In­forma­tio­nen zum Ge­walt­schu­t­zge­setz enthält die
    Br­oschüre „Mehr Schu­tz bei häuslicher
    Ge­walt“, die Sie eben­fa­l­ls auf der Ho­m­e­pa­ge des
    Bun­desmi­niste­riu­ms der Ju­st­iz finden.




    2. St­raf­recht




    § 238 StGB (Nach­ste­llung) sieht Frei­hei­ts­st­ra­fe bis zu drei
    Jahren oder Ge­ld­st­ra­fe für de­n­jen­i­gen vor, der einem an­de­ren
    durch in der Vorsch­r­i­ft näher be­sch­r­ieb­e­ne Handl­un­gen
    un­be­fugt nach­ste­llt und da­du­rch seine Lebens­ge­st­alt­ung
    schwer­wie­gend be­einträch­tigt. Höhere St­ra­fdr­oh­un­gen
    sind vorge­sehen für Täter, die das Opfer, einen
    Angehörigen des Op­fers oder eine an­de­re dem Opfer nahe
    steh­en­de Per­son durch das St­al­ki­ng in die Ge­fahr des Todes oder
    einer schwe­ren Ge­sun­d­hei­tsschädigung bring­en.
    Frei­hei­ts­st­ra­fe von einem bis zu zehn Jahren ist an­g­e­dr­oht, wenn
    der Täter durch die Tat den Tod des Op­fers, eines
    Angehörigen des Op­fers oder einer an­de­ren dem Opfer nahe
    steh­en­den Per­son ve­r­ur­sacht.




    Viele St­al­ki­ng-Handl­un­gen erfüllen auch an­de­re
    St­ra­ftat­bestände des St­ra­fge­setzbuchs. Je nach den
    Umständen des Ei­nzel­f­a­l­les können ins­be­sonde­re die
    St­ra­ftat­bestände des Hau­s­f­rie­de­ns­bru­chs, der Be­leidigung,
    der se­xu­e­llen Nötigung, vorsätzlichen oder
    fahrlässi­gen Körper­ve­r­let­zung, Nötigung und
    Bedr­oh­ung sowie die Tat­bestände hins­ich­tlich der Ve­r­let­zung
    des persönlichen Lebens- und Ge­heimbe­reichs erfüllt
    sein.




    Auch das seit Ja­nu­ar 2002 ge­lt­e­n­de Ge­walt­schu­t­zge­setz sieht
    st­raf­rech­tlichen Schu­tz vor. Bei einer Zu­wide­r­h­andlung gegen eine
    zi­vilge­rich­tliche Schut­zan­o­rdn­ung macht sich der Täter
    st­ra­fbar: Es dr­oh­en Frei­hei­ts­st­ra­fe bis zu einem Jahr oder
    Ge­ld­st­ra­fe (§ 4 GewSchG). Damit ist sicherge­ste­llt, dass
    auch Nach­ste­ll­un­gen, die nicht von den St­ra­ftat­beständen des
    St­ra­fge­setzbu­ches erfasst sein so­ll­t­en, st­raf­rech­tlich ge­ahn­det
    we­r­d­en können.




    3. We­l­che Vorge­hensweise ist die ri­ch­tige?




    We­l­che Vorge­hensweise bei St­al­ki­ng sachge­recht ist, lässt
    sich nicht al­lge­meingültig sagen, so­nde­rn hängt von den
    Umständen des Ei­nzel­f­a­l­ls ab. Bet­ro­ff­ene so­ll­t­en
    pr­ofe­s­s­io­ne­llen Rat einholen, wie sie sich in ihrer konk­ret­en
    Si­tua­ti­on am be­sten ve­r­h­alt­en. Hilfe­ste­llung leisten ins­be­sonde­re
    Op­fer- und Ge­wal­t­bera­tungs­ste­llen, Frauenhäuser und
    Sel­bsth­ilfei­ni­tia­tiven sowie Rech­ts­anwält­in­nen und
    Rech­ts­anwälte. Vor allem in konk­ret­en Ge­fahre­ns­i­tua­tio­nen
    können sich die Opfer sel­bst­verständlich auch an die
    Po­lizei wen­den. Die Po­lizei muss zur Ve­r­hinderung von St­ra­ftaten
    ei­ns­chr­eit­en. Sie ist ve­r­pflich­tet, jede St­ra­f­anz­e­i­ge au­fzu­ne­hmen
    und bei Ve­r­d­a­cht auf St­ra­ftaten ein Er­mit­tlungs­ve­rfahren
    ei­nzu­leit­en.




    4. We­l­che Kosten en­t­steh­en?




    In einem st­raf­rech­tlichen Ve­rfahren fa­l­len Kosten für das
    Opfer im Al­lge­mei­nen nicht an. Wer sich al­le­r­d­ings im
    St­ra­fve­rfahren an­wa­l­t­lich ve­rtret­en lässt, muss hierfür
    gr­un­dsätzlich sel­bst bez­a­hlen. Nur bei sehr schwer­wie­gen­den
    De­likt­en, ins­be­sonde­re gegen die se­xu­e­l­le Sel­bs­t­be­st­im­mung, hat
    das Opfer Ans­pru­ch auf die koste­n­lose Beio­rdn­ung eines
    Rech­ts­an­w­a­lts als Beist­and durch das Ge­richt. In Fällen des
    § 238 StGB ist die Gewährung von Pro­ze­s­s­kosten­hilfe
    für die Inans­pruch­na­h­me einer Anwältin/eines An­wa­lt­es
    nach dem für die Ne­b­enk­la­g­e­de­likte ge­lt­e­n­den § 397a
    Abs. 2 StPO möglich. Bei St­ra­ftaten nach § 4 GewSchG,
    die eben­fa­l­ls zur sogen­an­nten Ne­b­enk­la­ge be­rech­tig­ten, kann dem
    Opfer, das bedürftig ist, durch das Ge­richt
    Pro­ze­s­s­kosten­hilfe gewährt we­r­d­en.




    Im Zi­vil­recht muss die im Pro­ze­ss un­terlie­gen­de Partei
    sämtliche Ve­rfahre­ns­kosten trag­en. Zu den Ve­rfahre­ns­kosten
    zählen Ge­rich­ts- und An­wa­lt­sgebühren sowie die bei
    Ge­richt und bei den Anwälten an­f­a­l­len­den Aus­la­g­en, also etwa
    Fahrtk­osten. Die Höhe der Gebühren ri­ch­tet sich nach
    dem je­wei­li­gen St­rei­twert. Auch die Vo­llst­reck­ungskosten fa­l­len
    der un­terlie­gen­den Partei zur Last. Ge­rich­ts- und
    Vo­llst­reck­ungskosten sind al­le­r­d­ings zunächst vom
    Rech­ts­su­che­n­den vorzu­streck­en. Rech­ts­anwält­in­nen und
    Rech­ts­anwälte ve­r­lan­g­en eben­fa­l­ls re­ge­lmäßig
    einen Vorschuss. Das Opfer trägt damit das Risiko, die
    vorg­e­s­treckt­en Kosten später beim Täter nicht
    bei­t­rei­ben zu können, weil bei die­sem „ni­ch­ts zu holen
    ist“. Das Opfer kann aber aufgr­und des ge­rich­tlichen
    Kosten­fe­st­s­et­zungs­be­sch­lus­ses über Jahre hinweg auf das
    Vermögen des Täters zu­gr­ei­fen und wiede­r­holte
    Vo­llst­reck­ungs­ver­su­che un­ter­ne­hmen: Aus einem
    rech­ts­kräftigen Titel kann 30 Jahre vo­llst­reckt we­r­d­en. Das
    Opfer hat also auch dann eine Ch­ance an sein Geld zu ko­mmen, wenn
    der Täter momen­tan vermögens­los ist und sein Einko­mmen
    die Pfändungs­gr­en­ze nicht über­st­ei­gt.




    Das ge­lt­e­n­de Recht ste­llt in jedem Fall sicher, dass eine
    Rech­ts­ve­rfol­gung nicht an den Kosten sche­it­e­rt: Wer die Kosten
    für ein erfolg­verspre­che­n­des Ge­rich­ts­ve­rfahren nicht
    auf­bring­en kann, kann Pro­ze­s­s­kosten­hilfe be­antrag­en.
    Außer­h­alb eines ge­rich­tlichen Ve­rfahre­ns kann
    Be­ra­tungshilfe be­antragt we­r­d­en. Weite­re In­forma­tio­nen hierzu
    enthält die Br­oschüre „Guter Rat ist nicht
    teuer“
    , die Sie eben­fa­l­ls auf der Ho­m­e­pa­ge des
    Bun­desmi­niste­riu­ms der Ju­st­iz finden können.


    hoffe, das kann dir weiter helfen!
    LG

  • Sommerkind hat es ja bereits sehr detailliert geschildert.


    Was mir zuerst zu Stalking einfällt ist Angst.


    Angst, die auch heute noch körperlich spürbar ist. Da es sich um den Vater der Kinder handelt bin ich auch heute noch zum Kontakt "gezwungen" zumal er sich "gebessert" hat und seine Wut nun anders auslebt.
    Heute noch zucke ich zusammen, wenn ich ein Auto der Marke sehe, wie er es fuhr (und besonders schlimm - mein Sohn hat mir letztens erzählt das es ihm genauso geht).
    Jeder Kontakt mit diesem Mann ist negativ behaftet, jede Konfrontation löst Abwehr und Angst in mir aus - bis heute.
    Das nur mal zu den Spätfolgen.


    Auf Stalking steht lebenslänglich - für die Opfer!



    Abgesehen davon, das es wichtig ist, alles aufzuschreiben, Tagebuch zu führen usw. kann ich Dir raten, dich an den Weißen Ring zu wenden.
    Die waren mir eine große Hilfe.
    Von wertvollem Rat bishin zur Seelsorge.


    Liebe Grüße


    Tilla


    Ps.: Noch was zum Näherungsverbot


    Du musst nachweisen können, das es eine ernsthafte Bedrohung gibt.
    Den Antrag kann ein Anwalt stellen, Du kannst das bei Gericht auch selber machen.
    Ich habe das aus gegebenem Anlass bei Gericht selber gemacht und durfte das Gebäude erst verlassen, nachdem ich die einstweilige Verfügung hatte. Die besagte, das er sich mir und meiner Wohnung nicht mehr als 100 m nähern darf. Bei Zuwiderhandlung musste er mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
    Eine Kopie dieser Bescheinigung wurde ihm zugestellt.
    Er stand zwei Tage, nachdem ich bei Gericht war wieder vor meiner Tür. Ich rief die Polizei. Die kamen, ich zeigte ihnen das Papier. Er sagte, er habe das nicht gewusst und noch keine Benachrichtigung bekommen. Er kam damit durch. Keine Strafe. Nur Triumpf.


    Er hat Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Hat alles abgestritten.
    Es kam zur Gerichtsverhandlung.
    Dort legte man mir nahe, einen Vergleich einzugehen, damit der Umgang problemlos weitergehen kann.


    Zwei Tage nach diesem Vergleich hat er mich vor meiner Haustüre verprügelt.


    Soviel zum Thema Justiz, Stalking und Familienprobleme......

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Das ist echt heftig, was du da schreibst, wie es dir ergangen ist! Unglaublich! :kopf


    Vielen Dank für deine offene Geschichte, und die Tipps! :blume


    LG, 3xSonnenschein

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Habe auch Stalking hinter mir inkl. Anzeige.


    Das beste, was du machen kannst, ist sammeln! Alles, was du kriegst. SMS speichern alle, Briefe, Zeugen, etc. Schreib jeden Anruf mit genauer Uhrzeit auf. Du musst dafür nicht ans Telefon gehen. Selbst mit unbekannetr Nummer auch aufschreiben. Besser noch mit einer digitalen Kamera abfotografieren, wenn es sich um ein Handy handelt. Achte darauf, dass im Bild Uhrzeit, Nummer etc. angezeigt sind.
    Papier ist geduldig, aber auch erdrückend.
    Ich bin damals zur Polizei und habe mich erkundigt. Die haben mich etwas ausgelacht und wieder heimgeschickt. Aber sie haben mir zu diesem Tagebuch geraten. Ich habe auch bei jeden Übergriff die Polizei gerufen. Die waren irgendwann genervt und sind teilweise nicht mehr gekommen, aber ich habe alles aufgeschrieben.


    Wichtig ist, dass du dem Stalker keine "Hoffnungen" mehr machst. Sprich nicht mehr auf ihn reagierst - egal, was er tut. Keine Anrufe annehmen. Nimmst du ab und er ist dran, auflegen. Steht er vor der Tür Polizei rufen, steht er auf der Arbeit ebenfalls. Hängt er Zettel in der Stadt auf, taucht auf deinem Weg auf ->Polizei.


    Irgendwann reicht es für eine Anzeige. Versprich dir nicht zuviel davon, das höchste der Gefühle ist meines Wissens nach ein Näherungsverbot - ole ole :tanz


    Ansonsten kann ich nur zustimmen. Bei mir ist es nicht ganz so schlimm, aber ich merke auch die Auswirkungen der Einwirkungen.


    Drück dir die Daumen!

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Hallo, Ich selbst bin nur peripher Betroffen d.h. der Mann meiner besten Freundin ist seit letztdem Jahr aufgrund eines psychotischen Erlebens völlig aus der Realität ausgestiegen.Sie läßt ihn regelmäßig mit der Polizei abholen inwischen mit Sondereinsatzkomando ( meine Freundin hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt nachdem ein gewisses Desintresse der zuständigen Polizeistelle zu erkennen war).Auch davon läßt er sich nicht abbringen fast täglich bei ihr vorbei zuschauen und sie zu bedrohen.Bis heute läuft dieser Irre frei rum und tyrannisiert seine Familie.Also nix Strafe oder Knast .Meine Freundin ist echt am Ende und hat alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft. Zwangsunterbringungen wurden nach kurzer Zeit aufgehoben weil weder eigen noch Fremdgefahr von diesem Mann ausgeht.Nunja wie man das auch immer interpretieren will .Die Morddrohungen auch schriftlich per Mail und SMS sind ebend nur Drohungen. In diesem Fall muß man ehrlich sagen, dass dieses Gesetz nicht wirklich umgesetzt wird.
    Ich wünsche dir alles Gute.Alles wird gut.Gruß lallu :sonne

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem wir nie vertrieben werden können. :strahlen