Beiträge von sommerkind

    @ an allen: vielen lieben Dank für eure Anregungen und Tipps! Es ist mir bewusst, wie schwierig die Aufgabe ist, die ich mir gesetzt habe, trotzdem bin entschlossen es durchzuziehen. Im Leben ist nichts einfach..


    @ Maraya: das ist tatsächlich das Problem bei der Rechtsform des Vereins... Da ich mein Lebensunterhalt dadurch sichern will, wird das bei einem Verein wohl kaum möglich :-(


    Liebe Grüsse und einen wunderschönen Tag!


    Sommerkind :thanks:

    Hallo,


    ich würde gerne eine private Kita in München gründen. Weiß aber nicht womit ich zuerst anfangen soll.


    Kennt sich jemand näher mit der Materie aus und kann mir Tipps zur Gründung geben?


    Gibt es da irgendwo allgemein Informationen über den Ablauf? Oder speziell für München?


    Welche Rechtsform würdet ihr mir raten? Es sollte natürlich gewinnbringend sein.


    Muss man hierfür einen Verein oder Gbr / GmbH gründen?


    Wer kann mir weiterhelfen?


    Lieben Dank vorab!


    P.S. Bitte keine Tipps a la "frag doch mal beim Jugendamt".

    Hallo,


    habe heute mal eine akute Frage :


    mein Sohn, der nun zwei Jahre ist, hat seit heute morgen einige Bläschen an der Oberlippe. Sieht aus wie Herpes.


    Unserer KiA ist leider erst am Freitag wieder in seiner Praxis..da wollte ich fragen: kann man da was zuhause machen? Hat jemand von euch
    Erfahrung damit bei Kleinkindern? Woher kann das kommen? Ist es
    gefährlich? Kriegt er das jetzt immer wieder?


    Liebe Grüsse

    Nun, Dein Kind ist es gewöhnt rund um die Uhr Action zu haben Lovrel,
    oder andere Beschäftigung, sei es durch die KiTa oder durch Dich usw., da
    ist es schon schwer für die Kids ruhige Phasen sich anzueignen.


    Ich denke es ist grundsätzlich sinnvoll gewisse Ruhe-Zeiten generell einzuführen,
    das erspart vielleicht manches Mal Unruhe und Aktionen und Du kannst die Zeit für Dich oder Deine
    Sachen nutzen.


    Susayk hat absolut Recht! Es ist manchmal für die Erwachsenen sehr schwierig die rund um die Uhr Action zu verarbeiten, geschweige denn für die Kinder. Es ist daher wirklich sinnvoll und auch wichtig für das Kind gewisse Ruhe Phasen zu haben. Bei meinem Sohn hilft immer das Malen mit bunten Stiften oder Basteln von Fuguren aus Knete. So kann man ihn immer für bestimmte Zeit beschäftigen... das hilft ihm auch nach den schlimmsten Trotzanfällen runterzukommen..aber das ist ja von Kind zu Kind schließlich unterschiedlich.


    LG

    Hi,


    schau mal dir das link an:http://www.sos-psychoterror.de, vobei da geht es mehr um andere art psychischer gewalt.


    hier ist ein auszug vom web des bundesministerium der justiz:



    Rech­tlicher Schu­tz gegen St­al­ki­ng





    St­al­ki­ng-Op­fe­rn ist gr­un­dsätzlich zu raten, sich so
    frühzei­tig wie möglich gegen den St­al­ker zur Wehr zu
    set­zen. Hierfür steh­en zi­vil­rech­tliche und st­raf­rech­tliche
    Mittel zur Verfügung:




    1. Zi­vil­recht




    Nach dem Ge­walt­schu­t­zge­setz kann das Opfer eine zi­vil­rech­tliche
    Schut­zan­o­rdn­ung gegen den St­al­ker er­wirken, also beisp­iel­s­weise
    ein Kon­t­a­kt- oder Näherungs­ve­rbot. Diese Schut­zan­o­rdn­ung
    kann zi­vil­rech­tlich unter an­de­rem mit der Fe­st­s­et­zung von
    Ordn­ungs­ge­ld und Ordn­ungsh­aft vo­llst­reckt we­r­d­en. Weite­re
    In­forma­tio­nen zum Ge­walt­schu­t­zge­setz enthält die
    Br­oschüre „Mehr Schu­tz bei häuslicher
    Ge­walt“, die Sie eben­fa­l­ls auf der Ho­m­e­pa­ge des
    Bun­desmi­niste­riu­ms der Ju­st­iz finden.




    2. St­raf­recht




    § 238 StGB (Nach­ste­llung) sieht Frei­hei­ts­st­ra­fe bis zu drei
    Jahren oder Ge­ld­st­ra­fe für de­n­jen­i­gen vor, der einem an­de­ren
    durch in der Vorsch­r­i­ft näher be­sch­r­ieb­e­ne Handl­un­gen
    un­be­fugt nach­ste­llt und da­du­rch seine Lebens­ge­st­alt­ung
    schwer­wie­gend be­einträch­tigt. Höhere St­ra­fdr­oh­un­gen
    sind vorge­sehen für Täter, die das Opfer, einen
    Angehörigen des Op­fers oder eine an­de­re dem Opfer nahe
    steh­en­de Per­son durch das St­al­ki­ng in die Ge­fahr des Todes oder
    einer schwe­ren Ge­sun­d­hei­tsschädigung bring­en.
    Frei­hei­ts­st­ra­fe von einem bis zu zehn Jahren ist an­g­e­dr­oht, wenn
    der Täter durch die Tat den Tod des Op­fers, eines
    Angehörigen des Op­fers oder einer an­de­ren dem Opfer nahe
    steh­en­den Per­son ve­r­ur­sacht.




    Viele St­al­ki­ng-Handl­un­gen erfüllen auch an­de­re
    St­ra­ftat­bestände des St­ra­fge­setzbuchs. Je nach den
    Umständen des Ei­nzel­f­a­l­les können ins­be­sonde­re die
    St­ra­ftat­bestände des Hau­s­f­rie­de­ns­bru­chs, der Be­leidigung,
    der se­xu­e­llen Nötigung, vorsätzlichen oder
    fahrlässi­gen Körper­ve­r­let­zung, Nötigung und
    Bedr­oh­ung sowie die Tat­bestände hins­ich­tlich der Ve­r­let­zung
    des persönlichen Lebens- und Ge­heimbe­reichs erfüllt
    sein.




    Auch das seit Ja­nu­ar 2002 ge­lt­e­n­de Ge­walt­schu­t­zge­setz sieht
    st­raf­rech­tlichen Schu­tz vor. Bei einer Zu­wide­r­h­andlung gegen eine
    zi­vilge­rich­tliche Schut­zan­o­rdn­ung macht sich der Täter
    st­ra­fbar: Es dr­oh­en Frei­hei­ts­st­ra­fe bis zu einem Jahr oder
    Ge­ld­st­ra­fe (§ 4 GewSchG). Damit ist sicherge­ste­llt, dass
    auch Nach­ste­ll­un­gen, die nicht von den St­ra­ftat­beständen des
    St­ra­fge­setzbu­ches erfasst sein so­ll­t­en, st­raf­rech­tlich ge­ahn­det
    we­r­d­en können.




    3. We­l­che Vorge­hensweise ist die ri­ch­tige?




    We­l­che Vorge­hensweise bei St­al­ki­ng sachge­recht ist, lässt
    sich nicht al­lge­meingültig sagen, so­nde­rn hängt von den
    Umständen des Ei­nzel­f­a­l­ls ab. Bet­ro­ff­ene so­ll­t­en
    pr­ofe­s­s­io­ne­llen Rat einholen, wie sie sich in ihrer konk­ret­en
    Si­tua­ti­on am be­sten ve­r­h­alt­en. Hilfe­ste­llung leisten ins­be­sonde­re
    Op­fer- und Ge­wal­t­bera­tungs­ste­llen, Frauenhäuser und
    Sel­bsth­ilfei­ni­tia­tiven sowie Rech­ts­anwält­in­nen und
    Rech­ts­anwälte. Vor allem in konk­ret­en Ge­fahre­ns­i­tua­tio­nen
    können sich die Opfer sel­bst­verständlich auch an die
    Po­lizei wen­den. Die Po­lizei muss zur Ve­r­hinderung von St­ra­ftaten
    ei­ns­chr­eit­en. Sie ist ve­r­pflich­tet, jede St­ra­f­anz­e­i­ge au­fzu­ne­hmen
    und bei Ve­r­d­a­cht auf St­ra­ftaten ein Er­mit­tlungs­ve­rfahren
    ei­nzu­leit­en.




    4. We­l­che Kosten en­t­steh­en?




    In einem st­raf­rech­tlichen Ve­rfahren fa­l­len Kosten für das
    Opfer im Al­lge­mei­nen nicht an. Wer sich al­le­r­d­ings im
    St­ra­fve­rfahren an­wa­l­t­lich ve­rtret­en lässt, muss hierfür
    gr­un­dsätzlich sel­bst bez­a­hlen. Nur bei sehr schwer­wie­gen­den
    De­likt­en, ins­be­sonde­re gegen die se­xu­e­l­le Sel­bs­t­be­st­im­mung, hat
    das Opfer Ans­pru­ch auf die koste­n­lose Beio­rdn­ung eines
    Rech­ts­an­w­a­lts als Beist­and durch das Ge­richt. In Fällen des
    § 238 StGB ist die Gewährung von Pro­ze­s­s­kosten­hilfe
    für die Inans­pruch­na­h­me einer Anwältin/eines An­wa­lt­es
    nach dem für die Ne­b­enk­la­g­e­de­likte ge­lt­e­n­den § 397a
    Abs. 2 StPO möglich. Bei St­ra­ftaten nach § 4 GewSchG,
    die eben­fa­l­ls zur sogen­an­nten Ne­b­enk­la­ge be­rech­tig­ten, kann dem
    Opfer, das bedürftig ist, durch das Ge­richt
    Pro­ze­s­s­kosten­hilfe gewährt we­r­d­en.




    Im Zi­vil­recht muss die im Pro­ze­ss un­terlie­gen­de Partei
    sämtliche Ve­rfahre­ns­kosten trag­en. Zu den Ve­rfahre­ns­kosten
    zählen Ge­rich­ts- und An­wa­lt­sgebühren sowie die bei
    Ge­richt und bei den Anwälten an­f­a­l­len­den Aus­la­g­en, also etwa
    Fahrtk­osten. Die Höhe der Gebühren ri­ch­tet sich nach
    dem je­wei­li­gen St­rei­twert. Auch die Vo­llst­reck­ungskosten fa­l­len
    der un­terlie­gen­den Partei zur Last. Ge­rich­ts- und
    Vo­llst­reck­ungskosten sind al­le­r­d­ings zunächst vom
    Rech­ts­su­che­n­den vorzu­streck­en. Rech­ts­anwält­in­nen und
    Rech­ts­anwälte ve­r­lan­g­en eben­fa­l­ls re­ge­lmäßig
    einen Vorschuss. Das Opfer trägt damit das Risiko, die
    vorg­e­s­treckt­en Kosten später beim Täter nicht
    bei­t­rei­ben zu können, weil bei die­sem „ni­ch­ts zu holen
    ist“. Das Opfer kann aber aufgr­und des ge­rich­tlichen
    Kosten­fe­st­s­et­zungs­be­sch­lus­ses über Jahre hinweg auf das
    Vermögen des Täters zu­gr­ei­fen und wiede­r­holte
    Vo­llst­reck­ungs­ver­su­che un­ter­ne­hmen: Aus einem
    rech­ts­kräftigen Titel kann 30 Jahre vo­llst­reckt we­r­d­en. Das
    Opfer hat also auch dann eine Ch­ance an sein Geld zu ko­mmen, wenn
    der Täter momen­tan vermögens­los ist und sein Einko­mmen
    die Pfändungs­gr­en­ze nicht über­st­ei­gt.




    Das ge­lt­e­n­de Recht ste­llt in jedem Fall sicher, dass eine
    Rech­ts­ve­rfol­gung nicht an den Kosten sche­it­e­rt: Wer die Kosten
    für ein erfolg­verspre­che­n­des Ge­rich­ts­ve­rfahren nicht
    auf­bring­en kann, kann Pro­ze­s­s­kosten­hilfe be­antrag­en.
    Außer­h­alb eines ge­rich­tlichen Ve­rfahre­ns kann
    Be­ra­tungshilfe be­antragt we­r­d­en. Weite­re In­forma­tio­nen hierzu
    enthält die Br­oschüre „Guter Rat ist nicht
    teuer“
    , die Sie eben­fa­l­ls auf der Ho­m­e­pa­ge des
    Bun­desmi­niste­riu­ms der Ju­st­iz finden können.


    hoffe, das kann dir weiter helfen!
    LG

    Grenzen müssen da sein.
    Je älter die Kinder werden müssen diese Grenzen sinnvoll begründet, besprochen, gemeinsam gefunden werden.


    ja wohl..grenzen müssen sein!!!


    wer seinem kind keine grenzen setzt, überlässt diese schwere arbeit dem kind.
    ...und dazu sind die kinder nicht fähig, sonst wären sie ja nicht kinder


    mag sich absurd anhören, aber stimmt: grenzen bieten kindern sicherheit und geborgenheit!


    LG

    und wie hat dein Soni die Nacht überstanden? Noch Fieber?


    Meine Sohn hat übrigens grundsätzlich 40,2 Fieber, drunter läuft bei dem gar nichts. Habe mich schon daran gewöhnt und schiebe keine Panik mehr.


    hallo ihr lieben,
    erst ein mal danke an allen, die sich gemeldet haben!!!!!!! :thanks: !!!!!!!!! Die nacht war eher ruhiger...er hat durchgeschlafen...heute morgen hatte er 37.8 C - schon mal besser, wirkt aber sehr schlapp und irgendwie apathisch..


    wir hatten bisher öfters mit hohem fieber zu kämpfen, daher wollte ich ihn erstmal beobachten...


    werde aber trotzdem ins KH fahren nachdem er aufwacht ( jetzt schläft er wieder) und nicht bis morgen warten...worauf sein papa beharrlich besteht...


    das habe ich noch nicht erwahnt.. zu den sorgen kommt noch der druck von seinem papa...eben nicht ins KH zu fahren, " da wir die gleiche geschichte (mit dem fieber) schon 30 mal hatten".. gestern habe ich ihn um einige erledigungen gebetten wie windel und fiebersaft besorgen, hat er auch zugesagt, sich aber den ganzen tag nicht mehr gemeldet...gegen 22 h habe ich ihn endlich erreicht, dann erklärte er mir..er musste sich dringend 5 std mir seinem bruder unterhalten, außedem hätte er gar nicht gesagt, dass er noch am gleichen tag vorbeikomme... ich war mehr als sauer ...da fehlen mir gerade die worte...:angry.
    heute macht er weiterhin per telefon terror...wieso sollte das alles immer am we passieren, als ob sich das kind aussuchen kann, wann es krank wird...dann werde ich so übelst beschimpft im sinne, dass ich alles falsch mache u.s.w....dass ich am ende einfach vor lauter wut das telefon aufgelegt habe.


    ich versuche das ganze mit meinem ex sachlich darzustellen, so wie ich mit ihm auch sachlich zu kommunizieren versuche...ABER...innerlich tut es verdammt weh... :flenn

    wenn Zäpfchen nicht wirken ist es meistens was ernsteres. Verschwende nicht so viel Zeit, wenn das Fieber morgen noch so hoch ist und kein Zäpfchen wirkt fahr ins Krankenhaus. Mein Sohn hatte gerade eine Lungenentzündung, das kann wirklich böse ausgehen.

    @ tanni73: da machst du mir schon angst...hoffe sehr, dass es keine lungenentzündung ist... :bet



    Und dann gibt es so DInger zum aufkleben.

    @ sarek: kannst du mir bitte näheres dazu sagen

    tanni73: wollte ich urspünglich auch machen, aber wir waren schon 3 mal wegen zu hohes in notaufnahme und geschieht immer das gleiche: es wird nurofen saft verabreicht...und dann nach hause geschickt mit dem hinweis, jederzeit wieder kommen, wenn es schlimmer wird. finde ich irgendwie unmöglich..nurofensaft habe ich auch zuhause..
    daher wollte ich hier tipps und ideen, was ihr in solchen situationen anwendet...
    selbstverständlich fahren wir am mo zum KiA und sollte es morgen steigerungen geben auch zum KH