Hallo...
vielleicht lieg ich hier mit dem Thema nicht ganz in dem richtigen Forum... weiß aber auch nicht genau, wo das am besten hinpasst.
Folgende Gedanken kamen mir neulich...
... wenn der Erzeuger meiner Tochter die Vaterschaft anerkannt hat, entsteht ja ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beiden mit nicht unerheblichen Konsequenzen.
Er wird mit seeeehr hoher Wahrscheinlichkeit nie Unterhalt für sie zahlen (können). Unabhängig davon muss sie trotzdem, soweit ich informiert bin, als seine Tochter ja später mal seine Beerdigung oder das Altenheim bezahlen richtig?!
Mal angenommen der Erzeuger würde in 3 Jahren sterben (nein.. ich plane keinen Mord ), würde dann an meine Tochter bezgl. der Kosten herangetreten werden, stimmts? Und bin ich als Mutter kostenvorschusspflichtig für meine Tochter und müsste im Zweifel die Beerdigung bezahlen? Bin ich hier finanziell für meine Tochter verantwortlich? Ich bin ja auch z.B. prozesskostenvoschusspflichtig für meine Tochter, würde ich das im "Beerdigungskostenfall" auch sein?
Kennt sich zufällig jemand damit aus?
Liebe Grüße,
mondstrahl