Kostenübernahme durch Verwandtschaftverhältnis...

  • Hallo...


    vielleicht lieg ich hier mit dem Thema nicht ganz in dem richtigen Forum... weiß aber auch nicht genau, wo das am besten hinpasst.


    Folgende Gedanken kamen mir neulich...


    ... wenn der Erzeuger meiner Tochter die Vaterschaft anerkannt hat, entsteht ja ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beiden mit nicht unerheblichen Konsequenzen.
    Er wird mit seeeehr hoher Wahrscheinlichkeit nie Unterhalt für sie zahlen (können). Unabhängig davon muss sie trotzdem, soweit ich informiert bin, als seine Tochter ja später mal seine Beerdigung oder das Altenheim bezahlen richtig?!
    Mal angenommen der Erzeuger würde in 3 Jahren sterben (nein.. ich plane keinen Mord ;) ), würde dann an meine Tochter bezgl. der Kosten herangetreten werden, stimmts? Und bin ich als Mutter kostenvorschusspflichtig für meine Tochter und müsste im Zweifel die Beerdigung bezahlen? Bin ich hier finanziell für meine Tochter verantwortlich? Ich bin ja auch z.B. prozesskostenvoschusspflichtig für meine Tochter, würde ich das im "Beerdigungskostenfall" auch sein?


    Kennt sich zufällig jemand damit aus?


    Liebe Grüße,
    mondstrahl

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • würde dann an meine Tochter bezgl. der Kosten herangetreten werden, stimmts?


    Dein Erzeuger macht Dir ja doch richtig Kopfzerbrechen .....


    Ok, Deine Tochter hat kein eigenes Einkommen, im Gegenteil, der hypothetisch in den Tod gewähnte Erzeuger ist ihr ja unterhaltspflichtig.


    Solange Deine Tochter keine Melonen auffem eigenen Konto hat, muss die Verwandtschaft des Erzeugers das Geld für seine Bestattung erzeugen - Mama, Papa, Geschwister sind da eher dran, wenn das eigene Erzeuger-Vermögen nicht reicht, sich verscharren zu lassen.


    LG Cobra

  • Hi,


    wenn kein KU geflossen ist so ist der ErzeugerUnterhalt verwirkt ... feddisch !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • ui ui, das ist ja eine frage/thema das mich auch brennend interessiert...


    ich kann mir aber nicht vorstellen das man an die kinder herantritt.... :hae:

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es immer sein wird und wer es nie war!
    Mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit, denn es gibt einen Grund warum sie es nicht in die Zukunft geschafft haben


    :strahlen

  • Ja, Cobra, der Erzeuger macht mir schon manchmal Kopfzerbrechen...
    allerdings sind mir die erst in finanzieller Hinsicht aufgekommen, als ich erfahren habe, dass ich für meine Tochter die Gerichtskosten zur Vaterschaftsfeststellung zahlen darf, obwohl er den Prozess verliert, aber kein Geld hat. Ich dachte halt, dass ich, da ich meiner Tochter gegenüber auch prozesskostenvorschusspflichtig bin (Zitat Amtsgericht "naja, sie können sich ja das Geld später von ihrer Tochter wiederholen" haha :lach ), evtl. auch in so einem Fall wie Beerdigungskosten für Erzeuger, etc. finanziell für sie verantwortlich bzw. kostenvorschusspflichtig bin.
    Ich hab einfach überlegt, was da finanziell aus diesem Verwandtschaftverhältnis zwischen ihm und meiner Tochter noch alles auf uns zukommen könnte...


    D.h. wenn meine Tochter seine einzige Verwandte ist, sie selbst aber kein Geld besitzt, zahlt der Staat sein Altenheim/Beerdigung, etc?
    Und das heißt auch, wenn er nie Unterhalt für sie gezahlt hat, muss sie auch nicht sein Altenheim/Beerdigung, etc. zahlen, wenn sie selbst mal Geld besitzt?
    § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ...: „Verwandte in
    gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ Kinder sind also ihren Eltern gegenüber auch unterhaltspflichtig. Es sei denn die Bedürftigkeit des Elternteils ist selbst verschuldet oder der Elternteil hat sich durch eine schwere Verfehlung gegenüber dem
    Unterhaltspflichtigen (Kind) schuldig gemacht
    hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein fehlender Unterhalt ihr gegenüber eine "schwere Verfehlung " ist rein rechtlich gesehen??


    Wahrscheinlich mach ich mir echt zuviele Gedanken, aber das mit den Prozesskosten hat mich einfach zu sehr aufgeregt...


    Danke, für eure Hilfe...

    --
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  • Hallo,


    ich bin wohl altmodisch, denn ich finde die Begriffe "Mutter" und "Vater" zutreffender als die Begriffe "Brutvorrichtung" und "Erzeuger".


    "Brutvorrichtungen" und "Erzeuger" haben auch keine Rechte oder Pflichten gegenüber Kindern, Mütter und Väter schon.


  • Doch, genau das ist es. Er zahlt nicht - sie dann auch nicht. Wichtig wäre, zu Nachweiszwecken Unterlagen aufzuheben, aus denen hervorgeht, dass er nicht gezahlt hat - wer weiß, auf welche Ideen die Ämter im Fall des Falles kommen.


    Die Bestattung ist vorrangig aus dem Erbe zu zahlen. Bestellt ein anderer Verwandter eine teure Bestattung, zahlt er auch die Rechnung dafür. Also Luxus bestellen und Deine Tochter darf dies zahlen - das geht nicht. Wichtig wäre für Dich noch, das Erbe für sie auszuschlagen, wenn er auch Schulden vererbt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo,


    ich bin wohl altmodisch, denn ich finde die Begriffe "Mutter" und "Vater" zutreffender als die Begriffe "Brutvorrichtung" und "Erzeuger".


    "Brutvorrichtungen" und "Erzeuger" haben auch keine Rechte oder Pflichten gegenüber Kindern, Mütter und Väter schon.


    Hallo Segelpapa,


    ich benutze den Begriff "Erzeuger" nicht abwertend... sondern einfach rational.
    Denn für mich ist ein Vater jemand, der Verantwortung übernimmt, deswegen benutze ich den Begriff "Erzeuger" ganz gewählt, denn in unserem Fall benimmt sich der betroffene Mann leider nicht wie ein Vater (nach meinem Verständis), auch wenn ich es mir sehr für meine Tochter wünschen würde.


    LG,
    Mondstrahl

    --
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  • ich benutze den Begriff "Erzeuger" nicht abwertend... sondern einfach rational.
    Denn für mich ist ein Vater jemand, der Verantwortung übernimmt, deswegen benutze ich den Begriff "Erzeuger" ganz gewählt, denn in unserem Fall benimmt sich der betroffene Mann leider nicht wie ein Vater (nach meinem Verständis), auch wenn ich es mir sehr für meine Tochter wünschen würde.


    Du benutzt ihn sehr wohl abwertend, diesen Begriff - Du hast den Erzeuger schließlich mal gemocht, sonst wäre Töchterlein wohl nicht entstanden - und nur weil er heute nicht mehr auf Linie ist ... überleg doch mal: Was soll die Tochter dazu später mal denken, wenn sie das mitbekommt?


    Er ist und bleibt Vater - ganz rational, ohne Rücksicht auf Deine Bewertung der Dinge - und Du bist verletzt, insofern denkst und handelst Du leider weniger rational - sondern verletzt.


    Und bevor die Diskussion ausartet - es bleibt Dir natürlich frei, dies so weiter zu handhaben, oder vielleicht doch den gut gemeinten Anstubser wahrzunehmen....


    Ansonsten zum Thema - verweise ich auf Herrn Babbedeckel - der es knackig auf den Punkt gebracht hat. Kein Unterhalt, keine Verscharrgebühren.


    OK, lass ihn los und lass ihn leben. :lach:lach:D


    LG Cobra


    :lach

  • Muss hier babbedeckel recht geben. Ist bei uns immer ziemlich aktuell, da mein Ex nicht arbeiten geht, weil er ja Schulden hat. Einerseits ist das Sch* für die Mädels weil denen das Geld echt fehlt, aber da der KV nichts tut um von den Schulden wegzukommen, ist es gut möglich dass später Gläubiger bei meine Mädels klingeln werden, genauso wie Beerdigung.



    Es beruht nach dem Prinzip der gegenseitige Unterhaltspflicht bei Verwandte. Hat der einen seinen Beitrag nicht geleistet, dann muss auch der anderen für den nicht aufkommen. Aber, egal um welche Stelle es geht, die kommen erstmal auf die Kinder zu, denen ist das egal wenn es sich um einen handelt der sich ums Kind nie gekümmert hat. Hauptsache es wird bezahlt. Es muss also dann bewiesen werden und somit haben die Kinder später auch wieder die Gelegenheit sich mit Behörde usw auseinandersetzen zu dürfen.



    Aber definitiv: Kein Unterhalt an das Kind / das Kind schuldet später auch dem KV nichts... auch nicht was das Kind im Lotto gewinnen täte und der Vater zu dem Zeitpunkt am Existenzminimum lebt.

  • ist es gut möglich dass später Gläubiger bei meine Mädels klingeln werden, genauso wie Beerdigung.


    Die Beerdigung klingelt net .... die findet statt :wow:Hm?(:batsch:lach:lach:D


    somit haben die Kinder später auch wieder die Gelegenheit sich mit Behörde usw auseinandersetzen zu dürfen.


    Es ist schmerzhafter, dass das alte Thema wieder aufbricht. Papa Staat ist da kein Vorwurf zu machen, schließlich zahlen wir das ja alle indirekt mit. Wenn die Unterlagen dann parat liegen, ist das Thema schnell wieder vom Tisch - die Gedanken an die Sache wohl weniger.

  • Kann man auch anders regeln das mit den Verscharrgebühren!


    Indem man einfach das Erbe ablehnt.... Dann bdekommt man nichts und muss auch nichts zahlen....Andernfalls: stell Dir mal vor der Vater kommt irgndwann im Alter zu Reichtum... Verstirbt und man kann dann schööön erben - auch noch nach Abzug der Verscharrgebürhen...Geht allerdings nur wenn die Vaterschaft bekannt ist..



    Ist alles ein zweischneidiges Schwert.


    Ich für meinen Teil bin der Meinung , daß es wichtig ist für ein Kind seine biologischen Vorfahren zu kennen wenn es das möchte ! hat mit der Idnetitätsfindeung zu tun..

  • Zitat

    dass ich für meine Tochter die Gerichtskosten zur Vaterschaftsfeststellung zahlen darf,


    [quote} ich benutze den Begriff "Erzeuger" nicht abwertend... sondern einfach rational, [/quote]


    Du hast es dich doch sogar noch Geld kosten lassen, dass er gerichtlich als "Vater" anerkannt wird. Nicht nur richtig, sondern auch "rational" wäre es dann auch den einzig zutreffenden Begriff "Vater" zu verwenden, den du gerade für ihn gerichtlich erstritten hast. :D


    Die anderen beiden o.g. Begriffe für Mutter und Vater sind abwertend gemeint, sonst gar nichts.

  • Ist ja gut, Segelpapa... hab deine Meinung schon verstanden. Ich kann leider nichts dafür dass das im Gesetz nicht Erzeugerfeststellung heißt.


    Ich bleibe trotzdem dabei, dass ich den Begriff "Erzeuger" für mich ganz persönlich nicht abwertend meine, sondern einfach nur wie es ist, er hat sie gezeugt und dann nicht wie ein Vater Verantwortung übernommen und sich vater-mäßig verhalten.


    Ich sag doch nur, dass ich den Begriff Vater für mich selber (!!!!) einfach anders definiere.
    Meine Tochter wird mal zu'nem anderen Mann "Vater" sagen, der biologisch nix mit ihr zu tun hat, der sich aber wie ein Vater verhält. Ich werde ihr trotzdem immer sagen, wer ihr Erzeuger ist.


    Aber um hier keinen Streit anzufangen und kleinlich zu werden, werde ich hier zukünftig lieber den Begriff "biologischer Vater" statt "Erzeuger" benutzen. Gefällt dir das besser? ;-)

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.