UVG - wie is das?

  • Ich hätt ma gern ein Problem.


    UVG - ich verstehe es nicht ganz:


    Das UVG - Unterhaltsvorschussgesetz - ist gedacht für AE Elternteile und deren dort wohnenden Kids, wenn die in der Situation sind dass der andere Elternteil



    1. sich der Unterhaltspflicht komplett oder teilweise entzieht,
    2. zur Unterhaltsleistung nicht oder nicht in ausreichender Art und Weise in der Lage ist oder
    3. nicht mehr lebt.


    Punkt 2 - wenn es nicht ausreichend ist - irritiert mich:


    Wenn der leistungsverpflichtete ET bis Anschlag zahlt, aber nicht den Regelsatz, weil es eben nicht geht und die Lohntüte nich hergibt, und damit nicht mehr da ist - ist das damit gemeint?


    Bedeutet ein Titel oder eine Vereinbarung über etwa einen verminderten Satz, dass es dann kein UVG mehr gibt.


    Raffgierige Grüsse aus dem armen Süden


    Cobra

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  • Jep, das ist gemeint.


    Kommt aber oft vor, dass dann ein fiktives Gehalt mit zu Grunde gelegt wird, weil der zahlende Elternteil eine erhöhte Erwerbsobliegigkeit hat und dann eben noch nen Nebenjob zu machen hat; oder ihm nahegelegt wird, dass er sich nenn Job suchen soll wo er mehr verdient.. Sonst kann auch unter der Selbstbehaltgrenze gepfändet werden.


    Selbstbehalt ist nicht geschützt wie viele denken.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Lieber Cobra,


    wenn Du in Deinem Haus am See am Ende der Straße sitzt mit Deinen 20 Kindern und Deine Holde hat das Weite gesucht, weil sie die Orangenbaumblätter nicht länger aufkehren will, hast Du Anrecht auf Unterhalt für die Kids. Da aber Dein Anwalt zusammen mit der Richterin gerade beim European Song Contest um den Platz 20 kämpft, gibt es noch keine juristische Vereinbarung. Also gehst Du ans JA und bekommst von denen Unterhaltsvorschuss.
    Bei 20 Kids wird die arme Orangenbaumblätterfegerin allerdings auch nach ihrer Verurteilung die Gesamtsumme nicht aufbringen können. Was sie nicht erarbeiten kann abzüglich ihres Selbstbedarfs, füllt das JA auf den Sockelbetrag auf.


    Geld gibbet für alle Kids bis zum 12. Lebensjahr, höchstens 36 Monate ab Antragsmonat. Der Unterhaltspflichtige bekommt das auf den Deckel geschrieben, irgendwann kommt der Wirt und will Bares sehen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ohhh...es geht um eine Frau die Zahlen soll....Sorry....


    Dann vergiss das mit dem fiktiven Gehalt und so... Das wird bei unterhaltssäumigen Frauen nämlich nicht eingesetzt.... :D:winken:



    Dieser Beitrag ist nicht ernst zu nehmen....

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Deaver ()

  • ....... Geld gibbet für alle Kids bis zum 12. Lebensjahr, höchstens 36 Monate ab Abntragsmonat


    habe mir gerade mal meinen Bescheid zur Hand genommen den Ich letzte Woche bekommen habe und da steht das das höchstens 72 Monate gewährt wird.Ist das von Bundesland von Bundesland anders oder wieso nur 36 Monate?


    LG Shanai

  • So so, der wilde Süden ist verarmt und die Raffgier finanziert die neue Wanderdüne :engel


    U-Vorschuss-G ist ja jetzt klar und von Volleybap schön intoniert (Danke für den Ohrwurm :winken: ).


    Weiste aber was noch schöner ist als schnöder Mamon? Just heute morgen habe ich beim JA angerufen und behauptet alles wäre in Butter, die KM würde jetzt zahlen und ich bräuchte kein UVG mehr.
    Das war erstunken und erlogen, fühlt sich aber herrlich an... :D



    Liebe Grüße aus dem nun restlos verarmten WILDEN Westen
    Volker

  • Ist das von Bundesland von Bundesland anders oder wieso nur 36 Monate?


    Nö. Ist schon so, war nur ein Irrtum von Herrn Volleybap, habbisch ja schon geschrieben.

  • Ich schlage mich in Sack und Asche,
    die 36 war die falsche Masche.
    Der Staat zahlt locker 72,
    erst dann wird es nicht mehr so witzig...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • na, so hat man doch gerne ein Problem, macht Spass zu lesen.


    Ich stehe heute vor der Frage, wie lange ich noch UVG für meinen Junior bekomme, Mama bleibt ja hübsch unterhalb des Angreifbaren.


    Andererseits hat sie selber eine Weile lang bezogen.


    Knapp 3 Jahre waren 3 Kids bei Mutti. Da ich die gemeinsamen Schulden alleine bediene, reichte es nur zum verminderten Unterhalt. Der wurde vereinbart und gut wars. Zahlungen ne Weile an JA, später an die Austrägerin direkt.


    Dann kam der Grosse zu mir - mir wurde sein "verminderter" Anteil "angerechnet.


    Letztes Jahr kam auch der Junior - damals frisch 10 Lenze, für den krieg ich jetzt UVG.


    Unterhalt für die Tochter wurde da neu berechnet vom JA, da die in eine Pflegefamilie kam - und das, was über war, hat das JA dann kassiert, solange die Massnahme lief.


    ++++


    In einem anderen Fall sehe ich den Fall umgekehrt, dass der Vater nicht komplett zahlt, weil die Berechnugen einen Mangelfall suggerierten, darauf hat er wohl flugs nen titel geholt - ich vertrete die Auffassung, da es hier nicht den Regelsatz gibt, wäre ein Anspruch auf UVG gegeben - das Gegenargument ist, es gäbe aber einen Titel; ERGO< kein UVG. Wer hat Recht?


    Ihr dürft noch ens dichten :lach:lach


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra


    Edith: Blind, sehs nimmer ... sorry

    Einmal editiert, zuletzt von cobra ()

  • In einem anderen Fall sehe ich den Fall umgekehrt, dass der Vater nicht komplett zahlt, weil die Berechnugen einen Mangelfall suggerierten, darauf hat er wohl flugs nen titel geholt - ich vertrete die Auffassung, da es hier nicht den Regelsatz gibt, wäre ein Anspruch auf UVG gegeben - das Gegenargument ist, es gäbe aber einen Titel; ERGO< kein UVG. Wer hat Recht?


    Ihr dürft noch ens dichten


    @ pritzi


    Zum ersten Teil frag ich einfach mal die Leistungsabteilung des KJA, wie lange für Junior bereits UVG an die Austrägerin ging - dann ist das klar. 72 Monate waren es nicht ....


    2. Fall - siehe Zitat:


    Papa wird überprüft aufgrund seiner Unterlagen.


    Kann angeblich nicht voll für das Kind leisten


    Sorgt dafür, dass das Ergebnis per Titel fest gemacht wird. (Er wird wissen, warum)


    Ergebnis: Das Kind erhält nicht den vollen Unterhalt.


    Frage: UVG für die Differenz, ja oder nein?


    Argument für ja ist, dass es ne Differenz gibt, weil nicht ausreichend gezahlt wird.


    Gegenargument ist: Es gibt einen Titel, daher kein UVG


    Mahlzeit....


    LG Cobra

  • Okay, jetzt hat´s auch die alte pritzi verstanden.


    zu 1.: Genau, das ist der einzig richtige Weg...


    zu 2.: Es muss ja irgendeine Grundlage gegeben haben, die zum Titel führte. "Kann angeblich nicht" ist ja juristisch schlecht verwertbar. Also werden da Unterlagen vorgelegen haben, die zu vermindertem Unterhalt führten --> so gabs dann wohl den Titel. Also für die Differenz: Anspruch auf UV. Es sei denn, anderes ist belegbar. Da müsste das JA, dass den UV ablehnt, ja andere Unterlagen haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Pritzi ()

  • zu 2.: Es muss ja irgendeine Grundlage gegeben haben, die zum Titel führte. "Kann angeblich nicht" ist ja juristisch schlecht verwertbar. Also werden da Unterlagen vorgelegen haben, die zu vermindertem Unterhalt führten --> so gabs dann wohl den Titel. Also für die Differenz: Anspruch auf UV. Es sei denn, anderes ist belegbar. Da müsste das JA, dass den UV ablehnt, ja andere Unterlagen haben.


    na super ....


    ok, klar, die Unterlagen waren da so - die Situation scheint heute eine andere zu sein.


    Und bzgl. UVG: Da wurde es schlicht nicht beantragt, wegen der Meinung, man habe keinen Anspruch, weil Titel, etc........ aber jetzt wärs ja klar ....


    Dankeschön Pritzi :thanks: ... ein erfolgreicher Tag :lach:lach:lach:D


    LG Cobra

  • die Situation scheint heute eine andere zu sein.


    Dann müssten neue Unterlagen angefordert werden. Kann man spätestens alle 2 Jahre verlangen.


    Zitat

    schlicht nicht beantragt, wegen der Meinung, man habe keinen Anspruch, weil Titel, etc........ aber jetzt wärs ja klar ....


    Autsch, das ist natürlich echt - - - blöde....


  • Dann müssten neue Unterlagen angefordert werden. Kann man spätestens alle 2 Jahre verlangen.


    Diese Zweijahresfrist hat nur Bestand, wenn das nicht eintritt:


    Zitat von »cobra«
    die Situation scheint heute eine andere zu sein.



    Volker


    Edith sacht: "Eifelbauer sprich doch in ganzen Sätzen!" :nudelholz


    Also: Ändern sich dich wirtschaftlichen Verhältnisse beim Unterhaltspflichtigen, kann man jederzeit auf Neuberchnung bestehen. Dann gilt die "2-Jahres-Lasst-Mich-In-Ruhe-Zeit" nicht mehr

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • Also: Ändern sich dich wirtschaftlichen Verhältnisse beim Unterhaltspflichtigen, kann man jederzeit auf Neuberchnung bestehen. Dann gilt die "2-Jahres-Lasst-Mich-In-Ruhe-Zeit" nicht mehr


    Der stimmt, Dein ganzer Satz :D

  • Also wie gesagt Senf dazu


    Aktueller Stand 2009



    Mindestunterhalt nach § 2 Abs. 1 UVG 322,00 Euro


    Anrechnung Kindergeld -164,00 Euro



    Zahlbetrag UVG 158,00 Euro




    Habe Beistandschaft beim Jugendamt die haben Titel erwirkt und auch mit Fiktiven Einkommen gedroht und ausgerechnet da KM sich nicht meldete und keine Arbeitsstelle hatte.


    Nun ist Titel vorhanden zu verteilendes Einkommen 152 Euro :lgh


    Das heist je 48 Euro für meine Mädels (10) und 56 Euro für den Großen


    Läuft alles übers Jugendamt, also Ex zahlt ans JA und ich bekomme es von da, Vorteil wenn Sie nicht zahlt Kümmert sich JA um Lohnpfändung und man muss nicht ständig zum Anwalt rennen. :D


    Das Geld vom Titel für die Mädels geht direkt an die UVGkasse und die zahlt Monatlich die 158 Euro, das vom Großen geht auf mein Konto sobald Ex mal wieder Zahlt.
    Hier Vorteil der UVG kommt zu jedem Monatsende, während der Unterhalt von Ex immer dann kommt wenn Sie gerade mal Lust hat. :kopf


    Bin dann immer erstaunt wenn alle zwei Monate oder plötzlich mitten im Monat Zahlungen vom JA kommen :brille



    Also verschenk nicht das Geld das der Staat drauflegt :D:lach:brille;) solang es noch möglich ist.


    Dir wird auch nichts geschenkt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • So, beim UVG laufen also Schulden auf, die erst am Nimmerleinstag erlöschen...


    Gestern hatte ich mit Freunden ein Gespräch über's Erbrecht. Da wir so langsam in das Alter kommen in dem unsere Kinder selbstständig werden, gingen wir der Frage nach, wann wir was mit unseren Ländereien :D und Anwesen :lgh unternehmen.
    Da fiel mir cobras Frage ein und ich verknüpfte sie mit dem Erbrecht:
    Tritt ein Kind nach Todesfall das Erbe an und es bestehen noch Schulden für es aus UVG-Zeiten, muss es die dann dem Staat zurückerstatten? :devil: Oder sind solche Schulden rein Personengebunden? :hae:


    Was so ein kleiner Beitrag alles anrichtet... :rolleyes2:



    Liebe Grüße
    Volker