Ich hätt ma gern ein Problem.
UVG - ich verstehe es nicht ganz:
Das UVG - Unterhaltsvorschussgesetz - ist gedacht für AE Elternteile und deren dort wohnenden Kids, wenn die in der Situation sind dass der andere Elternteil
1. sich der Unterhaltspflicht komplett oder teilweise entzieht,
2. zur Unterhaltsleistung nicht oder nicht in ausreichender Art und Weise in der Lage ist oder
3. nicht mehr lebt.
Punkt 2 - wenn es nicht ausreichend ist - irritiert mich:
Wenn der leistungsverpflichtete ET bis Anschlag zahlt, aber nicht den Regelsatz, weil es eben nicht geht und die Lohntüte nich hergibt, und damit nicht mehr da ist - ist das damit gemeint?
Bedeutet ein Titel oder eine Vereinbarung über etwa einen verminderten Satz, dass es dann kein UVG mehr gibt.
Raffgierige Grüsse aus dem armen Süden
Cobra