Hallo,
bin noch ziemlich neu AE.
Habe da mal ne Frage.
Wir haben uns ein neues Auto (Seat - Alhambra) geleistet vor 2 Jahren. Hat damals 24.000 E gekostet. Der Wagen läuft auf meinen Namen.
Jetzt die Trennung. Restfinanzierungsrate: Noch 6780 Euro.
Ich muss nun Hartz 4 beantragen. Habe mal gehört, das ein Kfz höchstens 7500 E wert sein darf, sonst muß der Wagen verkauft werden.
Ich würde den Wagen aber gerne behalten. Zählt dann evtl. Restwert - Schulden= Wert des Autos???
Einen günstigen Kleinwagen kriegt man ja dank Abwrackprämie ja nun nicht mehr. (sind ja alle verschrottet.)
Außerdem würden sich damit ja auch die Reparaturkosten erst mal in Grenzen halten.
Kennt sich da jemand aus??
Lieben Dank im voraus