Schulden,Möbel,Mietvertrag nach Trennung

  • Hallo ihr lieben,
    ich schon wieder.Habe mal wieder ein paar Fragen:


    1.Ich hab ja schon in einem anderem Thread geschrieben das ich ausziehen will.Soweit so gut,nund macht mein werter EG mir einen fiesen Strich durch die Rechnung.
    Er will nich kündigen,erstmal hier bleiben,ich alleine kann nicht kündigen,da zusammen unterschrieben.Er meint nun,er kann solange hier wohnen wie er mag,und ich muss die halbe Miete zahlen,stimmt das?


    2.Frage: Wenn wir uns nun scheiden lassen,was passiert mit den Schulden? Er hat zwei Kreditkarten(zumindest in der Art,eine von nem Möbelhaus und eine von einem Elektronik Laden)
    Diese laufen nur auf seinen Namen(hat er abgeschlossen)..hafte ich dafür dann mit?


    3.Frage: Wie sieht es mit den Dingen aus,die er mit diesen beiden Karten gekauft hat? Wenn ich mit "seinen" Schulden nichts zu tun habe,bekomme ich demnach natürlich auch keine Möbel oder sonstiges,oder?


    Ja,das wars soweit,schonmal danke für eure Hilfe..bin hier momentan psychisch echt am Ende,er versucht mir irgendwie richtig eins auszuwischen hab ich das Gefühl.


    Lg Sanny :thanks:

    Es ist nie zu spät,etwas zu ändern..


    :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von ~Sanny~ ()

  • Hallo Sanny,




    klingt ja erstmal übel..... aber halt nur erstmal!


    zuerst rate ich dir mal einen Anwalt für ein Beratungsgespräch zu nehmen. Solltest du ein geringes Einkommen haben, dann klär vorher ob du Prozesskosten hilfe beantragen kannst ( macht sogar der Anwalt)




    Mietwohnung müsstest du einfach alleinig kündigen ( mit einhaltung der Kündigungsfrist ) dazu brauchst du keine Zustimmung deines Ehegatten. Schulden die auf deinen Namen laufen sind deine, Seine, gehören ihm! Über Dinge, die in der Ehe angeschaft wurden, muss sich geeinigt werden. Schafft ihr das nicht muss dies das Gericht tun. Lass dich von deinem Mann nicht unter Druck setzen, oder erpressen. lass dich vorher von einem Anwalt beraten.......




    Ich wünsche dir viel Kraft

    ----- Kinder, die man nicht liebt, werden Erwachsene, die nicht lieben. ----
    Pearl S. Buck



    Man könnte sich den ganzen Tag ärgern:wand........ Man ist dazu aber nicht verpflichtet.... :daumen

  • Oh, ähm, hi Sanny! Wir kennen uns!*fg* Ich schicke dir gleich mal ne PN!*zwinker*


    Also was die Wohnung angeht, da musst du einfach "deinen Teil der Wohnung" kündigen! Ganz normal nach den gesetzlichen Kündigungsfristen! Hättest du denn irgendwo ne Möglichkeit unterzukommen?


    Was die Schulden angeht: Soweit ich weiß, haftet ihr nur für zusammen unterschriebene Schulden. Also alles wo du deinen Karl-Otto nicht drunter gesetzt hast, haste nix mit zu tun!
    Ich würde dir allerdings auch raten, mal nen Anwalt aufzusuchen! Es hört sich ja nicht so an, als würde dein Gatte der Trennung zustimmen und es dir leicht machen!*grübel*
    Geh doch mal zum Gericht und frag dort nach einem Beratungsschein. Falls du Sozialgelder empfängst, kriegste den bestimmt!


    Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen!*knuddel*

  • Also was die Wohnung angeht, da musst du einfach "deinen Teil der Wohnung" kündigen!


    Sorry, aber so ganz richtig und einfach ist das nicht. Da Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, haftet Ihr auch beide für die Miete. D.h., wenn Dein Ex weiterhin die Wohnung alleine bewohnt und dieser die Miete nicht allein aufbringen kann, wirst Du dafür in die Haftung genommen. Mein Tip: Erklär´ Deinem Vermieter die Situation und bitte ihn, Dich aus dem Vertrag herauszunehmen.


    Viel Glück,


    Lilalotta :strahlen

  • Das ist meines Erachtens nicht richtig so!
    Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben und haften beide, das ist klar! Wenn sie aber kündigt und er nicht, ist das sein Bier! So hat´s mir auch mein Vermieter bestätigt!;o)


    Aber auch dafür gibt´s doch bestimmt irgendwo nen Gesetzestext oder sowas, wa?*g*


    EDIT:
    So, wer suchet der findet! War ja schon immer so!


    Das hab ich gefunden:

    Zitat


    Sind beide Partner Mieter, haben also beide den Mietvertrag unterschrieben, so können sie die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen.
    Ein bloßer Auszug aus der Wohnung führt nicht zu einer Beendigung des Mietvertrages. Bleibt der andere in der Wohnung und zahlt die Miete nicht, so kann der Vermieter auch von demjenigen, der ausgezogen ist, die volle Miete verlangen. Zwar hat der Betreffende dann einen "Ausgleichsanspruch" gegen den anderen; ist dieser jedoch zahlungsunfähig, so bleibt der Ausziehende möglicherweise auf dem gesamten Schaden "sitzen".
    Wer also auszieht, sollte unbedingt den Vermieter bitten, ihn aus dem Mietvertrag - schriftlich - zu entlassen. Zu einer solchen Entlassung aus dem Mietvertrag ist aber auch die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich !
    Eine Verpflichtung des Vermieters und des Partners, dieser Bitte nachzukommen, besteht nicht.
    Dem Ausziehenden verbleibt als letzte Möglichkeit nur, von dem Ex-Partner die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages zu verlangen. Dies kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter und dem Partner (schriftlich) zu regeln, wie im Falle der Trennung der Partner verfahren werden soll.


    Quelle: familienrecht-ratgeber.de


    Dann war mein Vermieter demnach auch nicht gut informiert, aber nun gut! Ich bin ja auch geblieben und mein Gatte ist gegangen, von daher waren die Grundvoraussetzungen ja ein wenig anders bei uns!


    Sanny, sprich doch mal mit deinem Vermieter!

    Liebe Grüße


    Nelly

    2 Mal editiert, zuletzt von Nelly77 ()

  • nelly... Du warst schneller... :daumen


    Habe gerade mal meinen Anwalt gefragt, der hat mir genau das gleiche bestätigt, was Du zitiert hast! :D

  • danke ihr lieben
    na wird mir nix übrigen bleiben als die olle schrabnelle zu kontaktieren
    Mag die nich*grusel* die is voll..nunja..blöd..

    Es ist nie zu spät,etwas zu ändern..


    :tuedelue