Kampf um Unterhalt

  • Ich bin nun seit über 3 Jahren geschieden und bekomme nicht den Unterhalt in dem Umfang der meinen 3 Kindern zustehen würde ! Ich bekomme lediglich noch einen UVS für meinen jüngsten, ansonsten beziehen wir Wohngeld und ich arbeite als Tagesmutter für das Jugendamt.


    Vorgeschichte : Mein EX ist selbständig, kann sich also prima drücken, da kann man scheinbar wirklich nix zu fassen bekommen, weiß jemand wie ich zu meinem Recht kommen kann ? Ich bin es nämlich endlich leid, dem geld hinterherzurennen !


    Anstatt den Kindern Unterhalt zu zahlen fallen ihm ständig neue Klagen gegen mich ein z.b. gemeinsam erhaltene darlehen die in unserer 12 jährigen Ehe aufgenommen wurde zur Hälfte und da wir ein gemeinsames Haus besitzen ( bzw. Darlehen über die Bank dafür ) meint er natürlich nicht zahlen zu müssen !


    Ich bin wirklich verzweifelt, denn so geht das jetzt schon Jahre !


    Weiß jemand was ich noch machen könnte ? Irgendwie habe ich das gefühl auch vom Anwalt falsch beraten zu sein :(

    Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.

  • Hi,


    es geht um KU für die Kids ? ...oder ?
    Wer wohnt in dem Haus ? Du mit den Kids ?


    Ihr steht beide im Grundbuch, und habt beide den Kredit unterzeichnet ?


    Ich blick nicht so durch, wer was wie wo :rolleyes:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Ja ist alles ziemlich durcheinander entschuldige !
    Also wir stehen beide im grundbuch ja, das Haus ist zur zeit fremdvermietet ! darlehen haben wir gemeinsam unterzeichnet, wie das so ist in der Ehe !
    Und der Unterhalt betrifft nur meine Kinder ja !

    Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.

  • Hi,


    hast du einen Titel für den KU schon erwirkt ?
    bzw. das JA, ich gehe davon aus das du eine U-Beistandsschaft hast !?
    Wie ist dort der Status, bzw. wie weit sind die ?


    Wer kassiert die Miete ? ...und wer zahlt den Rest des Kredites ?


    Sind ja Quasi 3 Baustellen, und da könnte eine 4. noch dazukommen ... Zugewinn....der ist auch noch nicht geregelt...wahrscheinlich.
    Wenn du bspw. mithilfe der Miete den Kredit tlw. tilgst, und du den Rest zahlst, dann steht dir ein Gesamtschuldnerausgleich zu.
    Zugewinn laß ich mal außen vor.


    Du weißt aber dir Firma vom EX, bei Selbstständigen gilt, die müssen, falls es zur KU-Verhandlung kommt, die letzten 3 Jahre Einkommen vorweisen.
    Wenn dein EX zu wenig verdient, könnte man ihn -gerichtlich- dazu zwingen, wieder eine Angestellten-Stelle anzunehmen, um den KU zu bedienen.
    Auch ist es denkbar, ihm ein fiktives Einkommen zu unterstellen.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Einen Titel für den KU hab ich schon lange, und gerade haben wir eine Auskunftsstufenklage erhoben, wo er die letzten 3 Jahre belegen muss, aber das schon seit mind. einem halben Jahr, und er zögert es immer wieder raus.
    Das tollste war jetzt das das zuständige Gericht die Klage schon abweisen wollte weil nicht die Kinder sondern ich als gesetzlicher Vertreter kalge ! Sind die deppert ? klar vertrete ich meine Kinder, die können doch nicht alleine klagen, da fragt man sich schon mit was sich die Gerichte so rumschlagen ! :hae:


    Also die Miete kassiert er und das darlehen zahlt auch er, wovon soll ich auch etwas zahlen können ;-)


    Zugewinnausgleich wurde bei der Scheidung vorgenommen, Gesamtschuldnerausgleich steht bevor, weil mein EX natürlich alles hälftig einklagt !


    Selbständig ist er, aber der Gerichtsvollzieher beißt wohl auch auf Granit, nun meine Frage kann man ihn nicht zwingen endlich zu zahlen, das dauert nun schon endlos und ich bin wirklich verzweifelt !


    Meine Anwältin läuft auch irgendwie nur gegen eine Wand :wand

    Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von tamu4you ()

  • Hallo


    tamu4you
    ,


    in Sachen KU habe ich die Erfahrung gemacht, wenn einer nicht zahlen will, dann hat man keine Chance.
    Ich habe schon alles probiert, um KU zu bekommen.
    1. Titel bei Gericht erwirkt, trotzdem keine Zahlung
    2. Kontopfändung, ohne Erfolg
    3. Lohnpfändung, seitdem arbeitet er nur noch für 800,00 Selbstbehalt 8jedenfalls of
    fiziell)
    4. Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, mit dem Ergebnis, dass er zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, denn er hat auch vor Gericht wiederholt, dass er nie KU zahlen wird
    Meine RA weiß auch nicht mehr weiter.


    Ein gemeinsames Haus haben wir auch. Ex wohnt noch darin, stellt sich jeder Verkaufsmöglichkeit in den Weg, zahlt aber nichts. Weder Darlehensraten, noch Verbrauchskosten fürs Haus. Jetzt soll ich sogar für seine Wasserkosten aufkommen, da ich ja Miteigentümer bin.



    Wie Du siehst, gibt es noch mehr solche Exemplare auf dieser Welt, die sich jeglicher Verantwortung entziehen.


    gruß flomo

  • Na prima, das macht mir ja grade keinen Mut und Erfolg auf Aussicht :bldgt:


    Mann muss denen doch irgendwie nachmachen können ? Ich verstehe nicht wie man Kinder in die Welt setzt und sie dann im Stich lässt, denn sie müssen doch auf alles mögliche verzichten ! ? Am liebsten würd ich ihn :nawarte:

    Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.

  • Der nächste Clou der meinem EX eingefallen ist, doch tatsächlich per Gericht und nun auch per Gerichtsvollzieher, die hälfte der gemeinsam aufgenommenen Darlehen einzufordern, seine Anwältin bat mich und meine Anwältin allerdings schon vorher meine Unterhaltsstufenklage sowie die Einforderung des rückständigen Kindesunterhaltes einzustellen.
    Da fragt man sich doch ob sonst noch alles klar ist ? Ich bekomme nix und soll noch zahlen ??
    Weiß jemand Bescheid, wie ich es verhindern kann, das der GV bei mir Einzug hält und evtl. sogar eine Eidesstattliche Versicherung abnehmenb will ??? Bin wirklich ratlos

    Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.

  • so rein vom lesen her würde mir nur eine einzige Idee einfallen: eine Gegenklage: Rückzahlung an dich ,die Hälfte der Mieteinnahmen.. ganz logisch, wenn du die Hälfte der Schulden übernehmen sollst muss er dir im gegenzug aber die halben Mieteinnahmen aushändigen...Zumindestens könnte deine Anwältin das mal per Schreiben ankündigen.Vielleicht nimmt es ihm den wind aus den Segeln..und Verrechnung des fehlenden Kinderunterhaltes mit den Schulden da du ja zwangsläufig seine Unterhaltsverpflichtungen mit übernmehmen musstest..am ende dürfte da nicht mehr viel an Schulden für dich übrigbleiben...das wäre das einzige was mir so spontan einfallen würde

  • Ich glaube, ich würde zuerst mal sortieren - Du hast viel zu viele Baustellen.


    Zuerst mal: Was soll das mit dem Haus? Weg damit! Verkaufen! Notfalls per Teilungsversteigerung.


    Dann: Ich glaube rauszulesen, dass die Gegenanwältin einen Deal vorgeschlagen hat: Kosten für's Haus mit dem Kindesunterhalt aufrechnen. Erkundige Dich, ob das statthaft ist. Soweit ich weiß, ist es das nicht. Das eine sind Deine Schulden, das andere sind Ansprüche der Kinder.


    Die Gegenseite arbeitet mit Angst und Druck. Angst ist aber ein schlechter Berater.

  • Zuviele Baustellen ist gut !


    1. Das Haus ist zur Zeit noch vermietet, und soll schon Ewigkeiten verkauft werde, das gestaltet sich momentan aber eher schwierig oder mit Riesen Verlust, der dann wieder als Schulden auch für mich übrig bleibt !


    2. Schulden gegenseitig aufrechnen geht nur wenn man sich außergerichtlich darauf einigen kann, ansonsten NEIN


    3. Gegendeal wäre in Ordnung, aber warum sie mir dann trotzdem den Gerichtsvollzieher schicken ist mir Schleierhaft ! ?


    4. Hat meine RA nun eine Kindesunterhaltsrückstandsberechnung aufgestellt und im Gegenzug auch den GV wieder aktiviert ! Sind satte 27000,- die er mir/den Kindern schuldet, da fragt man sich doch, was das alles soll oder ?


    Wie kann er solche Forderungen stellen und selber diese Schulden haben ????????

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  • Hi,


    @marlene eine Teilungsversteigerung wäre ja nur sinnvoll, wenn tamu das Haus übernehmen könnte ... kann sie aber nicht !!!
    mit "Weg damit" ... ist es also nicht so einfach. Wenn dann nur, wenn eine Zwangsversteigerung von der Bank initiiert wird, die bekommt aber das Geld vom EX, also wieso soll die Bank dann Zwangsversteigern :frag


    Das tamu im Kredit -anscheinend- drin steht, muß sie die hälfte blechen. Da er die Hälfte mitübernimmt, kann EX einen Gesamtschuldnerausgleich verlangen.
    Anscheinend hat er dies jetzt gemacht, dafür ist ja der GV gekommen !? Dies ist Zivilrecht !


    Umgekehrt könnte tamu nun den GV losschicken um den Unterhalt einzutreiben.


    Ich würde sagen Deadlock ! Hier steht Familienrecht gegen Zivilrecht ...


    Tamu er kann Schulden haben, und kann eben einen GV losschicken, da du auch bei ihm Schulden hast.


    Den GV müßtest du einfach abwehren können, da du ja nix hast !
    KU-Schulden gehen über allen anderen Schulden....muß aber erstmal den GVs klar werden.
    Eine Pfändung wird dein RA abwehren können.



    Gruß
    babbedeckel

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  • Was heißt GV abwenden ? Der will ja die EV abnehmen, das kann ich doch nicht abwenden oder ?


    Zu pfänden ist bei uns ja nix, also geht EX sowieso lehr aus !

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  • Hi,

    Was heißt GV abwenden ?

    ich weiß nicht, ob das geht....aber du solltest dagegen versuchen Einspruch zu erheben !
    Die Hand heben würde ich nicht so schnell...
    Gab´s denn keine Mahnbescheide, o.ä. vorher ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • Doch da gab es schon einiges, auch gegenseitig meine RA meinte es würde zwangsläufig auf die EV hinauslaufen, ich hätte ja eigentlich nix zu befürchten, sondern habe dann auch mind. 3 Jahre Ruhe vor weiteren Vollstreckungen, es wird auch danach nix zu holen sein.
    Ich arbeite als Tagesmuttermit geringem Einkommen, davon kann er nix verlangen, also was soll schon groß passieren ?


    Ich habe ja die Hoffnung, wenn wenigstens endlich unser Haus verkauft würde, das er auch wieder flüssig ist !

    Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.

  • mußt wohl wieder mal zum anwalt gehen und lohnpfändung beantragen.


    für die kinder muß er zahlen. bei meinem ex wird seit ca. einem jahr lohn gepfändet.


    das wird sich wahrscheinlich auch nicht mehr ändern bis die kinder 18 sind :-/ freiwillig geht gar nix bei ihm.


    lg jessy9698

  • Lohnpfändung kannste leider bei meinem nicht machen, weil er selbständig ist, und was die Bilanzen betrifft, na die sind leicht abzuändern, also wenn du mich fragst arbeitet der genug schwarz aber ich kanns nicht beweisen !
    Schade nur das MANN nicht für seine Kinder aufkommen will !

    Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen.