Umzug bei gem. Sorgerecht

  • Hallo...


    ich habe eine Frage, und zwar habe ich mit meinem Ex - Mann eine Tochter. Sie ist 2. Im moment gibt es betreuten Umgang, der aber so wie es scheint bald 'normal' weiterlaufen wird. Er ist zur Zeit arbeitslos, bezieht Hartz 4, ich leider auch da ich ja im Erziehungsurlaub bin und er keinen Unterhalt zahlen kann.


    Nun ist es so, dass ich einen Job in einer Stadt bekomme( Vollzeit und die Betreuung der Kleinen ist gesichert), nur leider ist es 200 km weit weg... habe mich echt in meiner Umgebung beworben, aber leider immer nur Absagen.


    Ich weiss, dass der vater nicht einverstanden sein wird...kann er mir es wirklich verbieten?Die Kleine lebt seit der geburt bei mir und bis auf die begleiteten Umgangskontakte , kennt sie Ihren Vater nicht wirklich....kann es sein, dass das Gericht entscheidet, sie bleibt bei ihm??


    Bin sehr verzweifelt



    vielen Dank

  • Mach Dir keinen Kopf.


    Der Vater kann gar nichts verbieten und 200 km sind auch im Rahmen. Das Gericht wird bei Deiner Konstellation auch kein ABR auf ihn übertragen.


    Zieh um und geniess Dein neues Leben... Alles wird gut.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Deaver ()

  • Hallo,


    da die kleine bei dir wohnt ,hast du automatisch das ABR.


    Du darfst ohne Sorge die 200km weg ziehen ,bei Umzug ins Ausland sieht die Sache aber anders aus.


    War ja selber deswegen beim Anwalt (für Familien/Scheidungsrecht)und so hat er es mir gesaht.


    Bei zb. 800km ,wäre es zwar auch noch möglich ,aber schon ein Grenzfall.


    LG


    Tilda


  • Ähm wie..wenn das Kind bei der Mutter lebt, hat Mutter automatisch das ABR??? Da habe ich aber andere Infos...SR und ABR ist geteilt. Wieso sollte die Mutter das alleinige ABR haben??


    Ich bin damals 120 km weit weg gezogen und musste eine Unterschrift vom Vater haben. Hatte auch geteiltes SR + ABR. Da Du aber Arbeit nachweisen kannst, denke ich nicht, dass es da großes Theater geben würde. Der Umgang muss natürlich weiterhin geregelt sein. Kann sein, dass man sich dann die Kosten teilen muss!!!

    Liebe Grüße


    Levithia


    ____________________________________________________________


    Das Glück besteht nicht darin, daß du tun kannst, was du willst, sondern darin, daß du immer willst, was du tust.
    Lew Nikolajewitsch Tolstoi

  • Hallo ,


    mein Anwalt hat mir das so gesagt.


    Ich bräuchte keine Unterschrift ,halt nur fürs Ausland ,aber innerhalb der BRD kann ich hinziehen wo ich will.


    Immer dort wo die Kinder leben ,auch bei gemeinsamen Sorgerecht ,hat der Elternteil das ABR wo die Kinder Leben.


    Muß ich ja erst mal so glauben wenn mir das ein Fachanwalt für Familienrecht sagt oder?


    LG


    Tilda

  • Ich mein, beim ABR gibt es so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht". Sprich, wenn das Kind nach einer Trennung eine gewisse Zeit bei einem Elternteit lebt, der andere nichts gegenteiliges verlangt (also das ABR einklagt z.B.), geht man davon aus, dass bei dem Elternteil, wo das Kind unwidersprochen lebt, auch das ABR liegt. Ich glaube, es geht da so um einem Zeitraum von 6 Monaten.

  • hallo,


    sorry, das ist völliger quatsch, das aufenthaltsbestimmungsrecht muss vom gericht festgelegt sein! der elternteil, bei dem das kind vorwiegend lebt, hat deshalb noch lange nicht das abr.
    zu vielen scheidungen wird das abr gar nicht bestimmt, meist weil es kein thema ist, weil meist die väter ausziehen und das abr aus "unwissenheit" nicht eingeklagt, geregelt wird.
    meine tochter(11jahre) hat von geburt an bei mir gelebt und zur scheidung war das abr kein thema, vater ausgezogen, kind bei mutter, soweit alles geregelt und bis dato dachte ich auch aus unwissenheit, das ich das abr habe...wir hatten es beide nicht, nur das gemeinsame sorgerecht....und dann im januar dieser schock....vater klagt auf alleiniges abr...na hab hier genug darüber geschrieben....


    viele grüße

  • Da du eine Vollzeitstelle dort bekommen hast und die Betreuung der kleinen gesichert ist, wird dir niemand das Kind weg nehmen, immerhin kommst du damit von Hartz4 los. Ich finde aber dass du dem KV einen vernünftigen Umgang anbieten solltest und dazu auch berücksichtigst,dass er weiterhin leider vom Amt lebt und sich den Umgang nicht so leisten kann wie ein Arbeitender Vater.


    Lg