Kind lebt fast zu 50/50 bei km und kv (zeitlich begrenzt) wem steht in der regel das kindergeld zu???

  • hallo zusammen,
    der kindsvater und ich haben beide antrag auf alleiniges abr gestellt und uns als eltern geeinigt (auf wunsch des kindes), das unser kind bis zur hauptentscheiung beim vater wohnt.
    kv hat sofort sein unterhalt eingestellt und bei der kindergeldstelle alles geregelt, damit er auch dieses ab sofort erhält. ist das rechtens?
    unser kind ist fast 50/50 bei beiden elternteilen. ist unser kind beim kv, so hält sich unser kind vorwiegend bei der oma auf.
    ich habe ein weitaus geringeres einkommen als der kv(fast die hälfte vom kv), muss bis zur hauptentscheidung die wohnung halten und wenn mein kind bei mir ist, achte ich nicht auf jeden cent, sie bekommt nach wie vor ihre kleinen wünsche erfüllt.
    wer kennt sich aus und weiß rat???


    viele grüße

  • Wenn Kind bei ihm wohnt ist das meines Wissens nach rechtens. Er wird kind ja auch umgemeldet haben - und damit verlierst Du den Anspruch auf Kindergeld - und überigens auch auf die Steuerklasse 2 - die kann er jetzt beanspruchen....
    Wie war es den vorher? Kind auch 50/ 50 bei ihm und bei Dir??? Oder mehr bei ihm ??
    So ganz verstehe ich die Situation nicht...
    Auch nicht, warum man , wenn ihr Euch schon geeinigt habt Kind zuliebe , nicht auch ein 50/50 Modell machen kann ?? Also eine Woche bei Dir , eine bei ihm.....?
    Allerdings würde es dann keinen Unterhalt mehr für Dich geben - Kosten allerdings fürs Kind müssten auch geteilt werden..


    Rein rechtlich ist das aber wohl immer eine Sache die die Eltern eher unter sich regeln sollten...... Das deutche Recht sieht sowa normalerweise nicht vor. Da hat immer einer das Kind, und der andere ist Unterhaltspflichtig...
    Was heißt denn eigentlich " fast 50/50"???? Wenn es irgendwo weniger ist, dann ist nach unserem Recht eben derjenige eigentlich zu Unterhalt verpflichtet.....
    Ist aber eine wirklich schwierige Materie und wirklich raten kann Dir da wohl nur ein Anwalt....... Mitbetreuung kann laut meiner Anwältin schon dazu führen ,daß der Unterhalt gemindert wird.... In welchem Rahmen das ist wohl ziemlich strittig und eben unterschiedlich...


    In Belgien soll es so sein, daß die Unterhaltsverpflichtungen z.b auch 30/70 sein können und entsprechend aufgerechnet wird beim Unterhalt.... Sowas ist in D eingentlich nicht vorgesehen...

    3 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • unser kind lebt von geburt an bei mir(über11jahre). der kindsvater hat nach dem umgangswochenende ein antrag auf alleiniges abr gestellt mit einstweiliger verfügung und da das gericht ja zu dem zeitpunkt nicht wissen kann ob die vorwürfe stimmen, haben sie dem stattgegeben.
    zehn tage später hatten wir einen termin bei der richterin, kind wurde gehört, äusserte den wunsch beim vater wohnen zu wollen, der richterin kam die aussage sehr vorbereitet vor(auch meine vermutung,manipulation des kindes)und deshalb empfahl sie und mein anwalt, das unser kind bis zur hauptentscheidung beim vater wohnt und beantragte einen gutachter.
    also es war kein richterlicher beschluss, sondern eine elterliche entscheidung, zeitlich begrenzt! ich hatte durch die aussage von meinem kind keine andere wahl als zu zustimmen, weil man die manipulation erst nachweisen muss.
    der kv hat dann sofort den unterhalt eingestellt(habe aber titel) und sich das kindergeld gesichert.
    bei gericht wurde mir erweiterter umgang zugesichert und im endeffekt habe ich sie fast die hälfte vom monat, also auch meine kosten, verpflegung, miete für die wohnungusw...das stört mich auch nicht, nur leider weiß ich sehr genau, das es dem kv nur um die kohle geht.
    momentan zahle weder ich noch er unterhalt, haben unser kind zu fast gleichen teilen, eben auch die kosten und er streicht sich siegessicher alles ein und da bezweifel ich, das dies rechtens ist, zumal er fast das doppelte einkommen wie ich hat.
    werde auf jeden fall widerspruch einlegen und das vom gericht bestimmen lassen.
    viele grüße

  • Naja - das es jmd. der das Kind immer bei sich haben und für es sorgen will nur um die Kohle geht , kann ichnicht so ganz glauben. Denn dann kann er eben einfach nciht rechnen . Ein kInd zu unterhalten kostet nämlich in der regel mehr als der übliche Unterhalt plus Kindergeld.
    Und das wird mit zunehmenden Alter der Kinder nicht günstiger kann ich dir versichern....

  • Kindergeld steht beiden zur hälfte zu. Egal bei wem das Kind lebt.
    Dies ergibt sich auch daraus da der Unterhalt um die hälfte des Kindergeldes gemindert wird.
    Wenn das Kind beim Vater gemeldet ist weil das Gericht es empfohlen hat dann hilft es dir auch nichts auszurechnen bei wem es mehr ist.
    Gem. §1 Meldegesetz hat eine Person dort den Hauptwohnsitz und ist zu melden wo es sich überwiegend aufhält.
    Wenn das bei die 50,01% sind dann ist das bei dir.
    Bei 50/50 kann es eigentlich auch nicht zu einer Klage wegen Unterhalt kommen wenn ein Teil nicht zustimmt.
    Das mit der Steuerklasse 2 ist keine Automation und somit falsch. ST2 bekommt man nur wenn man der einzige Erwachsende im Haushalt ist. Es geht hier um den Alleinerziehendenstatus.
    Dies ist man nicht wenn man mit einem Partner zusammen lebt.
    Unterhaltsverpflichtung in % gibt es nur in Ausnahmefällen.
    Gibt ein Urteil des obersten Gerichtes wo ein 75% KM/25% KV der Mutter 100% UH zugeteilt wurde obwohl der Vater auf Minderung um 25% geklagt hat.
    Dies ist natürlich keine Rechtberatung sondern nur meine Meinung denn ich habe dies in einem Liebesroman gelesen.
    Also nicht auf mich hören.

  • Das Kindergeld, was du jetzt nicht hälftig erhälst, weil kein Unterhalt fließt, kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Du bekommst es dann quasi mit der Rückerstattung, so denn eine stattfindet. Es wird dir aber auf jeden Fall gut gerechnet und dem KV abgezogen, sodass er ggf. Steuern nachzahlen muss. Unterm Strich hat er also gar nix davon.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Du musst diesbezüglich Kontakt mit Deinem Anwalt aufnehmen. Denn es kommt hier auf die Formulierungen im Urteil an.



    Sehr fragwürdig ist die Gerichtsentscheidung, trotz Einschaltung eines Gutachters das Kind "erst einmal" aus der gewohnten Umgebung herauszureißen und so Tatsachen zu schaffen. (Was sind die Gründe dafür?)
    Ob dies quasi als "Besuch" anzusehen ist (wie Ferien) oder schon festgeschrieben ist, ist problematisch. Da Du um das Kind kämpfst, ist es juristisch sicherlich nicht falsch, Einspruch gegen die Ummeldung einzulegen bzw. das Kind zurückzumelden, Einspruch bei der Kindergeldkasse einzulegen. Bei Bedarf den Titel zu ziehen beim KV. Denn der ist rechtsgültig, bis ein anderer Bescheid herbeigeführt ist. Aber das sind die harten Maßnahmen. Wichtig wäre, wenn Du Deine Strategie mit dem Rechtsanwalt klärst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    Warum so kompliziert??


    Lese nur ich das jetzt, oder warum soll da alles überprüft werden?


    Sie schreibt doch das es eine Entscheidung der Eltern war !!!


    Somit gibt es kein Urteil, Beschluss oder sonst was..die Eltern haben es so entschieden!



    momentan zahle weder ich noch er unterhalt, haben unser kind zu fast gleichen teilen, eben auch die kosten und er streicht sich siegessicher alles ein und da bezweifel ich, das dies rechtens ist, zumal er fast das doppelte einkommen wie ich hat.


    Bei wem lebt denn nun das Kind?!?


    Entweder jabt ihr eine 50/50 Regelung oder das Kind lebt beim Vater u ist dort gemeldet.


    Da es aber so wie du angibst, ihr euch als Eltern darüber geeinigt habt, das das Kind bis zur Hauptverhandlung bem Vater lebt, u es nun auch bei ihm gemeldet ist, steht wem das KG zu?!
    Dem Elternteil bei dem es lebt u gemeldet ist!
    (was auch völlig unabhängig davon ist ob er das höheres Einkommen oder nicht hat)

    Es ist wie es ist..das war auch deine Entscheidung mit, du hättest das Gericht auch entscheiden lassen..so ist es nun mal jetzt so u das zu ändern wäre problematisch..


    Gruß
    Jens :nixwieweg

  • @ vatertochterduo: ich hatte auch nirgends geschrieben, daß der Erhalt der Steuerklasse 2 ein Automatismus ist.... Natürlich kann man die nur beantragen und muss dann auch bestätigen, daß man nicht mit einem anderen Erwachsenen im selben Haushalt lebt...Hatte ich auch nie anders behauptet!
    Wenn jedoch im vorliegenden Fall die Mutter die 2 hat könnte es trotzdem sein, daß sie sie verliert da das Kind nicht mehr ausschlißelich bei ihr lebt. Denn auch das muss man auf dem Formular für die 2 bestätigen: das das Kind im selben Haushalt lebt wie die beantragende Person...