Hallo Leute,
kann mir jemand sagen ob ich, wenn ich mit nem neuen partner zusammen ziehe meine lohnsteuerklasse II behalte??? ich bin geschieden und habe 0,5 kinder auf der steuerkarte (tolle regelung ist es die ober- oder die unterhälfte :hae: ). irgendjemand hat mir neulich mal erzählt man müsste, wenn man jetzt zusammen zieht, also eine "eheähnliche gemeinschaft" bildet, die steuerklasse in I umändern lassen. ich kann im netz nix dazu finden vielleicht kann mir irgendweg helfen!!!!
vielen dank zappeline :anbet
mit jemandem zusammenziehen
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Guck mal unter Erziehungsgeld, Elterngeld und ....
Weiter unten, da war die gleiche Frage vor Kurzem.LG
Finegirl -
Hallo zappeline :blume
Ja, deine Lohnsteuerklasse musst du ändern lassen in Klasse I. Hab mich darüber auch erst kürzlich schlau gemacht, weil ein Zusammenzug bei uns auch gerade ansteht
Liebe Grüsse
Nicole -
danke euch beiden. ich hab mal in dem anderen forumsbeitrag nachgesehen, da sagen auch alle ich muss sie ändern. Ich hatte allerdings bei der Stadtverwaltung gefragt und die sagten mir, dass eine Lohnsteuerklasse nur geändert werden muss wenn sich der FAMILIENSTAND ändert. Der ändert sich doch aber eigentlich nicht wirklich... naja ich glaub ich frag noch mal beim Finanzamt nach die werden es ja wohl genau wissen müssen oder???? :devil:
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Das hab ich dazu gefunden und ist auch die Auskunft vom Finanzamt:
keine weitere erwachsene Person im Haushalt gemeldet, mit Ausnahme von
* erwachsenen Kindern mit Anspruch auf Kindergeld
* erwachsenen Kindern im Wehr- oder ZivildienstViele liebe Grüsse
Nicole -
und muss ich das sofort machen oder rückwirkend oder wie ist das? ziehen jetzt anfang februar zusammen
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Hallo,
soweit ich weiß, ändert sich dann die Steuerklasse. Auch, wenn Du nicht mit einem Partner sondern z.B. Oma/Opa etc. zusammen wohnen würdest. Liebe Grüße von IDS
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Hi,
am besten gleich ändern, sonst mußt du nachzahlen ...
Wenn´s eine WG wäre, müßtest du sie glaube ich nicht ändern :rolleyes2:Gruß
babbedeckel -
Arbeitest du denn? Wenn ja, solltest du es direkt kurz vor bzw. direkt nach dem Umzug machen. Ist ja nun auch relevant für dein Gehalt, wobei die Differenz meist nicht wirklich gross ist. Und selbst wenn du nicht arbeitest, solltest du das recht zügig ändern lassen, da du verpflichtet bist Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Liebe Grüsse
Nicole -
Wenn Ihr einen Haushalt zusammen habt mußt Du sie ändern. Wenn Du in einer WG lebst mußt Du unterschreiben dass Ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt. Ich bin bei meinen Eltern wieder eingezogen und mußte sowas unterschreiben. Allerdings kamen dann sofort die vom Müll und ich muß eigene Müllgebühren bezahlen, da ich ja nicht mehr der selbe Haushalt bin!!! ( 110€ im Jahr!!!GRRRR....) Da ist dann schon einiges was ich durch die Lohnsteuerklasse eingespart habe wieder weg!!!!
Ich würde es sofort oder gar nicht ändern, je nachdem wie Du Dich entscheidest!
LG -
Hi,
Ist ja nun auch relevant für dein Gehalt, wobei die Differenz meist nicht wirklich gross ist.
naja bei mir macht das 600 Teuronen/Jahr aus. :nawarte:
Gruß
babbedeckel -
sobald ihr nicht mehr alleine wohnt ändert sich die klasse
ich würde es auch sofort ändern - man kennt ja die ämter, man kann dann nicht schnell genug sein und schon kommen die angerannt und wollen das
zurück gezahlt habenkann mich da babbedeckel anschliessen, das merkt man schon da es einige euronen sind
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Hi,naja bei mir macht das 600 Teuronen/Jahr aus. :nawarte:
Gruß
babbedeckelNaja pro Jahr hört sich das schon massiv viel an, bei mir werden es pro Jahr ca 350€ sein.
Wobei mir gleich die Frage in den Kopf kommt, ob man dies über die Lohnsteuererklärung ganz oder teilweise wiederbekommen kann???Liebe Grüsse
Nicole -
Hi,
Wobei mir gleich die Frage in den Kopf kommt, ob man dies über die Lohnsteuererklärung ganz oder teilweise wiederbekommen kann???
meinst du wenn du die 1 hast, dass du dann den entsprechenden Betrag für die 2, zurückbekommst ? :Hm
Vielleicht sitze ich auch auf dem Schlauch ?
Gruß
babbedeckel -
@ babbedackel
vielleicht hab ich mich ja falsch ausgedrückt.....aber der Sinn meiner Frage war, dass ich ja dennoch weiterhin alleinerziehend bin, egal ob ich nun mit meinem Freund (welcher nicht der Vater ist), Mutter oder dergleichen über 18 Jahren zusammenziehe.
Liebe Grüsse
Nicole -
Hi,
..aber der Sinn meiner Frage war, dass ich ja dennoch weiterhin alleinerziehend bin, egal ob ich nun mit meinem Freund (welcher nicht der Vater ist), Mutter oder dergleichen über 18 Jahren zusammenziehe.
Ist eben nicht egal...es darf keine weitere Person im selben Haushalt gemeldet sein !!! Das ist Fakt, und es interessiert den Staat überhaupt nicht, ob es derselbe Vater/Mutter ist, oder nicht.
Sprich du bildest dann eine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person!Irgendwie pervers ... ich weiß :amok:
Gruß
babbedeckel -
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tja da habt ihr wohl recht das das alle ganz schön Sch.... ist, aber so ist nun mal der deutsche Staat. :wand
Aber vielen Dank für eure Hilfe ich werde dann wohl mal im nächsten Monat wenn wir umgezogen sind zur Gemeinde gehen und die Steuerkl. ändern lassen. :nixwieweg
genießt den schnee und die sonne
gruß zappeline
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ich habe das auch gerade durch
bei mir macht es ca.50Euro netto weniger.
Das geht doch noch,zumal man sich die anderen Kosten ja teilt.