"Schiebereien" ansprechen?!?!

  • Sonnenschein
    Wenn es Schulden sind, die man in der Ehe gemacht haben und die dazu dienen, gemeinsames Wohneigentum zu schaffen, dann können sie nach der Trennung/Scheidung in den Unterhalt eingerechnet werden. UND man kann Exmann auch nicht dazu "nötigen", das Haus zu verkaufen (dann wären ja die Pseudoschulden weg und er könnte mehr zahlen), eben weil es sich auch wieder um Wohneigentum handelt, was eigentlich für die ganze Familie angeschafft wurde. Also, in dieser Hinsicht kann man echt nix rütteln, auch wenn ich das immer noch nicht so wirklich verstehen will...


    Ansonsten - ja, ich müsste wirklich dringend endlich mal einen Fuß bei ihm auf den Boden bekommen, ich bin allgemein eher ein Mäuschen und tu' mir schwer mit sowas, aber bei ihm scheint es schlichtweg unmöglich zu sein... Allerdings, pruuuust, seine Unterwäsche, die ich all' die Jahre gewaschen habe, stell' ich mir jetzt nicht vor, das ist wirklich zu peinlich für alle Beteiligten...

    ?( Bist du sicher, dass das so stimmt mit dem Haus? Meine Anwältin hat mir das anders erklärt. Mein Ex und ich stehen beide zu 50% im Grundbuch, vielleicht ist das auch die Voraussetzung für folgendes: Hat einer der beiden keine Lust mehr, weiter das Haus zu erhalten, kann er nach einer Frist von 2 Jahren, nachdem er dies erklärt hat, das Haus ohne Einverständnis des anderen Parts zwangsversteigern lassen. Bringt natürlich überhaupt nix außer große Einbußen für alle Beteiligten, ist aber insofern ein starkes (allerdings auch oberfieses) Druckmittel.


    Hast du beim Zugewinnausgleich jemals was von dem Geld gesehen, das DU in den Hausbau investiert hast bzw. wurde das verrechnet? Oder hat er dich ausgezahlt?


    Was das Mäuschen-Thema angeht: Kenn ich nur zu gut, mir ging es mit meinem Ex lange Zeit genauso. Wenn ich Dinge mit ihm zu klären hatte, hab ich das in ner Kneipe gemacht. Erstens hatte ich dann nicht mehr seine "Schwingungen" in meinem Zuhause, und zweitens benimmt sich ein leicht aufbrausender (und damit einschüchternder) Mensch in der Öffentlichkeit normalerweise gesitteter ;) , und selbst wenn nicht, stehen die Beobachter solcher Szenen dann wenigstens hinter dir, wenn auch vielleicht nur ideell, aber selbst das stärkt DICH. Eine andere Möglichkeit es ihm zu sagen, wie Pritzi es vorschlägt (find ich übrigens auch :daumen) wäre ein Brief. So bist du es losgeworden, brauchst dich aber nicht in die direkte Konfrontation zu begeben.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Hi,

    ?( Bist du sicher, dass das so stimmt mit dem Haus? Meine Anwältin hat mir das anders erklärt. Mein Ex und ich stehen beide zu 50% im Grundbuch, vielleicht ist das auch die Voraussetzung für folgendes: Hat einer der beiden keine Lust mehr, weiter das Haus zu erhalten, kann er nach einer Frist von 2 Jahren, nachdem er dies erklärt hat, das Haus ohne Einverständnis des anderen Parts zwangsversteigern lassen. Bringt natürlich überhaupt nix außer große Einbußen für alle Beteiligten, ist aber insofern ein starkes (allerdings auch oberfieses) Druckmittel.

    es ist so !!!... UND deine RAin hat irgendwas falsch verstanden ;) ...Jeder der Eigentümmer kann JEDERZEIT, das Haus -per TEILUNGSVERSTEIGERUNG- übernehmen.
    Teilungsversteigerung ist eine Form der Zwangsversteigerung, nur letzteres wird -meistens- von Gläubigre, bzw. Banken initiiert.


    UND die gemeinsame Hütte hat nix mit dem Zugewinn zu tun, diesen kann man vorher beantragen, auch wenn das Haus noch nicht verkauft oder versteigert wurde.
    Das Haus und die Schulden werden natürlich bei der Zugewinnberechnung mitberücksichtigt.....habe da schon alles durch :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

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  • Stimmt - eine teilungsversteigerung kann jeder der Eigentümer zu jedem Zeitpunkt anstreben und veranlassen...
    Aber : jetzt mal zu den Schulden bei den Eltern: Bist Du sicher, daß sowas ohne irgendwelche schrifltichen Abmachungen nicht nichtig ist? Bzw eben nciht zulässig?? Kredite ohne schriftliche Festlegungen oder Zinsen und der Tilgung sind meines Wissens nach sittenwidrig..... da eben ein Kredit ohne Tilgung eben nie weniger wird - und das ist sittenwidrig.
    Und: da ja nie was festgelegt war, könnte Deine Anwältin nicht versuchen zu beweisen, daß es eben kein Kredit sondern eine Schenkung war?? Schließlich hätten sonst auch in der Ehezeit Zahlungen an die Eltern erfolgen müssen - und ob das so war, mässte sich nachweisen lassen...