Unterhaltvorschuß

  • Hallo@ all
    mein Antrag bei der Unterhaltsvorschußkasse ist bewilligt. :tanz :tanz :tanz
    Aber ich habe mal eine dumme frage!
    Normalerweise wird doch nur das halbe Kindergeld (77 euro )angerechnet, oder?
    Bei mir sind die vollen 154 Euro angerechnet worden ist das OK?Ich habe mal gehört das nur die Hälfte angerechnet wird, kann mir einer eine Auskunft geben?


    Gruß oberzicke :strahlen

  • hi oberzicke, also bei mir ist auch nur die Hälfte vom Kindergeld angerechnet.........versteh ich auch nicht.
    Ruf doch gleich nochmal morgen beim JA an?


    lg

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben, an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
    So mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit, denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • Hey


    Den Anruf kannst du dir sparen...das ist schon richtig so...


    Es ist ein staatliche Leistung, ist eben eine andere Berechnungsgrundlage als beim KU, und ja letztendlich hat die Leistung auch ncihts im geringsten mit dem KU wirklich gleich..


    Letztendlich gibts ja auch nur zwei Zahlbeträge..(wer kann mal eben mit der Summe der jeweiligen aushelfen? ..ich habs sie nicht auf dem Schirm ;) .. )


    Es ist wie es ist .. da beist sich die Maus keinen Faden ab..merh geht nicht, u das ist schon richtig so..


    (es gibt UVG ja auch eben nur 72 M. maximal, bzw. maximal bis zum vollendeten 12. LJ ..)


    Gruß
    Jens

  • hallo jens,


    entweder es gibt 125 Euro bis 6 Jahre oder 168 Euro für ältere Kinder unter 12 Jahren. So wurde es mir mitgeteilt.


    lg

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben, an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
    So mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit, denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • Hey


    Hier noch die Zahlbeträge:


    -für Kinder unter sechs Jahren 125,00 € monatlich und
    -für ältere Kinder unter 12 Jahren 168,00 € monatlich.


    (sollte wiedererwarten etwas anderes an dich fliessen an UVG, dan stimmt da evtl was nicht..aber wie gesgt KG wird rein rechnersich voll abgezogen, ergibt dann genannte Zahlbeträge)


    Und bei: http://www.bmfsfj.de
    ..gibts auch die passende Broschüre dazu.


    Gruß
    Jens



    *edit


    ups, da war ich zu langsam ;)

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • hallo zaubermond
    ich bekomme für die 4 jährigen 125 und für die große 168 Euro
    aber ein Bekannter zahlt für seine Tochter nur 202 euro (279 - 77= 202)
    Ist das weil Er zahlt und bei mir ist das Unterhaltvorschuß?


    oberzicke

  • Danke Jens
    Ich dachte halt nur, aber eigentlich die beim Amt werden schon wissen was sie tuen.


    oberzicke :strahlen

  • Hey


    Ist das weil Er zahlt und bei mir ist das Unterhaltvorschuß?


    siehe oben!!


    Aber dennoch nochmal..UVG u KU ist was anderes, die Berechnungsgrundlage ist eine andere, es handelt sich hier nämlich um eine staatliche Leistung, und KU könnte gar noch Höher sein für ein Kind bei entsprechendem Einkommen des unterhaltspflichtigen..also danahc kannst u darfst du nun nicht gehen..
    Es gibt letztendlich nur die schon genannten Zahlbeträge.


    Du versuchst also grad Äpfel mit Birnen zu vergleichen..


    Gruß
    Jens

  • Hallo,


    ich hab hier gerade einen Bescheid vorliegen: Das mit den 154 Euro ist richtig. Die werden beim UVG abgezogen. Beim Kindesunterhalt werden die 77 Euro weggerechnet.


    LG

    :strahlen Shiva


    Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht (Jean Paul Satre)

  • Hey


    Ich bekomme pro Kind 154Euro Unterhaltsvorschuß.Warum?Weil KM nix zahlt.Und wer nix zahlt ,kann natürlich auch nix abziehen.Ist doch ganz einfach.


    Da kann aber was jetzt nicht stimmen?!?!


    154 € UVG?
    Hast da jetzt nicht die Summe mit dem KG verwechselt?


    Gruß
    Jens