Hallo,
der Vater meines Kindes möchte, aufgrund vorübergehender Arbeitslosigkeit, eine Abänderung der Unterhaltsurkunde einklagen.
Muss ich dem zustimmen? Bekam bis Jan.08 den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle und im Anschluss daran Euro 100,00.
Eine Abänderung würde doch bedeuten, die Differenz nicht einklagen zu können, oder? Kann das Gericht mich zur Abänderung zwingen?
Liebe Grüsse aus Schleswig