Unterhalt, Abänderung der Unterhaltsurkunde..hilfe gesucht

  • Hallo,


    der Vater meines Kindes möchte, aufgrund vorübergehender Arbeitslosigkeit, eine Abänderung der Unterhaltsurkunde einklagen.
    Muss ich dem zustimmen? Bekam bis Jan.08 den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle und im Anschluss daran Euro 100,00.
    Eine Abänderung würde doch bedeuten, die Differenz nicht einklagen zu können, oder? Kann das Gericht mich zur Abänderung zwingen?


    Liebe Grüsse aus Schleswig

  • Hallo Leander,


    Unterhalt wird nach Leistungsfähigkeit berechnet. Du hast nun einen Titel, der ist gültig, bis der KV dagegen klagt und dem Gericht nachweist, dass er im entsprechenden Maß nicht (mehr) leistungsfähig ist. Kann er das, wird die Urkunde abgeändert.


    In der Praxis ist es ja so: es kann nur das Geld verteilt werden, was da ist. Manchmal ist es einfach für alle Beteiligten knapp. Aber es ist so. Der KV wird, so seine Angaben stimmt, die Abänderung bekommen. Aber er wird, hoffentlich, auch mittelfristig in Lohn und Brot stehen. Dann müsstest Du wiederum klagen. Eine endlose Geschichte.


    Hier ist es einfacher, sich gütlich zu einigen. Er soll seine Zahlungseingänge offenlegen und Ihr berechnet gemeinsam, was er laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Und sobald er wieder in Lohn und Brot steht, wird neu berechnet. So spart Ihr Euch die Verfahrenskosten und den Frust...


    Kommt Ihr nicht klar, fragt beim JA um Mediation an, um Hilfestellung.


    Da der Unterhalt so niedrig ist, kannst Du über das JA noch Gelder beziehen. Das JA gleicht einen Teil des Fehlbetrages aus.
    Und klar, solange Du den Titel hast, kannst Du auf den KV zugreifen. Davor hat er vielleicht Angst. Auch klar: Das Gericht kann auf Antrag den Titel ändern, wenn sich die Leistungsfähigkeit geändert hat (geht in beide Richtungen).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mein Sohn ist 12 und das Jugendamt leistet keinen Vorschuss mehr.


    Ich möchte einfach keine Abänderung der Urkunde. Wenn er zur Zeit weniger zahlen kann, mag das ja so sein, aber zwischenzeitlich ist die Angelegenheit schon vor Gericht. Einer Abänderung habe ich den 2 vorangegangenen Verhandlungen abgelehnt und will es am Freitag, zum 3. Termin auch tun. Ich hätte nur gerne gewusst, ob dem stattgegeben wird oder nicht. Denn die Folge, in Zukunft jedes Mal die Einkünfte prüfen zu lassen, machen mich müde.

  • Selbstverständlich wird das Gericht der Klage stattgeben. Der KV muss nur nach seiner Leistungsfähigkeit zahlen. Kann er nachweisen, derzeit weniger zu verdienen durch Arbeitslosigkeit, wird die Urkunde abgeändert.
    Hat er die Unterlagen Dir zukommen lassen und sie sind eindeutig, kann das Gericht Dir die Kosten des Verfahrens auferlegen sowie seine Anwaltskosten und sonstige Ausgaben. Ein recht teurer Spaß dafür, dass die Sachlage eigentlich eindeutig ist.


    Alle 2 Jahre hast Du den Anspruch darauf, dass der KV sein Einkommen offenlegt. Und er muss von sich aus bei einer Änderung des Einkommens "Laut geben". Unterhalt ist kein Selbstläufer, eine gewisse Aktivität wird schon verlangt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo
    da ich am 1.11.08 die erste Abänderungsklage von meinem ex erhalten habe habe ich noch ein paar fragen
    aus welchem Grund hast du 2 x abgelehnt hätte da gerne mal die Begründung gewußt....wieso hat das gericht stattgegeben...

  • Ich habe abgelehnt, weil ich den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gefordert habe.


    Die erste Verhandlung war bereits im März und da der KV ein Arbeitsverhältnis ( er ist im Jan. arbeitslos geworden ) in Aussicht gestellt hat, hat das Gericht stattgegeben, da er einen Arbeitsvertrag vorlegen sollte. Beim zweiten Mal im Juli hatte er diesen Arbeitsvertrag immer noch nicht und wollte aufgrund des Verdienstes ( den man ihm anscheinend mündlich schon zugesagt hatte ) die Urkunde mit einem Pauschal X Betrag geändert wissen. Dem hat das Gericht auch nicht zugestimmt und die Verhandlung vertagt.
    Gestern also trafen wir uns vor Gericht, es lag auch ein Arbeitsvertrag vor und der Unterhalt ist nun höher veranschlagt worden, als ursprünglich vom KV vorgeschlagen.

  • danke für deine antwort....
    ich möchte ja auch nur den mindestunterhalt der z.Z. bei 367 liegt, er zahlt 247€ wäre ich schon zufrieden er will aber nur 150€ zahlen und verlangt noch 97€ zurück wegen ungerechtfertigter Bereicherung.......