Beiträge von Leander

    Mein Sohn hat sehr viele seiner Freunde über das SchülerVZ kennengelernt. Ich war auch sehr kritisch eingestellt was das Internet anbetrifft, aber man kann sich dem heutzutage nicht mehr entziehen. Mit den nötgen Vorsichtsmaßnahmen und guter Aufklärung ist es jedoch ein Medium in dem gerade schüchterne Jugendliche eine Chance haben jemanden kennenzulernen.
    Wer sich in Schüler-VZ kennenlernt läuft sich dann auch zwangsläufig in der Schule über den Weg und dann ist die erste Hürde schon genommen.
    Schu es Dir mal an.
    Susu


    Hallo Susu, SchülerVZ war eine einzige Katastrophe, in der mein Sohn von den Mitschüler nur "verarscht" und beschimpft wurde.

    Danke für die Antworten.


    Mein Sohn ist im Judo, Fußball wollte er nicht.
    All meine Bemühungen nach Aktivitäten lehnt er ab. Meine Vorschläge ohnehin. Eigene macht er indes nicht.
    Es gibt sehr viele Freizeitmöglichkeiten hier vor Ort. Auch ein Gemeindehaus,Musik oder Werken. Ein Jugendtreff und ähnliches.
    Er sagt einfach, er traut sich nicht dorthin. Einen Grund erkenne ich nicht. Vielleicht ist es so, daß die meisten zuhause lieber chatten oder ähnliches tun. Ich bin kein Freund dieser Aktionen und fände soziale Kontakte draussen wichtiger.
    Es macht mich traurig ihn immer allein zu sehen.
    Ich denke ein Gespräch mit dem hiesigen Jugendpsychologen in Angriff zu nehmen.

    Hallo liebe Mitglieder,
    ich sorge mich sehr um meinen 13-jährigen Sohn. Er schafft es einfach nicht, Freunde zu finden. Weder in der Schule, noch im Sportverein. Er geht zur Schule, hat auch Spaß, aber wenn er dann nach Hause kommt, bleibt er in seinem Zimmer und verlässt das Haus nicht. Seit einigen Monaten leben wir in Schleswig Holstein und seit 8 Monaten geht er hier zur Schule. Aber es ist kein neues Problem.. in der alten Heimat war es ähnlich. Ich sorge mich sehr und spüre, wie er vor Langeweile umkommt. Ich habe keine Erklärung dafür und weiß nicht weiter. Es tut mir unendlich leid, ihn so zu sehen. Auch er findet keine Erklärung, ausser " ich habe Angst, andere anzusprechen". Was soll ich tun? Ich kann ihn doch mit 13 nicht mehr ans Händchen nehmen und Freunde suchen!!
    :hilfe

    Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie ich die volle Höhe des Kinderfreibetrages beantragen kann? Der Vater zahlt aufgrund seines Verdienstes Euro 190 Unterhalt. Das Kind lebt bei mir. Die Unterhalturkunde ist in soweit geändert. Ich weiß, daß man den vollen Freibetrag beantragen kann, wenn der Vater nur 75 % oder weniger des Unterhaltes leisten kann... Hat jemand einen Rat?

    Ich habe abgelehnt, weil ich den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gefordert habe.


    Die erste Verhandlung war bereits im März und da der KV ein Arbeitsverhältnis ( er ist im Jan. arbeitslos geworden ) in Aussicht gestellt hat, hat das Gericht stattgegeben, da er einen Arbeitsvertrag vorlegen sollte. Beim zweiten Mal im Juli hatte er diesen Arbeitsvertrag immer noch nicht und wollte aufgrund des Verdienstes ( den man ihm anscheinend mündlich schon zugesagt hatte ) die Urkunde mit einem Pauschal X Betrag geändert wissen. Dem hat das Gericht auch nicht zugestimmt und die Verhandlung vertagt.
    Gestern also trafen wir uns vor Gericht, es lag auch ein Arbeitsvertrag vor und der Unterhalt ist nun höher veranschlagt worden, als ursprünglich vom KV vorgeschlagen.

    Mein Sohn ist 12 und das Jugendamt leistet keinen Vorschuss mehr.


    Ich möchte einfach keine Abänderung der Urkunde. Wenn er zur Zeit weniger zahlen kann, mag das ja so sein, aber zwischenzeitlich ist die Angelegenheit schon vor Gericht. Einer Abänderung habe ich den 2 vorangegangenen Verhandlungen abgelehnt und will es am Freitag, zum 3. Termin auch tun. Ich hätte nur gerne gewusst, ob dem stattgegeben wird oder nicht. Denn die Folge, in Zukunft jedes Mal die Einkünfte prüfen zu lassen, machen mich müde.

    Hallo,


    der Vater meines Kindes möchte, aufgrund vorübergehender Arbeitslosigkeit, eine Abänderung der Unterhaltsurkunde einklagen.
    Muss ich dem zustimmen? Bekam bis Jan.08 den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle und im Anschluss daran Euro 100,00.
    Eine Abänderung würde doch bedeuten, die Differenz nicht einklagen zu können, oder? Kann das Gericht mich zur Abänderung zwingen?


    Liebe Grüsse aus Schleswig