URTEIL ! Wohnungswegweisung wer kennt sich aus ??????

  • Ich habe heute das Urteil bekommen das mir die Wohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde und sich mein Mann mir auf 100 Meter nicht nähern darf ! Ersteinmal Riesengroße Erleichterung :daumen !!!


    Ich habe auch festgestellt das mein Noch Mann in den letzten 10 Tagen der vorläufigen Wohnungswegweisung wohl etwas zu sich gekommen ist und gemerkt hat das er so eine Schiene nicht fahren kann !


    Ich habe in den letzten 10 Tagen es auch immer Möglich gemacht das er seinen Sohn (8 J.) per Telefon sprechen kann, weil der natürlich auch Kontakt zu seinem Vater haben soll ( habe per Lautsprecher immer mitgehört um eventuell eingreifen zu können ). Er kann seinen Sohn auch bei einer gemeinsamen Freundin regelmäßig sehen, die immer ein Auge darauf hat...


    Was mir mit diesem Urteil am wichtigsten war ist das er nicht in die Wohnung darf ! Ich möchte nicht mit ihm alleine sein !


    Meine Frage ist, wie sieht es aus wenn ich auf ihn "zugehe" ? Ich möchte meinem Sohn natürlich soweit wie möglich seinen Tagesablauf und seine Interessen ermöglichen ! Da wäre der Fußballverein. Bei einer Trainingsstunde Trainiert sein Vater eine andere Mannschaft und ist natürlich auch da. Ich kann ihm aus dem Weg gehen und bin mir sicher das er unter Zeugen nichts tun würde. Ich habe auch aus dem selben Grund keine Befürchtungen wegen dem Kind, das es ja in dem Urteil auch nicht erwähnt wurde ! So kann er seinen Papa aber regelmäßig sehen !


    Wie ist das aber wenn ich an einer Veranstaltung teilnehme wo er auch ist ? Ich möchte mich auch nicht von allem zurück ziehen müssen und mich isolieren. Wir sind unter anderem in einem Verein. An den Stammtischen nehme ich nicht mehr teil, weil die Kneipe zu klein ist das man sich nicht aus dem Weg gehen kann... Wie sieht es wohl aus wenn Unternehmungen gemacht werden ? Dann sind es 30-60 Leute und ich kann ihm aus dem Weg gehen !?


    Ich habe lange gebraucht um Anschluß zu finden und tue mich da auch ziemlich schwer, sonst würde ich ja sagen ich suche mir einfach was anderes...


    Ich bin auch zugezogen so das ich hier nicht viele kenne, deshalb möchte ich das nicht aufgeben...Ich habe hier sonst nicht wirklich was und irgendwie möchte ich das auch nicht aufgeben müssen weil er so Blöd ist !


    Dann ist er in der Schule engagiert wo man sich auch über den Weg laufen würde...


    Ich möchte nicht das er deswegen Schwierigkeiten bekommt ( Ich bin halt sehr sozial eingestellt ) ich finde er ist genug gebeutelt. ( Mist ! Er baut Scheiße und ich habe ein schlechtes Gewissen, so war es immer !!! )


    Andersrum möcht ich nicht als unglaubwürdig da stehen ! Ich bin mir einfach sicher das er nicht aus der Rolle fällt wenn andere dabei sind !


    Da ich vom Gefühl her mit ihm abgeschlossen habe, Gott sei Dank, habe ich auch kein Problem damit ihn irgendwo zu treffen. Schiss hätte ich nur wenn ich mit ihm alleine sein müsste... Aber das er in die Wohnung zurück kehren darf ist ja erst einmal kein Thema !!!




    Gruß


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

    2 Mal editiert, zuletzt von maikind ()

  • Hallo Maikind,


    Dein Mann hat eine "Gehschuld". Er darf nicht näher als die 100 Meter kommen. Im Zweifelsfalle hätte er zu gehen.
    Beim Fußball ist die Sache klar, er arbeitet dort ehrenamtlich und das weißt Du. Du kannst die Sache ja im Griff haben. 30 Meter reichen letztlich... wenn er quasi auf Dich zukommt, um Dich zu "stellen", dann greift die richterliche Auflage spätestens.


    Gedanken muss er sich machen, nicht Du. Er darf Dich nicht einschränken. Sollte er das Gefühl haben, Du rückst ihm andauernd auf die Pelle, müsste er eine Klage anstreben. So ist die Rechtslage ...


    In der Praxis müsst Ihr jetzt einüben, was Sache ist. Und er weiß: Bei jeder Drohung ist er dran. Das hilft...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei einer Wohnungswegweisung gilt das Ganze für Euch beide. Auch Du darfst ihn nicht während der Zeit in die Wohnung lassen, auch wenn Du es wolltest. Normalerweise kontrolliert das die Polizei auch schon mal.


    Gruß,


    Christiane

  • @ Chrissi !


    Glaube mir, nichts liegt mir ferner als ihn in die Wohnung zu lassen :nanana ! Mir geht es darum wie es an öffentlichen Plätzen aussieht... Schule, Fußballverein, evtl. Treffen bei Veranstaltungen. Wie schon erwähnt will ich nicht mit ihm alleine sein, aber wenn andere dabei sind hat er sich im Griff !


    Gruß


    Maikind

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  • Ich denke, das musst Du für Dich emtscheiden, ob Du mit seiner Nähe klar kommst.


    Mir ging es mal ähnlich. Ich bekam psychische und physische Beschwerden, wenn ich wusste, mein Ex ist bei einer Veranstaltun (Weihnachtsfeier der Kinder o.ä.) dabei. Da die Kinder nicht unsnsibel dafür waren, wie es mir ging- und auch zu meinem eigenen Schutz - bin ich dann weg geblieben.
    Heute macht es mir nichts mehr aus, wenn er in der Nähe ist, allerdings passiert das so gut wie gar nicht.


    Ansonsten ist es ja schon mal gut, wenn er sich soweit im Griff hat, dass er selbst Abstand hält.

  • Hallo Maikind;
    ich nehme an, dass das Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen wurde. Somit darf ER sich nicht mehr in deiner Nähe aufhalten. Wie Volleybap schon anführte, hat er somit die Verpflichtung (gerichtliche Auflage) zu gehen. Kommt er dem nicht nach, so begeht er eine Straftat, welche mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert wird. Aber, nehme ich zumindest an, weder du noch dein Ex werden mit einem Metermaß in der Tasche herumlaufen. Somit kann die Strecke auch mal unterschritten werden. Vor allem wenn es dir nichts aus macht.
    Ich würde ihn aber nicht zu nahe an dich ran kommen lassen, sonst werden die Grenzen immer kleiner und irgendwann steht er dann auch wieder vor der Wohnungstüre.

  • So, die Anwältin meines zukünftigen Ex erhält wohl diese Woche Akteneinsicht und dann will er natürlich Einspruch einlegen.


    Hat jemand eine Ahnung wie lange so etwas dauert? Dann kommt es doch bestimmt zu einer Anhörung, oder ?


    Sie hat ihm übrigens eine Chance von 70% ( !?!?! ) eingeräumt in die Wohnung zukommen und das ABR zu erhalten...



    Gruß


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


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  • In Familiensachen wird im Hauptverfahren zu 90 Prozent in der Tendenz wie im Eilverfahren entschieden. So gesehen ruhig Blut. Die angebliche Aussage der RA ist ziemlich Banane. Wie will sie eine Aussage machen, bevor sie Akteneinsicht genommen hat. Das ist Kaffeesatzlesen. Sie hat ja keine neuen Argumente seit dem Eilverfahren... oder tut sich da Wesentliches auf?


    Dem Gericht geht es wie immer um das/die Kinder. Die sollen zur Ruhe kommen können. Jetzt ist eine Sache festgeklopft, es gibt für das Gericht keinen Grund, da Änderungen herbeizuführen, die zum erneuten Streit führen könnten.


    Zeit wird viel vergehen. Die RA bekommt jetzt erst Akteneinsicht. Dann wird sie ihre Schrift verfassen und ggfls. auf Eröffnung eines Hauptverfahrens plädieren bzw. Einspruch gegen den Eilentscheid einlegen. Daraufhin wirst Du zur Stellungnahme aufgefordert. Je nach Gemengelage geht das mehrfach hin und her, bis der Richter aufgrund der Aktenlage meint, er habe genug Infos, um die Verhandlung anzusetzen. Hier kommt es jetzt darauf an, wie belastet das Amtsgericht ist. Sind die schnell, könnte es vier bis sechs Wochen dauern. Sind die langsam, vier bis sechs Monate... Aus dem Bauch raus sage ich: dieses Jahr wird das nichts mehr. Es sei denn, die gegnerische Partei stellt massig Beschleunigungsanträge und hat dafür gute Argumente.

    Liebe Grüße



    Bap



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