Unterhaltsvorschuss

  • Hallo zusammen,


    ich bin ganz neu hier :wink und leider muss ich mich auch mit dem Thema Unterhalt beschäftigen.
    Mein Noch-Ehemann war selbstängig und hatte die letzten zwei Monate nichts verdient und wir lebten da schon getrennt,
    jetzt habe ich erfahren das man einen Unterhaltsvorschuss beantragen kann :Hm


    könnte ich den noch für diesen Monat beantragen? (heute 28.10.)
    Geht das auch rückwirkend für September???


    Habe mir online ein formular angeschaut, da muss man eintragen ob ich mich bemüht habe von Ihm (also Noch-Ehemann)
    Unterhalt zu bekommen, nur wenn er nichts verdient hat und auch kein Arbeitslosengeld bezogen hat, kann ich mich soviel bemühen wie ich
    will...


    Mal schauen was ihr mir dazu schreiben könnt, werde morgen auch mal beim Jugendamt anrufen :-)))


    Grüsse

  • Hallole Manda und :welcome hier im Forum!


    Ganz einfach - geh morgen gleich zum Jugendamt (dieser Begriff lässt schliessen, dass Du zumindest ein Kind hast) - der Tag der Antragstellung ist wichtig - und überlass dem Jugendamt, sich um die Leistungsfähigkeit Deines Ex zu kümmern.


    Dort gibts auch Tipps - die über den Bedarf von Kindern hinaus gehen. Nicht telefonieren - hinlatschen und persönlichen Besuch machen.


    Die wissen, wie das sehr effektiv geht.


    Na dann viel Erfolg und fühl Dich wohl hier ...


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von cobra ()

  • Erstmal - HERZLICH WILLKOMMEN!!!!


    Also UVG bekommst Du evtl. auch für einen Monat vor Antragstellung rückwirkend. Erledig das am besten noch vor dem Woe, denn sonst ist ein Monat verschenkt, andererseits muss Du bedenken, dass Du UVG eh nur für max 72 Monate und max. bis das Kind 12 ist, bekommst. Also der Monat, der vorne fehlt, kannst hinten ggf. dranhängen. Hab selber vor kurzem erst UVG beantragt, weils halt sonst finanziell gar nimma ging, aber da schon immer klar war, dass mein Ex nie richtig KU zahlen kann bzw. wird, hab ich lieber rausgezögert, weil ich denke je älter die Kinder desto mehr brauchen sie halt auch.


    Zwecks meiner Bemühungen nach KU hab ich dem JA ein formloses Blatt mit der Erklärung mitgeschickt, warum ich keine Nachweise für meine Bemühungen erbringen kann. Nachweisen konnte gar nix, da ich den KV immer nur über Gespräche "angemahnt" hatte.


    Anrufen würd ich gar net, entweder hinlatschen oder sofort den Antrag losschicken. Da morgen schon der 29. ist, würd ich ggf. lieber gleich persönlich vorbeigehen, um den Monat rückwirkend noch zu erhalten, wenns finanziell jetzt wichtig für Dich ist.


    LG


    Hope76

  • Ich muss Hope rechtgeben.
    Nimm die Beine in die Hand. Es ist ebenfalls unwichtig ob du eine feste Adresse hast.
    Ich hab leider den Fehler gemacht und ein wenig zu lange gewartet weil ich dachte ich bräuchte eine feste
    Adresse für den Antrag. Mein Ex hat mich zum Jugendamt gezerrt wegen des, im Übrigens schon längst geregelten für ihn aber ungerechten Umgangsregelung, was ihm nur eingebracht hat das er auf einmal Unterhalt zahlen musste.
    Den Antrag hat der Jugendbeamte mir gegeben während mein Ex daneben saß, soooo ein Zufall aber auch. :)


    naja, zurück zum Thema.
    Abgesehen davon "musst" du den Jugendamt das garnicht überlassen.
    Die nehmen das zum Glück selbst in die Hand "um die Situation der Mutter zu entlasten"
    Stellt euch mal vor wir müssten hinter unseren Exen her rennen?? muahaha
    Es lebe der sinnlose Marathon!


    LG Ela

    Allein erziehend zieht sich allein einfach länger!

  • dHey


    Morgen gleich zum JA und Antrag auf UVG stellen, dann gibts auch noch die Leistung für den Monat Oktober2008.


    Allerdings heißt es hier für den Vater nicht das er nicht muß, nur weil er in seiner Selsbtständigkeit nichts erwirtschaftet, dann muß er eben die Selbstständigkeit schmeissen u eine unselbstständige tätigkeit aufnehmen...



    Zitat

    Also UVG bekommst Du evtl. auch für einen Monat vor Antragstellung rückwirkend.


    Das geht allerdings nicht...UVG kann nur ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wurde gewährt werden, wie es bei allen Leistungen i.d.R. das gilt..




    Hope76


    Zitat

    Zwecks meiner Bemühungen nach KU hab ich dem JA ein formloses Blatt mit der Erklärung mitgeschickt, warum ich keine Nachweise für meine Bemühungen erbringen kann. Nachweisen konnte gar nix, da ich den KV immer nur über Gespräche "angemahnt" hatte.


    Naja, letztendlich hätte er auch gar nicht zahlen müssen, denn nur was schriftlich gelaufen ist zählt, und ab da, der sogenannten Inverzugsetzung hätte er erst KU zahlen müssen, auch rückwirkend ..mündliche Absprachen sind da sinnlos.




    Elandria


    Dummerweise gilt das gleich auch für Frauen (und da ist die Zahlungsmoral noch deutlich geringer)

    Zitat

    Die nehmen das zum Glück selbst in die Hand "um die Situation der Mutter zu entlasten"
    Stellt euch mal vor wir müssten hinter unseren Exen her rennen?? muahaha
    Es lebe der sinnlose Marathon!


    Gruß
    Jens

  • Das geht allerdings nicht...UVG kann nur ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wurde gewährt werden, wie es bei allen Leistungen i.d.R. das gilt..


    Oh doch, das geht. Wenn dir auch im Monat vorher schon Unterhalt zugestanden hat, und so sieht es nunmal aus, gewährt das Jugendamt auch den Monat vor Antragstellung. Habe gerade meinen Bescheid bekommen und auch den Vormonat zahlen sie mir.


    Wie die anderen schon schreiben solltest du das sofort machen, da du auch noch einige Unterlagen zu denen bringen musst. Und für eine Bescheinigung musst du noch zum Bürgeramt.


    Gruß Anne