Beiträge von Hope76

    An den 1. Geburtstag erinnern???? Meinst das ernst? Ich würde ja sagen, wenn er sich nicht selbst daran erinnert, dann ist es seine Sache, Deiner Tochter wirds nicht wehtun!!!


    Aber warum hast ihm erst 10 Monate den Kontakt verwehrt und jetzt überlegst sogar ihm nachzulaufen :hae: Gabs für die letzten 10 Monate gute objektive Gründe oder hast jetzt nur auf einmal ein schlechtes Gewissen deswegen? Dem KV das Kind hinterhertragen, wenns ihn nicht interessiert finde ich ja grundsätzlich völlig verkehrt - aber man weiß ja nichts über die Vorgeschichte...


    Hatte er früher Interesse an Umgang?

    Das definitve Recht, das er hat ist eben das Umgangsrecht...


    Also mein Zwerg, war ab 4 Monaten bis 2,5 Jahre von Dienstag früh, bis Mittwoch Abend beim KV, hab eben versucht ihm soweit möglich alles wichtige zu sagen und hab ihm ansonsten gesagt "wennst Dir unsicher bist, ruf einfach an". Hab ihn danach auch nie darüber befragt, was er mit Zwerg gemacht hat, weil er sich nicht unter Beobachtung fühlen sollte. Auch wenn ich ziemlich genau wußte, das nicht alles so abläuft, wie ich es gut finde - wichtig war, das ich am Mittwoch Abend ein gesundes fröhliches Kind wiederbekam!!! Es ist auch unser Müttern nicht wirklich in die Wiege gelegt worden, Babies zu versorgen - wir müssen es lernen und auch der KV... ;)

    Konntest ja nicht wissen :winken:
    Aber vielleicht denke ich dadurch auch durchaus manchmal "beurteilen" zu können, wann ein KV wichtig für das Kind ist...und das nicht jeder KV PAUSCHAL wertvoll und wichtig für das Kind ist... :-) Aber grundsätzlich sollte natürlich ein Umgang stattfinden, wenn Kind und KV es wirklich auch wollen..Aber wenn eben einer von beiden nicht will...dann halt nicht :thanks:

    Kinder lieben beide Elternteile und darin sollte man sie auch bestärken.


    Also ich habe meinen leiblichen Vater nicht geliebt und wollte auch nicht zu ihm (er hat sein RECHT eingefordert um mich dann halt nur irgendwo zu "parken"), aber alle Beteiligten hatten damals keine Wahl...aber meinen "Stiefvater" lieb ich heiß und innig...

    Mir kommt es zugute das meine Kinder auch mal aus dem Haus sind und ich Zeit für mich habe, und wenn ich den Tag dazu nutze etwas vorzubereiten, oder zu Putzen, oder einfach nur zu schlafen, ich bin ausgeglichener weil die Kinder nicht ständig an mir kleben, sondern auch mal an Oma bzw. Papa( sie teilen sich die Zeit) und die Kinder freuen sich weil sie dann Pommes Essen gehen, oder Fernsehen bis zum Abwinken, sie gehen Pferde Füttern oder in den Streichelzoo, sie machen eben *Papasachen*.


    Naja, "Papasachen"...ich esse auch gern Pommes, gehe mit ihr Tiere füttern, schwimmen, radfahren uä. Tja und Fernsehen gibts halt dann, damit ich putzen kann... und Schwimmkurs (weil ich halt keine Zeit habe) und richtig Fahrradfahren lernen, macht halt bei uns der Opa ;)

    Es gibt kaum objektive Gründe (außer Sucht, Gewalt uä) warum ein Kind und der KV keinen Umgang haben sollten. Allerdings eben auch nur unter der Prämisse, das es sowohl das Kind, als auch der KV möchten...


    Würde "unser" KV Wert auf den REGELMÄSSIGEN Umgang mit Zwerg legen - GERNE!!

    Am Ende kannst Du gar nichts tun als abzuwarten.......wenn der Vater keinen Kontakt will kannst Du ihn nicht zwingen.


    Gott sei Dank kann man keinen Vater zum Umgang zwingen!!! Denn ich hab hier schön öfter gelesen, dass das sonst manche Mütter vielleicht getan hätten...kein Kind braucht so einen Vater dem es eigentlich egal ist!!!!


    Wenn der Zwerg alt genug ist, kann er sich sein eigenes Bild über den KV machen, das sollte man selbstverständlich nicht negativ beeinflussen...und wir werden uns dann ggf mit mancher Lüge auseinandersetzen müssen, aber das müssen wir im Fall der Fälle doch so oder so... :frag

    Der Threat wird dieses Jahr vier Jahre und der Beitrag von Jani zwei Jahre alt. Bin mir nicht sicher, ob das noch ankommt :D


    LG
    Friday


    Das hab ich schon gesehen, aber die mail von jupiler ist ja neu und das Thema grds. nicht völlig veraltet... :D

    1. Die Anzahl hier, wo der Vater das ASR hat sind hier wohl eher selten, steht ja weitestgehend überhaupt nur zur Diskussion, wenn es voher GSR gab.


    2. Das Mütter ihre Kinder an den KV "verkaufen", halte ich auch für eher unwahrscheinlich, schon allein deshalb weil sich die wenigsten KVs den "Kaufpreis" dann noch leisten könnten, wenn sie das ASR haben...

    Minnerl: Ich finds einfach total wichtig zumindest die Anschrift und Telefonnummer des KV zu wissen, wenn sich das Kind auch bei ihm aufhält, alles andere würde ich fahrlässig finden. Gut, dass Brigitte offensichtlich nicht alle Latten am Zaun hat, ist ein ganz anderes Thema... Ich persönlich würd ja weder das Geld noch die Mühe für die EMA investieren, sondern der KV sollte mir gefälligst entsprechend Auskunft geben...


    Kann hier manche überhaupt nicht verstehen, die ihr Kind an einen ihnen unbekannten Ort geben, auch wenns der KV ist.. :kopf

    Ob die neun Jahre - bei uns sind's 12 - erfüllt sind, kann man auch errechnen.


    Es berechtigt nach wie vor nicht dazu, Zeugnisse einzusehen. Ein Schriebs von der Schule tut es auch.


    Versteh das Problem leider immer noch nicht...Mir wäre das herzlich egal...da wär mir das Zeugnis zu kopieren noch immer lieber, als nen Extra-Schrieb besorgen zu müssen...kann man ja die Noten usw. einfach ausschwärzen :-) Sag jetzt nicht meine Meinung dazu, warum man sich darüber überhaupt aufregen kann... :ohnmacht:

    Also, ganz ehrlich, solange das Kind minderjährig ist und die Schule besucht, geht es die Arge einen Scheiß an, welche Schullaufbahn dieses Kind einschlägt, das ist allein Sache des Kindes und der gesetzlichen Vertreter. Und wenn er ein oder zwei Schuljahre wiederholt, um das Abi zu schaffen, haben die da auch nicht reinzureden.
    Und das Zeugnis muss der Junge dort niemandem vorlegen, das geht ganz klar über die Datenschutzgrenze hinaus.


    Also sorry, wenn der Junge H4 bezieht ist es ja sehr wohl die Pflicht der Arge zu prüfen, ob er die 9 Jahre Schulpflicht bereits erfüllt hat bzw. ob er darüber hinaus eine (Schul)ausbildung macht?! Die Schullaufbahn ansich bzw. Zeugnisnoten werden der Arge auch ziemlich sch..egal sein, aber mit 15 könnte er ja auch schon arbeiten... Bei H4 muss man nunmal sämtliche persönlichen Verhältnisse offenlegen..

    Wenn der KV mir seine Adresse nicht sagen wollte, wär für mich ganz klar, dass das Kind auch nicht zu ihm geht!!! Ich habe das alleinige Sorgerecht und ansich auch die alleinige Fürsorgepflicht und ich gebe den Zwerg nicht an einen mir völlig unbekannten Ort!!! Soll sichs der KV überlegen...warum darf die KM die Adresse nicht wissen??? Abgesehen davon EMA ist ne gute Lösung - kostet von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber maximal ca. 10 EUR :lgh Dann hast es sogar schriftlich!!! Brauchst dafür nur die bisherige Anschrift, sonst nix!!


    Bin da vielleicht ein bissal hart, aber ich an Deiner Stelle würde mir bei so einer Verweigerung der Auskunft von ihm eine Meldebestätigung vorlegen lassen, bevor er Zwerg wieder mitnehmen kann...

    Kleene und cath: ja, ich hatte auch das GEfühl, dass es mich mehr ärgert und der kleinen es gar nicht auffällt. Ich weiß auch, dass es nichts bringt, aber es ist trotzdem nicht leicht zu erkennen, dass man sich in jemandem, den man mal so sehr geliebt hat dass man jetzt ein Kind von jenem hat, so seh getäuscht hat.


    Sowas kommt an Geburtstagen und Weinachten halt hoch.


    Also sowas kommt bei mir ca 1x die Woche hoch bzw. wann immer ich über bzw. an den Menschen denke...