HAllo
Ich wollte mich mal für eine freundin erkundigen.....
also der KV (tochter wird 2) hat die ganze zeit keinen Unterhalt gezahlt (wg arbeitslosigkein.... "FAULHEIT")meine freundin hat lediglich den unterhaltsvorschuss vom JA bekommen... jetzt ist der KV in die Schweiz gezogen und hat dort auch arbeit, sie behauptet steiff und fest das sie dann keinen anspruch auf unterhalt von dem vater hat, aber ich kann mir das einfach nicht vorstellen....
Hat irgendjemand erfahrungen gemacht oder irgendetwas darüber gehört, wie da die rechtslage ist, würd mich echt mal interessieren
vielen lieben dank im vorraus
diana