Kann ich denn nichts daran ändern ???

  • Meine Ex hat mir das Umgangsrecht "gekürzt".
    Vom Gericht wurde einstweilen festgelegt, dass ich meinen Sohn jede Woche Mittwoch und 14tätig von Freitag bis Sonntag sehen darf. Da der kleine dann immer ein riesen Theater veranstaltet hat, wenn er zurück zur Mutter mußte, meinte meine Ex gegenüber der Gutachterin, dass sie gern hätte, dass unser Sohn nur noch alle 14 Tage am Donnerstag bei mir ist und ich ihn dann am Freitag morgen im Kiga abzugeben habe und dann eben alle 14 TAge am WE, wobei ich ihn dann am Montag morgen wieder im Kiga abgeben muß.
    Wobei ich sagen muß, dass ich jetzt nur noch die ganze Fahrerei und die damit verbundenen Kosten zu tragen habe und sie nicht mehr fahren tut und der Kiga 1 Stunde von mir entfernt liegt.
    Sie hat jetzt nun nicht mehr das Geschrei unseres Sohnes, dass er zu ihr zurück muß, das ist schon richtig. Dafür hab ich aber jetzt jeden morgen im Kiga das Problem, dass er genau weiß, dass am Nachmittag dann die KM kommt, um ihn abzuholen und er mir da Theater hermacht.
    Sie hat ihn auch nie bei mir zu Hause abgeholt, wie es auch vom Gericht festgelegt wurde, sondern ich mußte immer irgendwo hinfahren, um unseren Sohn abzugeben. Das sie ihn bei mir zu Hause abhoen muß, dass wollte sie wahrscheinlich mit ihrer regelung auch umgehen.
    Kann ich denn wirklich nichts dagegen unternehmen, muß ich mich damit abfinden, wenn ich meinen Sohn überhaupt noch sehen möchte, das so akzeptieren muß - meine Anwältin meint Ja, aber das kann es doch nicht sein ???
    Ich habe derweil erstmal zugestimmt, meines Sohnes wegen, weil ich ihn nicht verlieren möchte und die Gutachterin dies auch für besser hielt.
    ICh werde dieses Thema aber auf jeden Fall beim Dreiergespräch mit der Gutachterin ansprechen, weil ich damit eigentlich nicht wirklich einverstanden bin.
    Hilfe, wäre echt dankbar über ein paar Antworten, weil ich echt verzweifelt bin.

  • Ich kann dazu nur sagen, dass ich es für völlig normal halte, dass Dein Sohn Theater macht.
    Würdest Du mit ihm leben, wäre es umgekehrt, er würde das Theater bei der Mutter machen. Das liegt einfach daran, dass Du für ihn kein Alltag bist, er Dich nicht loslassen möchte. Ich wage zu bezweifeln (oder liegen da konkrete Gründe oder Anschuldigungen vor?), dass er aufgrund von "schlechter Behandlung" bei der Mutter, nicht mehr zu dieser möchte. Sorry, ist so meine Meinung. Ich erlebe das auch. DerVater ist nich timmer da, da fällt es schwer, loszulassen. das ist normal und m. E. auch gut so, denn es ist ja der Papa. Wäre schlimm, wenn er selbst einmal die Woche nicht hinwollte oder nicht traurig wäre, wenn es zu ende ist.

  • Darum geht es mir eigentlich nicht. Das ist mir klar, das er mich nicht mehr losläßt, eben weil er auch weiß, dass er mich dann erst wieder später sieht.
    Muß ich wirklich hinnehmen, dass sie mir meinen Sohn jede Woche entziehen kann und nur noch alle 14 Tage bewilligt? Bzw. dass sie die Tage festlegen kann (vom Gericht jeden Mittwoch festgelegt und sie macht 14 tägig Donnerstag draus) und das die ganzen Kosten auf mir lasten - sie also gar nicht mehr fahren will, obwohl das Gericht was anderes dazu gesagt hat ???

  • Es gilt die Vereinbarung, die vom Gericht festgelegt ist.
    Änderungen können nur einvernehmlich - also mit Deiner! Zustimmung durchgeführt werden. Oder die Mutter muss eine Änderungsklage starten.
    Der Verstoß gegen das Gerichtsurteil, als quasi die Verweigerung, sich an die Vereinbarungen zu halten, kann im Extremfall auf Antrag zum Vewrlust des Sorgerechts führen.


    Bewusst muss Dir allerdings sein, dass eine Regelung mit mehr Kontakt als alle 14 Tage Wochenende überdurchschnittlich ist.


    Bezüglich der Fahrtkosten ist es üblich, dass Du die zu tragen hast. Der Selbstbehalt bzw. die Düsseldorfer Tabelle ist entsprechend ausgelegt. Es sei denn, auch dies wurde vom Gericht aufgrund besonderer Umstände anders geregelt. Dann gilt auch hier der Gerichtsentscheid.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    Zitat

    Original von Volleybap
    Bewusst muss Dir allerdings sein, dass eine Regelung mit mehr Kontakt als alle 14 Tage Wochenende überdurchschnittlich ist.


    richtig, nur der TO sollte sich nicht damit zufrieden geben !
    Ich würde auf das bisherige bestehen, und evtl. das GA auseinanderpflücken.
    Außerdem war es die ganze Zeit so, wieso soll´s geändert werden, nur weil die KM dann öfters Theater hat ?
    Das Theater wird auch nicht so bleiben, wenn das Zeitgefühl, des Kindes, besser geworden ist !


    Noch was, wenn das Kind merkt, daß Papa und Mama reden können, so wird´s dann auch besser.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn sie sich gegen gerichtliche Auflagen stellt, verstößt sie gegen das Gesetz und macht sich somit strafbar. An Deiner Stelle würde ich umgehend Klage einreichen. Nicht, um eine häufigere Regelung als die 14 Tage durch zu setzen, denn das könnte wie oben schon erwähnt schwierig werden. Aber um auf die klar formulierten Regelungen des Gesetzes zu bestehen.


    Im umgekehrten Fall (so wie es bei mir ist) besteht sogar die Möglichkeit beim Verstoß desen, bei dem das Kind nicht lebt gegen die Regeln das Umgangsrecht zu stoppen, bis die Sache geklärt ist. Im Klartext: Würdest Du gegen die gerichtlichen Regeln verstoßen, könnte sie Dir zeitlich begrenzt das Kind ganz vorenthalten. Wenn jedoch sie dieses Recht hat, dann solltest Du um so mehr auf der Einhaltung der Regeln bestehen. Zumal das Kind eindeutig zeigt, dass es Dich braucht, dass es Dich will und dass es ihm bei Dir gut geht. Sonst würde das Kind kaum so energisch zu Dir wollen.