• Da sich meine Freundin von mir getrennt hat und wir beide um das Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpfen, hätte ich eine Frage wegen der Titulierung.


    Erstmal ein paar Angaben zu mir und meiner Situation:


    Wir haben zusammen einen Sohn mit 3 1/4 Jahren, beide das Sorgerecht und waren nicht verheiratet.


    Momantan lebt er bei ihr, da der Richter ihn in erster Instants ihr zugesprochen hatte. Da man mir es negativ ausgelegt hatte, dass ich mich vorher erkundigt hatte, ob ich als nicht verheirateter Vater überahupt Chancen hätte, meine Sohn zu bekommen. Da ich nicht unnötig an ihm ziehen wollte, wenn man mir von vornerein sagt, ich hätte nie und nimmer Chancen. Außerdem hatte sie ihn in einer Nacht und Nebelaktion aus dem Bett raus und ist zu ihren Eltern gezogen, wo sie schon 4 Wochen waren, bis der Gerichtstermin war und der Richter dann diese Situation auch für unseren Sohn dann erstmal nicht mehr ändern wollte - was ich natürlich auch verstehen kann, da sich unser Sohn ja eh schon nicht mehr auskannte.


    Ich war die 3 Jahre in Elternzeit zu Hause, während sie arbeiten war - sie hatte nicht die Möglichkeit in ihrem Beruf in Elternzeit zu gehen, da sie aus ihrem Beruf sonst draußen gewesen wäre.
    Um mich selbst über Wasser zu halten habe ich in dieser Zeit für mich nebenbei auch etwas Geld verdient, während unser Sohn von meinen Eltern betreut wurde (welche im Haus wohnen), da ich von meiner Ex nur sehr wenig in finanziellen Sachen unterstützt wurde und schauen mußte, wie ich finanziell zu recht kam (hab vom Kinder-, Erziehungsgeld und meinem dazuverdienten gelebt).


    Momentan ist bei uns eine Gutachterin zu Gange, welche eben entscheiden soll, wo unser Sohn nun bleiben soll.





    Nun zu meiner Frage:


    Muß ich mich während des laufenden Verfahren schon zu einer Titulierung zwingen lassen - ich zahle schon freiwillig Unterhalt (es ist schließlich mein Sohn, für den ich auch jederzeit da sein werde), obwohl ich unter der Einkommensgrenze liege.
    Sie will mich nämlich jetzt über ihre Anwältin bis nächste Woche zwingen, dass ich eine Titulierung beim Jugendamt abgebe.


    Was bedeutet überhaupt die Titulierung für mich?
    Muß ich sowas überhaupt machen?
    Muß ich das jetzt schon machen oder kann ich das auch dann erst machen, wenn ich meinen Sohn evtl. nicht zugesprochen bekomme und er bei meiner Ex leben muß - also wenn das Verfahren per Gericht abgeschlossen ist und die Gutachterin ihr Gutachten erstellt hat?



    Wenn noch Fragen zu uns da sind, um meine Fragen evtl. besser beantworten zu können, dann fragt mich ruhig. Ich werde versuchen, diese so gut wie möglich zu beantworten.


    Danke schonmal für eure Antworten und Ratschläge


    LG Mausebär


    P.S. Ich hoffe, das ganze war jetzt nicht zu chaotisch formuliert und ihr versteht was ich meine.

  • Darf ich dich mal fragen, wieviel du netto verdienst?
    Kannst mir auch eine PN schicken.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ja, denn wenn du nicht mehr als den Selbstbehalt netto hast, kann man nix titulieren.
    Aber: die KM könnte dann Unterhaltsvorschuss beantragen, der dann vom JA wieder rückgefordert wird von dir.


    Ich würde zum Jugendamt gehen und mich dort beraten lassen und denen auch sagen, dass ich freiwillig zahle.


    Alternativ bzw. in Ergänzung könntest du auch der Anwältin einen Brief schicken, in dem du erklärst wieviel KU du bei welchem Einkommen zahlst. Nachweise in Kopie beilegen.


    Vielleicht wäre es auch sinnvoll, selbst einen Anwalt aufzusuchen.
    Du musst auf jeden Fall handeln, sonst klagt die Gegenseite den Titel ein. Und das wird teuer.

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  • Hallo Robert,


    ich würde auch zum Jugendamt gehen,die wissen da am besten bescheid.Die können das mit der Titelierung ja auch machen.
    Geh da mal vorbei und erkundige Dich.Erkläre denen was Du an Einkommen hast,das Du ja freiwillig zahlst und das Ihr gerade erst am verhandeln seid wo das Kind demnächst überhaupt lebt.


    Lieben gruß
    Tanja

  • Soweit ich das weiß, MUßT Du keinen Titel abgeben.


    Dieser Titel ist für die KM gut, da sie - wenn Du von heute auf morgen nicht mehr zahlst - das Geld zwangsvollstrecken lassen kann. Z. B. direkt beim Arbeitgeber.


    Einer Titulierung zuzustimmen, macht sich beim JA und Gericht natürlich immer gut, aber müssen, mußt Du nicht.


    Zumindest war das bei meinem Bekannten so der Fall.

  • Lieben Dank für eure Antworten.


    Da mir wohl am Ende nicht wirklich eine andere alternatve bleibt, werde ich mich morgen nochmal mit meiner Anwältin beraten, die mir allerdings schon zu einer Titulierung geraten hat.
    Auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob das der richtige Weg ist.


    Allerdings läßt mir die Gegenpartei nur noch diese Woche Zeit mich selbst zu entscheiden, was ich tue, dann .... .