Krippenplatz

  • Hallo,


    ich brauche Eueren Rat und zwar es geht um Krippenplatz.
    Wenn alles gut geht, bekomme ich als alleinerziehende ein Krippenplatz für meine Tochter, ich würde noch mal darauf angesprochen, ob ich keinen Parnter habe. Wenn anders wäre, würde ich kein Anspruch haben.


    wie ist das, wenn der KV das Kind abholt oder hinbringt? kann ich da Probleme bekommen?


    andere Frage: wie wird es gehandelt, wenn man jemanden kennenlernt?
    (nur so eine Frage, falls der Fall irgendwann eintrifft:))
    muss man das sofot bei der Krippe melden und verliert man eventuell den Anspruch auf ein Krippenplatz?


    vielen dank für Euere Hilfe


    liebe Grüße + schönen Tag
    Gosi

  • Also wenn der Vater das Kind hin und wieder (oder regelmäßig an bestimmten Tagen) abholt, sollte das kein Problem sein... Denn der Vater übt sein Umgangsrecht aus.
    Du bist und bleibst AE.


    Wie das ist, wenn du einen neuen Freund hast....


    Ich denke nicht, dass das zu einem Problem werden sollte, da du ja nicht Knall auf Fall mit ihm zusammenziehen würdest.... Solange wie du alleine wohnst bist du ja auch AE...
    Die können ja auch nicht dann plötzlich dein Kind vor die Tür setzen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Wenn du den Platz hast, dann hast du ihn. Du darfst dich danach verlieben, der KV kann das Kind abholen, wie ihr lustig seid (das ist ja sogar wünschenswert, dass er am Alltag des Kindes teilnimmt, obwohl ihr getrennt seid!), du kannst mit jemandem zusammenziehen, 17 Liebhaber haben oder einen Millionär heiraten.


    Du bekommst einen Betreuungsvertrag und was da drin steht, musst du erfüllen, wie bei einem Arbeitsvertrag auch (das Kind pünktlich bringen, bei Krankheit informieren, etc.), was du privat machst, geht niemanden etwas an.

  • vielen dan für Euere Antwort,


    ich dachte eben, wenn bei der Krippe gesehen wird, dass der KV das Kind hinbringt oder abholt, werde ich Probleme bekommen


    denn, es könnten sich auch Leute, die nicht alleinerziehend sind als AE melden nur um Krippenplatz zu bekommen, oder wird das irgendwie kontrolliert?


    Mazil: 17 Liebhaber ;) das würde ich gar nicht schaffen :)


    Liebe Grüße
    Gosi

  • Bei uns wird das bei der Anmeldung (also wenn man sich quasi um den Platz bewirbt) schon irgendwie kontrolliert. KV und KM müssen ja ihre Adressen angeben, die sollten halt nicht übereinstimmen. Ich hab auch schon gehört, dass KiTas die Unterhaltszahlungen nachgewiesen wollen haben.

  • Hi,


    Zitat

    Original von gosi
    was ist wenn er mir die Unterhaltszahlungen bar gibt?
    ich habe da leider keine Nachweise


    dann ist er selbst schuld ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Dann kaufst du für 1,50 Euro einen Quittungsblock mit 100 Vordrucken und quittierst ihm die Unterhaltszahlungen jeden Monat.


    Und dann nehmt ihr ein weißes Blatt, einen Stift und schreibt:


    Hiermit vereinbaren Frau Mama Mutter und Herr Vati Vater folgende Unterhaltszahlungen: Ab dem 1.1.01 zahlt Herr Vati Vater an Frau Mutti Mutter für das gemeinsame Kind, geb. ...., einen Kindesunterhalt von xxxx Euro. Der Unterhalt wird am Monatsanfang in bar oder per Überweisung bezahlt.


    Datum, Ort, Unterschriften


    Fertig.

  • Mazil: danke, habe ich gar nicht daran gedacht,


    bin so froh :tanz, dass ich den Krippenplatz bekomme und arbeiten gehen kann, möchte nicht dass irgendwas schief geht.
    danke noch mal


    liebe Grüße
    Gosi

  • Bei mir wurde da in keinem der beiden Kindergärten oder im Hort irgendetwas geprüft. Die Adresse des anderen Elternteils muß hier nicht zwingend angegeben werden, auch nicht an der Schule (wie auch, die eine habe ich ja gar nicht :frag) wohl aber die Kontakdaten der zum Abholen berechtigten Personen.