Hallo zusammen,
da bei uns ja alles bei uns per Anwälte,JA und Gericht läuft... hab ich noch eine Frage zum Unterhalt,das bislang ja kein Thema war,da ich mit meiner kleinen mit dem Geld gut auskomme seither!
der unterhalt für das Kind wie für mich zählt ab dem ersten anschreiben des Anwaltes!
Kann ich den Unterhalt wenigstens vom kind von Mai `07 - Mitte März`08 nachträglich einklagen? Gibt es jemand von euch der dies auch noch nach fast Jahr rückwirkend bekommen hat für das Kind wie für sich selber auch ?
Im Netz hab ich gelesen ,das dies nicht prkatiziert wird.... Wollte mir vorab Auskünfte einholen,bevor ich mich mit meinem Anwalt auseinandersetze ....Wir haben das Thema nur am Rande bislang angesprochen.... und der Unterhalt definitiv nicht vom JA geregelt werden soll!
Bin dankbar um jegliche HIlfe