Unterhalt erfolgreich eingeklagt?

  • Hallo zusammen,


    da bei uns ja alles bei uns per Anwälte,JA und Gericht läuft... hab ich noch eine Frage zum Unterhalt,das bislang ja kein Thema war,da ich mit meiner kleinen mit dem Geld gut auskomme seither!
    der unterhalt für das Kind wie für mich zählt ab dem ersten anschreiben des Anwaltes!


    Kann ich den Unterhalt wenigstens vom kind von Mai `07 - Mitte März`08 nachträglich einklagen? Gibt es jemand von euch der dies auch noch nach fast Jahr rückwirkend bekommen hat für das Kind wie für sich selber auch ?


    Im Netz hab ich gelesen ,das dies nicht prkatiziert wird.... Wollte mir vorab Auskünfte einholen,bevor ich mich mit meinem Anwalt auseinandersetze ....Wir haben das Thema nur am Rande bislang angesprochen.... und der Unterhalt definitiv nicht vom JA geregelt werden soll!


    Bin dankbar um jegliche HIlfe

  • :radab Versteh ich irgendwie nicht! Ob es an der Hitze liegt?


    Warum willst du Unterhalt einklagen, wenn er doch zahlt und wenn ich das richtig verstehe auch so wie errechnet!?


    :crazy *Bitte mal ein kühles Getränk*

  • :D.. dir mal nen kalten Sprudel rüberschiebe @ cath...


    rabea:
    Also... so wie ich das weiss muss man den barunterhaltspflichtigen Elternteil in Verzug setzen. Dazu gibts Spielregeln.
    Das musst du aber doch mit dem Anwalt klären, der weiss das sicherlich.
    Wenn du bei dem eh schon bist kannst du ihn doch fragen....


    Ist die Vaterschaft denn unstrittig bzw anerkannt?
    Wenn in einer Ehe geboren... dann hätte der KV sowieso zahlen müssen... aber frag da lieber den Fachmann. :tuschel

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Unterhaltszahlungen verjähren nicht...ergo kannst du Unterhalt rückwirkend einklagen.Rückwirkend ausstehende Unterhaltszahlungen werden zivilrechtlich eingeklagt,laufende Zahlungen strafrechtlich.


    Viel Erfolg

    [MARQUEE]Ich geh vorwärts,ohne Furcht-nicht am Rand sondern MITTENDURCH!!!![/MARQUEE]

  • Hi,


    Zitat

    Original von cath
    Aber ich denke er zahlt doch? :frag


    Er zahlt, seit dem Schreiben ihres RA. Vorher anscheinend nicht.
    Ich weiß nun nicht, wie alt das Kind ist, aber man/frau sollte doch mal versuchen auf eigenen Beinen zu stehen.
    Für sich Unterhalt ... ist für mich ... naja lassen wir das :nudelholz


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Original von rabea
    das bislang ja kein Thema war,da ich mit meiner kleinen mit dem Geld gut auskomme seither!


    Danke Babbe, jetzt ist der zerflossene Cent gefallen! Aber wenn ich das dann trotzdem tausend mal den Satz lese, frage ich mich trotzdem wieso das ganze?
    :Hm


    Außerdem geht doch der Betreuungsunterhalt erst los wenn man ihn fordert. Da ist doch meines Erachtens nichts rückwirkend fordern! :Hm


    Kindesunterhalt ist ne ganz andere Kiste!

  • Hallo,
    erstmal ein :drink reicht zur Abkühlung....


    die Vaterschaft hat er am 30.7.2008 nicht Anerkannt. So hatte ich ihn auch eingeschätzt. Zumindesten hat er alles widerrufen was er bislang falsch verkündet hat über seinen Anwalt !


    Auch wenn er weiß, das er nur der Vater sein kann - aber Männer eben. Der wollte mir eine schar voller Männer andichten aber der Schuss ging nach hinten los....
    Selbst der Richter meinte,das er meiner Aussage glaubt und der Kv jetzt schon davon ausgehen kann ,dass das kind sein kind ist udn er sich Gedanken machen soll diesem kind einfach mal richtig kennenlernen soll,da ein Kind beide Elternteile braucht....


    Mein Satz seit der SS....
    Aber es wird zur Sicherheit trotzdem ein DNA TEst gemacht udn das Ergebnis am 10.9.2008 verkündet!



    nun zu den weiteren Fragen :
    @ Unterhalt zahlen
    Er zahlt keinen Cent. Von Anfang an nicht (kein Eintrag in die GU , ich weiss ein Fehler u. ich bereu es selber )


    @ babendeckel...


    das war meien Farge ab wann man ein KV zahlen muss wenn die VAterschaft noch nicht anerkannt ist bislang... ab der geburt oder ab dem ersten Schrieb des Anwaltes?


    es war nur eine Frage mehr auch nicht. ich hab nicht vor mich verhalten zu lassen nur vom KV, ich bemühe mich um einen Job ... Zudem war /bin ich nicht hinter seinem Geld hinterher!


    Von mir aus bräuchte ich kein Geld von ihm,denn wir kommen mit dem was wir haben , klar !


    @ Bibi/Löwenherz
    Danke für die Antwort....
    Alles weitere wered ich mit meinem Anwalt klären!

  • Zitat

    Original von bibi_73
    Unterhaltszahlungen verjähren nicht...ergo kannst du Unterhalt rückwirkend einklagen.Rückwirkend ausstehende Unterhaltszahlungen werden zivilrechtlich eingeklagt,laufende Zahlungen strafrechtlich.


    Viel Erfolg


    :wink Hallo Rabea,


    erstmal zu dem Zitat von bibi_73: Das ist richtig, aber Unterhaltszahlungen müssen erst schriftlich vom KV gefordert werden, eh man ihn rückwirkend einklagen kann. Erst dann hat man die Möglichkeit z.b. vollstrecken zu lassen.


    Also zu deiner Frage wegen des rückständigen Unterhalt erst mal ne Gegenfrage: Erhälst Du vom JA UVG?
    Wenn ja kannst Du erst nach der Vaterschaftsanerkennung rückwirkend Unterhalt einklagen, dh. um das mal zu erklären:
    Das JA zahlt Dir ja die 1. Stufe = € 125,00 (lt. Düsseldorfer Tabelle ist der Mindestunterhalt € 202,00 für das Kind.) Das JA setzt in dann in Verzug, fordert ihn auf seine Einkünfte mitzuteilen, ob er zahlungsfähig ist, wobei hier ja mehrere Faktoren eine Rolle spielen, ob er es ist oder nicht. Naja gehen wir davon aus er ist, dann könntest Du - aber erst nach der Vaterschaftsanerkennung - die € 202,00 (den UV holt sich dann das JA bei Dir oder dem KV zurück) einklagen.
    Wenn Du ihn noch nicht in Verzug gesetzt hast- auch wegen des Unterhaltes für Dich-, dann solltest Du das schnell nachholen lassen. Erst ab diesem Zeitpunkt steht er dir dann zu. Dein Anwalt kann Dich da sicher beraten. So war es bei mir nämlich auch. Ich bekomme - hoffentlich bald - den rückständigen Unterhalt auch erst mit dem Monat, in dem ich ihn in Verzug gesetzt habe. So hat mir mein Anwalt das erklärt.


    Viele Grüße und ich drücke dir ganz fest die Daumen!!!

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Hallo hermeline


    die 125,-€ erhalte ich seit April 2008 vom JA ... Unterhaltsanspruch also die Höhe wurde für das Kind noch nicht festgesetzt,da er finazielle eigentlixch mehr als gut darsteht und nebeher noch geschäfte hat die Bekannt sind!

    Als ich damit zum Ja ging.... sagte sie nur das machen die erst nach der VS- Annerkennung. Nun meine Farge muss ich dennen Druck machen damit sie ihn in Verzug setzen oder muss das über den Anwalt laufen,da er mich in Sachen mein Unterhalt wie ebennacuh des Kindes vertreten wird....(Günde sind ja bekannt)...


    Somit kann ich ihn Beispielsweise, wenn ich ihn jetzt erst in verzug setze ...erst von dato diesem zeitpunktes rückwirkend bekommen ? Das ist schlecht...dann frag ich mich weshalb das JA dies mir abschmetterte als ich dies gleichzeitig mit dem Kind einreichen wollte!!!!



    und meinen Anwalt erereiche ich diese udn nächste Woche sehr schlecht. Er hat viele Fälle vor Gericht!

  • Hallo Rabea,


    muß jetzt kurz nochmal nachhaken. Hast Du ihn bereits aufgefordert für Dich Unterhalt zu zahlen? Den rückständigen Kindesunterhalt kannst Du ab dem Zeitpunkt, ab dem er die Vaterschaftsanerkennung bzw. den Vaterschaftstest hat, rückwirkend geltend machen. Da du ab April 08 ja Unterhalt von der UVG bekommst, habe die ihn sowieso angeschrieben und aufgefordert Auskunft zu erteilen. Bei mir ging das so:
    Ich bin nach erfolgloser Beistandschaft :angry zu RA, der hat von der UVG-Kasse das Schreiben an den KV verlangt. Ich habe dann auch - so blöd wie ich war - in wegen meines Unterhaltes nicht extra in Verzug gesetzt und somit erst durch meinen Anwalt. Du kannst wirklich erst mit Verzugssetzung - am besten durch deine Anwalt - deinen Unterhalt geltend machen. Mit dem Kindesunterhalt ist er ja sowieso in Verzug.
    ich habe nur einen Fehler gemacht. Mein Sohn ist im Aug. 07 geboren und ich bin erst im Dez. 07 - aus persönlichen Gründen - zum JA. Die haben gefragt, ob ich Unterhalt von Aug. 07 bis jetzt oder erst ab Dez. 07 geltend machen will und ich habe gesagt ab Dez. 07. Blöd nicht? :nudelholz Hätte ich gewußt wie der sich verhält, dann hätte ich das nicht gemacht, aber egal. :wand
    Jetzt noch ne Frage hinterherschiebend: Wie alt ist denn deine Kleine?
    Da er ja die Vaterschaft angezweifelt hat, gibts nämlich auch die Möglichkeit der Erstlingsausstattung als Sonderbedarf nachträglich geltend zu machen. Habe ich nämlich bei meinem Anwalt schon geltend gemacht. Wir müssen, aber erst sehen, was er verdient. Er hält es ja bis 17.09. (Gerichtstermin) unter Verschluß. Also ich bin nicht rachsüchtig, aber nach den Aktionen von ihm, nehm ich auch noch die Erstlingsausstattung mit, wenn er es zahlen kann.
    Falls Du noch irgend eine Frage hast, kannst du mir gerne mailen. Mittlerweile glaube ich kenne ich mich verhältnismäßig gut aus. Das liegt wohl daran, daß mir mein Anwalt immer alles erklären muß und ich finde er ist top!


    Liebe Grüße
    Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • :wink hermeline


    also mein kind ist 15 Monate alt. Den ersten Brief mit Aufforderung sein Einkommen offen zu legen und ihn drauf hingewiesen,das er auch Unterhalt an die KM leisten muss.... Das war aber auch das einzigste...


    Ansonsten hat die Beistandtschaft meinen Unterhalt zeitgleich mit der meines Kindes abgewiesen....


    Wie gesagt dieses Jugendamt ist unten durch bei mir und ich werde mich definitiv nicht von ihnen in Sachen Unterhalt und Umgang weiters vertreten lassen.... :angry :wand


    Das übernimmt mein Anwalt der schon den Kopf schüttelt was die SAchbearbeiterin angeht...so viele Fehler und ich darf nachher doch alles tragen!
    Obwohl ich nicht die klägerin bin sondern mein Kind!
    Grus Rabea

  • Hallo Hermeline,


    also ich kann den KV laut Anwal/Jugendamt erst in Verzug sezen lassen ,wenn die Vaterschaft geklärt ist. Es gibt da einen §( füg ich noch hinzu :D) der dies regelt.


    d.h. in meinem Fall abwarten is zum Gerichtstermin im September. Weshalb dies bei dir kappte,kann ich dir nicht beantworten... Mein Anwalt hat dies mir mit dem § erklärt...



    So muss dann mal wieder. :wink