Soll ich meinen RA "kurz vor Ende" rausschmeißen??

  • Hallo Ihr Alle,


    Folgende Situation:
    Bin geschieden seit letztem Jahr, wir hatten den nachehelichen Unterhalt und den Gesamtschuldnerausgleich für das Haus (LEIDER) nicht in einem Verfahren per Gericht entscheiden lassen, sondern haben es – offensichtlich nicht „gut genug“ per notariellem Vertrag festgelegt.


    Dann gab es doch Streit und wir haben uns gegenseitig verklagt.


    Jetzt sind beide Verfahren soweit gediegen, dass wir uns eigentlich gegenseitig nur noch die Kosten erstatten müssen (ich ihm leider mehr, als er mir :().


    Nun ist es so, dass ich immer unzufriedener wurde mit meinem Anwalt, meines Erachtens hat er sehr viele Fehler gemacht und mich – zu meinem großen Nachteil – besonders in einem Verfahren einfach schlecht beraten. :nanana


    Ich habe ihm dies in den letzten 2 Wochen sehr deutlich zu verstehen gegeben und jetzt habe ich heute ein Schreiben bekommen in dem er mir mehr oder weniger nahelegt das Mandat zurückzuziehen.
    Würde ich nur zu gerne.


    Aber:
    Kann ich in diesem Stadium das Mandat entziehen und den Rest quasi allein machen???


    Bei dem einen Verfahren gibt es bereits ein Urteil.
    (gegen mich und mit erheblich höheren Kosten, als ursprünglich von meinem RA veranschlagt - die er mir hätte mitteilen müssen wie ich finde :hm...
    Was mir da noch fehlt ist eine Übersicht der Gesamtkosten seitens meines RAs und des Gerichts. Ich würde am liebsten nichts mehr an ihn zahlen wegen der aus meiner Sicht eklatanten Fehler. Aber die kann ich ihm wohl kaum nachweisen fürchte ich *Riesenseufzer*.


    Beim anderen Verfahren gibt es seit heute ein vorläufiges Urteil
    (für mich, der KV trägt die Kosten des Verfahrens)
    Es wurde von der Gegenseite ein superzahm formuliertes Teilanerkenntnis ausgesprochen, dass auch richtig war, weil der KV schon einen Teil der geforderten Summen gezahlt hatte.
    Mein RA hatte aber nichts Besseres zu tun als genau dies anzuzweifeln und hat ein Schreiben losgelassen in dem er ein volles Anerkenntnis verlangt hat. Gewürzt mit sehr provokativ formulierten Belehrungen darüber, dass der KV alles zu tun hat um den Mindestunterhalt zu zahlen und unwahren Anschuldigungen über unterlassene Zahlungen, Verzögerungen, etc. :radab
    Das Gericht hat trotzdem ein vorläufiges Urteil mit dem Teilanerkenntnis ausgesprochen. Warum, weiß ich nicht, denn mein RA ist jetzt so sauer, dass er mir mit der obigen "Empfehlung" das Urteil nur in Kopie kommentarlos angehängt hat.


    Ich habe in der Zwischenzeit (natürlich wieder auf meine Kosten) bei einer RA ein Beratungsgespräch gehabt. Sie erschien mir kompetenter, hat mich – wie ich fand – fair beraten. Sie sagte zu dem damaligen Zeitpunkt vor ein paar Wochen, dass sich ein Wechsel jetzt nicht mehr lohne.
    Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich sie noch mal konsultiere (in der Hoffnung, dass der Stundensatz nicht so hoch ist) und frage, wie ich weiter vorgehen kann.


    Ich möchte jetzt endlich diese unselige Sache beenden. Wir kaspern jetzt schon seit fast einem Jahr damit herum und mir reicht es. Die Wogen zwischen uns Eltern glätten sich langsam, alles wird ein wenig klarer, die verhärteten Fronten lösen allmählich auf – und ich ärger mich ständig mit meinem RA herum und kann nichts gegen ihn ausrichten :wand


    Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. :frag
    Das kostet so viele Nerven. Bin total erledigt


    Hat jemand einen Rat für mich??
    Bin für Ideen und Anregungen dankbar. :blume


    Grüßle vom Schneckle

  • Hi schneckle!


    leider oder zum glück;-)))
    musste ich mich wegen sowas noch nie vor gericht durchschlagen.


    hab aber auf der site-frag einen anwalt- mal gelesen von jemand der auch glaubte falsch von seinem anwalt beraten worden zu sein.
    der hat seinen ganzen kram auf der siete veröffentlicht und eine sehr kompetente antwort erhalten.


    vielleicht nützt es was..


    gruss muttertier