KV 1= unbek.Verzogen/ KV 2 = verpennt Termin für Junior!

  • Hallo Leute...
    Es gibt neues.
    KV Nummer eins (Tochter) konnte das Gerichtsschreiben nicht zugestellt werden weil "unbekannt verzogen". Kurz vorher hat er wohl noch alles brav ausgefüllt und sich dann klammheimlich vom Acker gemacht :frag... Wo er nun wohnt? Keine Ahnung! Und so einfach kann man keine Einwohnermeldeamtsfrage starten, da wir ja nicht wissen WOHIN er angeblich gezogen ist. Wenn wir Glück haben ist er "nur" innerhalb des Ortes umgezogen, wo er vorher auch gewohnt hat... Ansonsten wirds schwierig, da man sich heutzutage ja nicht mehr im Ortsamt beim Umzug "abmelden" muss, so wie Früher. Ich denke mal, von dem werden wir nichts mehr hören (aber einem nackten NEger kannman bekanntlich ja nicht in die Tasche greifen, also was solls?).
    Vielleicht hat jemand sowas ja auch erlebt??


    KV Nummer zwei musste den vorangegangenen natürlich noch übertoppen heute :wuetend... Ich musste heute länger arbeiten, und als ich meinen Mann anrief um bescheid zu sagen, dass er mich abholen kann sagte er mir, dass der Ergotherapeut angerufen hatte und gefragt hat, wo unser Junior denn bleibe... :angry . Mein Mann erklärte ihm, dass der Kleine beim Erzeuger ist und dieser auch den deutlichen Auftrag hatte mit ihm zur Ergotherapie zu fahren... Dann haben wir dauernd versucht beim Ex anzurufen (auf seinem Handy, auf ihrem Handy... das Haustelefon ist tot, und eine nette Stimme sagt: "Diese Nummer ist nicht vergeben."
    Ich denke mal, sie haben ihm mal wieder das Telefon mangels Geldfluss abgeklemmt :kicher). Es hat jedenfalls über anderthalb Stunden gedauert, bis Ex sich dann mal bequemt hat zurück zu rufen, und als er mich fragte "Wo brennts denn?" gab ich die Frage an ihn zurück. "Wieso? Was ist denn?" Ich sagte ihm dass wir schon dachten ihm sei was passiert, weil wir ihn nicht erreicht hätten und der Ergotherapeut anrief wo unser Sohn denn bleiben würde. Am anderen Ende Stille, dann ein "Ach Du sch... " Angeblich haben sie den Termin vergessen, weil so schönes Wetter und draußen im Garten Planschbecken... :angry :wuetend :wand
    Ich befand das ihm gegenüber als sehr schlecht, äußerte mich auch nicht weiter dazu und meinte nur, dass ich froh sei, dass halt nichts passiert wäre. Dann beendete ich das Gespräch.
    Was denkt ihr wohl, wen ich am Montag mal anrufen werde deswegen??
    Wie verantwortungslos ist DAS bitteschön? Wo UNS ständig jeder Pups angehängt werden will? Die Therapiestunde ist FUTSCH... TOLL
    Aber das musste jetzt erstmal raus. Danke fürs lesen...
    Ich sage erstmal danke und bis später vielleicht.
    Schönes Wochenende, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Zitat

    Original von Eulchen
    Hallo Leute...
    Es gibt neues.
    KV Nummer eins (Tochter) konnte das Gerichtsschreiben nicht zugestellt werden weil "unbekannt verzogen". Kurz vorher hat er wohl noch alles brav ausgefüllt und sich dann klammheimlich vom Acker gemacht :frag... Wo er nun wohnt? Keine Ahnung! Und so einfach kann man keine Einwohnermeldeamtsfrage starten, da wir ja nicht wissen WOHIN er angeblich gezogen ist. Wenn wir Glück haben ist er "nur" innerhalb des Ortes umgezogen, wo er vorher auch gewohnt hat... Ansonsten wirds schwierig, da man sich heutzutage ja nicht mehr im Ortsamt beim Umzug "abmelden" muss, so wie Früher.


    Seit wann muss man sich nicht mehr ummelden, wenn man umzieht?
    Soviel ich weiß, zahlt man sogar Strafe, wenn man sich nicht ordnungsgemäß ummeldet, das kann in den vierstelligen Zahlenbereich gehen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Kaj


    Seit wann muss man sich nicht mehr ummelden, wenn man umzieht?
    Soviel ich weiß, zahlt man sogar Strafe, wenn man sich nicht ordnungsgemäß ummeldet, das kann in den vierstelligen Zahlenbereich gehen.


    Erstens mal das und zweitens muss man nicht eingehaltende Therapiestunden nicht selber zahlen :Hm?

  • Hallo Lotta :wink


    Nein, man muss sich zwar im neuen Wohnort anmelden (wie sonst auch), aber abmelden musst du dich im alten nicht mehr. genausowenig musst du einen mietvertrag vorlegen (war früher auch pflicht), du kannst sagen dass du bei deiner Mutter oder deinem Freund einziehst und die adrese angeben. Das reicht im Normalfall. Deswegen :kotz die Justitz ja auch so, weil es Straftäter gibt die einfach Adressen erfinden, die die Einwohnermeldeämter nicht sofort als falsch herausfinden. So können Straftäter ganz einfach immer wieder untertauchen, indem sie sich an "phantasieadressen anmelden", oder irgendwo anmelden wo sie gar nicht wohnen. alles schon passiert.
    Und das mit der ausgefallen Therapiestunde... Wir haben ja zehn genehmigt bekommen. ich denke mal, dass ich die versäumte ganz einfach mit unterschreiben muss wie eine in anspruch-genommene.
    Konsequenz aus dieser sache wird sein, das mein Ex Junior dann erst abends NACH der Therapie abholen kann.
    Lieben Gruß, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Meines Wissens - und ich bin mehr als einmal umgezogen - wird man automatisch bei der alten Adresse abgemeldet, da man diese ja auf dem Formular eintragen muss.
    Abgeglichen wird es mit dem Personalausweis, dort kommt die neue Adresse drauf.


    Schummeln konnte man schon immer. Wer bei einem Freund vorübergehend wohnte o.ä., hatte wohl im seltensten Fall einen Mietvertrag.


    Und wenn ein gerichtliches Schreiben nicht zugestellt werden kann, müsste das die Behörden auf den Plan rufen, auch wenn die etwas länger brauchen...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Guten Morgen


    Es ist tatsächlich so!Du meldest dich an deinem neuen Wohnort an und du wirst am alten Wohnort vom neuen Einwohnermeldeamt abgemeldet!


    Du hast eine Frist von 14 Tagen dich anzumelden,sonst kostet es Strafe!Mein Ex-Nachaber hat sich erst nach 6 Monaten angemdlet und durfte fast 90 Euro Strafe zahlen!


    Warte noch ein bißchen und dann frage nochmal nach oder laße es vom Anwalt machen!


    lg und ein :strahlen We


    wünscht


    Kerstin

  • :wink Eulchen.


    Ich habe meinen Ex ca. 4 Wochen nach seinem Auszug selbst abgemeldet.
    Es gibt dann eine bestimmte Frist in der man sich wieder anmelden muss.


    Kann dein RA denn da nicht nachfragen? Die haben doch meist eher eine Chance da Auskunft zu bekommen.


    Ich hatte damals nur den Namen seiner Freundin - bin zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe gesagt, das mein Anwalt ihm keinen Brief zukommen lassen kann. Habe gesagt, das ich nur den Namen der Frau habe, bei der er lebt.
    Mit einem Augenzwinkern hatte ich innerhalb von einer Minute die Anschrift.


    Da hat sich die Dame vom Einwohnermeldeamt auf sehr dünnes Eis begeben.
    Aber ich hatte ja zumindest einen Anhaltspunkt.


    Allerdings denke ich, das es nicht so einfach ist, sich einfach aus dem Staub zu machen :hm... oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()