Beiträge von wolfi

    Die KM möchte ja das WM, da sie keinen Unterhalt zahlen will. Die Mutter meint daß sie das Kind bekommt weil sie schon 9 Jahre für das Kind da war. Scheinbar hat sie mich in der Zeit übersehen. Nein im Ernst. Mehr hat sie nicht dazu gesagt.


    LG Jens

    Das zählt zur Alltagssorge. Da würde ich mir als betreuender Elternteil auch nicht reinreden lassen wollen. Wenn der andere Elternteil möchte, dass das Kind einem bestimmten (kostspieligen) Hobby nachgeht, dann in seiner Zeit mit dem Kind und entsprechend würde ich davon ausgehen, dass er dann auch für die Kosten aufkommt.

    Gibt es eine Übersicht oder etwas anderes, daß man nachlesen kann, was zur Alltagssorge gehört?


    LG Jens

    Vielen Dank.


    Im konkreten Fall sieht es so aus, daß unsere Tochter gern Tanzen lernen möchte. Es ist aber wöchentlich. Die Kosten würde ich ja allein tragen wollen. Nur, da keine Kommunikation besteht, sagte mir meine Tochter, daß die KM dies nicht möchte. Ein vierzehntägiger Rhytmus ist beim Tanzen leider nicht möglich.

    Schade. Hier zeigt sich der Anfang der Last den die Kinder im Trennungskrieg tragen müssen.

    Doch, jetzt kommt es vor Gericht.

    Meine Frau hat eine Sorgerechtsklage eingereicht.

    Ich hätte mich auch gefreut, wenn unsere Tochter um einen Prozess herum kommt. Aber meine Frau will auf biegen und brechen auch das ABR. Egal wer da über die Klinge springt. War beim ersten Kind genau so.


    Jetzt will sie ständig eine Unterschrift, daß das Kind auch bei ihr wohnt.


    LG Jens

    Hallo,

    ja gibt es.


    Meine Frau ließt auch mit.


    Ich habe beim Einwohnermeldeamt ein Schreiben hinterlegt, daß ich mit der Ummeldung meiner Tochter nicht einverstanden bin. Die haben es akzeptiert.

    Meine Anwältin hat ein Schreiben an meine Frau geschrieben, daß wir das Wechselmodell wöchentlich nehemen. Das Kindergeld habe ich auch auf mich umgemeldet. Dies stößt meiner Frau besonders auf, da sie nun weniger Geld hat.

    Nun beginnt der Krieg vor Gericht.

    Ach ja. Meine Arbeitszeit habe ich so geregelt, daß ich einem Angestellten mit 8 Std Arbeitszeit gleichgestellt bin.


    LG Jens

    Hallo.


    Stimmt. 10 Tage sind vergangen.

    Beim JA habe ich sofort angerufen. Ich bekam keinen Termin, sondern nur den Hinweis: klagen Sie es ein.

    Beratungsstelle. Die sagten: Ich solle alles daran setzen, mich im Guten zu einigen. Denn wenn ein Gericht entscheidet, habe ich alles verloren.

    Mein Job habe ich umgestellt, so das ich 16 Uhr Feierabend mache.

    Nun kommt endlich der Termin beim Anwalt.


    Es wäre alles gut, wenn meine Tochter das ABR bei mir hat und bei mir gemeldet ist. Meine Frau läßt sich darauf nicht ein, da sie dann nicht die Steuerklasse 2 bekommt. So sagte sie.

    Dort, wo das Kind gemeldet ist, geht das Kindergeld hin. Wo das Kindergeld hinfließt, dort ist auch die Lohnsteuerklasse 2. Weil das Wechselmodell noch neu ist und noch nicht so eindeutig im Gesetz geregelt ist, habe ich beim Finanzamt, auf anraten einer Mitarbeiterin, ein Antrag auf Prüfung gestellt, ob es möglich ist die Steuerklasse 2 zu beantragen, wenn das Kind an andere Anschrift gemeldet ist.


    Meine Frau möchte unsere Tochter mitnehem, weil sie schon 9 Jahre für das Kind da war. Sie weiß aber auch, daß die Kleine lieber bei mir bleiben möchte. Sie hat bei mir auch keilnerlei Einbußen, also sie hat es weiterhin genau so gut.

    Also geht es um das liebe Geld und nicht um das Kind.


    Ich hoffe nur, daß ich keinen Denkfehler habe und mich zu sehr auf das ABR versteife. Der Anwalt sollte mir jetzt mein weiteres Vorgehen und die Konsequenzen aufzeigen.


    LG

    Jens

    Hallo,


    nach meiner ersten Beratung bin ich wieder ernuchtert worden.

    Zusammengefaßt erhielt ich einen Rat. Solange wie Gesprächsbereitschaft vorhanden ist, alles ohne Anwalt klären und Kompromisse machen. Denn sollte einer klagen, dann entscheiden andere Menschen über das Schicksal unserer Tochter und über mich.

    Auch beim ABR, um das es mir hauptsächlich hier ging, soll ich nachgeben. Es ist nicht mehr so, daß man einfach umziehen kann und die Unterschrift, die Erlaubnis, nur Formsache.


    Um auszurechnen, ob und von wem ich finanzielle Hilfe bekomme solle ich zu einer Schuldnerberatung gehen. Die ist kostenlos und berät, damit man nicht in eine Schuldenfalle gerät.


    Meine Frau möchte gern, daß die Kleine bei ihr gemeldet ist, damit sie in einer besseren Steuerklasse bleiben kann. Ansonsten soll alles geteilt bleiben (Sorgerecht, ABR).

    Jetzt hätte ich wieder eine Frage. ABR und gemelddeter Wohnsitz, gehört das immer zusammen? Wäre es machbar, daß ich das ABR bekomme, aber die Kleine bei meiner Frau gemeldet ist?


    Vielen Dank

    Jens

    Jetzt kommt der Stein richtig ins Rollen.


    Meine Frau war schon beim Anwalt und muß für mich Unterhalt 1 Jahr zahlen. Um das Kind werden wir uns wohl streiten. Die Kleine ist für meine Frau, wie es hier schon hieß, eine Geldanlage. Wechselmodel wöchentlich.

    Unsere Tochter hat das ganze Wochenende mit mir verbracht. Nur mal kurz mit Mama gespielt, weil Unterlagen kopierte. Sie würde gerne bei mir bleiben. Dann müßte wahrscheinlich meine Frau 2 mal Unterhalt zahlen. Darüber würde sie nie hinweg kommen.


    LG

    Das stimmt nicht. Ich bin auch privat versichert, meine Kinder sind über mich versichert und leben bei mir und die Kosten dafür trage ich alleine. Das hier hälftig der Vater was zur PKV dazu zahlen muss, war nie Thema.

    Soweit ich weiß muss das Kind aber auch nicht zwingend über die Person versichert sein, bei der es lebt.

    Bisher hieß es immer, das Kind muß bei dem versichert werden, der mehr verdient. Sagte meine Frau und ich hab es geglaubt.

    Das weiß ich noch nicht. Meinen Vertreter erreiche ich erst Montag.

    Hallo Wolfi , wäre schön, wenn du mal auf die vorherigen Fragen eingehen könntest, um dir weiterzuhelfen.


    Oder ist jetzt nur noch das ABR dein Problem?
    Du befürchtest, deine ex könnte nach einer Zeit weiter weg ziehen , weil sie das ABR hat.


    Das Kind kann auch bei ihr versichert sein, wenn es nicht bei ihr den Wohnsitz hat. Hatten wir mit der ersten Tochter meines Ex auch so.

    Genau. Wenn sie wegzieht, fällt es mir noch schwerer die Kleine zu sehen.