Hallo.
Stimmt. 10 Tage sind vergangen.
Beim JA habe ich sofort angerufen. Ich bekam keinen Termin, sondern nur den Hinweis: klagen Sie es ein.
Beratungsstelle. Die sagten: Ich solle alles daran setzen, mich im Guten zu einigen. Denn wenn ein Gericht entscheidet, habe ich alles verloren.
Mein Job habe ich umgestellt, so das ich 16 Uhr Feierabend mache.
Nun kommt endlich der Termin beim Anwalt.
Es wäre alles gut, wenn meine Tochter das ABR bei mir hat und bei mir gemeldet ist. Meine Frau läßt sich darauf nicht ein, da sie dann nicht die Steuerklasse 2 bekommt. So sagte sie.
Dort, wo das Kind gemeldet ist, geht das Kindergeld hin. Wo das Kindergeld hinfließt, dort ist auch die Lohnsteuerklasse 2. Weil das Wechselmodell noch neu ist und noch nicht so eindeutig im Gesetz geregelt ist, habe ich beim Finanzamt, auf anraten einer Mitarbeiterin, ein Antrag auf Prüfung gestellt, ob es möglich ist die Steuerklasse 2 zu beantragen, wenn das Kind an andere Anschrift gemeldet ist.
Meine Frau möchte unsere Tochter mitnehem, weil sie schon 9 Jahre für das Kind da war. Sie weiß aber auch, daß die Kleine lieber bei mir bleiben möchte. Sie hat bei mir auch keilnerlei Einbußen, also sie hat es weiterhin genau so gut.
Also geht es um das liebe Geld und nicht um das Kind.
Ich hoffe nur, daß ich keinen Denkfehler habe und mich zu sehr auf das ABR versteife. Der Anwalt sollte mir jetzt mein weiteres Vorgehen und die Konsequenzen aufzeigen.
LG
Jens