Trennung, Frau möchte ausziehen und das Kind mitnehmen

  • Hallo Wolfi , wäre schön, wenn du mal auf die vorherigen Fragen eingehen könntest, um dir weiterzuhelfen.


    Oder ist jetzt nur noch das ABR dein Problem?
    Du befürchtest, deine ex könnte nach einer Zeit weiter weg ziehen , weil sie das ABR hat.


    Das Kind kann auch bei ihr versichert sein, wenn es nicht bei ihr den Wohnsitz hat. Hatten wir mit der ersten Tochter meines Ex auch so.

  • Mit dem ABR möchte ich nur verhinder, daß es unsere Tochter so geht wie ihrem Bruder. Trennung vom Mann, ein Jahr im selben Ort und dann weit weg.

    Da meine Frau die kleine schon gelockt hat, wird sie ihre Meinung auch bald ändern. Wurde weiter oben schon gesagt.


    So ein freundschaftliches Angebot bereitet mir dennoch Sorgen, da mir die letzten Jahre immer nur die halbe Wahrheit mitgeteilt wurde. Das heißt, daß nach ihrem Auszug noch was kommen wird. Etwas Glück wäre gut, aber verlassen werde ich mich darauf nicht.

    Vielleicht hat deine Frau aus ihrer ersten Trennung etwas gelernt. Vielleicht auch nicht. Genau darum geht es jetzt: Auf welcher Vertrauensbasis könnt ihr gerade Absprachen treffen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, kurz. Meine Frau mein, wenn sie das ABR bekommt hat sie keine weiteren Koste in der Krankenkasse.

    Wenn ich sie nehme müsse sie zusätzlich privat versichert werden, wei ich das auch bin. Dann kann es sein, daß sie die Kosten zur Hälfte mit tragen muß.


    LG Jens

    Ich denke in so einer konkreten Trennungssituation hat jeder so seine Sorgen und Vertrauen muss erst neu geschaffen werden.

    Kannst Du die Kosten für die Krankenversicherung auch allein tragen?


    Hallo Wolfi , wäre schön, wenn du mal auf die vorherigen Fragen eingehen könntest, um dir weiterzuhelfen.


    Oder ist jetzt nur noch das ABR dein Problem?
    Du befürchtest, deine ex könnte nach einer Zeit weiter weg ziehen , weil sie das ABR hat.


    Das Kind kann auch bei ihr versichert sein, wenn es nicht bei ihr den Wohnsitz hat. Hatten wir mit der ersten Tochter meines Ex auch so.

    Für mich als Vater wäre die Klärung vom ABR als Teil des GSR das Hauptthema!

    Alles andere findet sich.



    lg von overtherainbow

  • Ja, kurz. Meine Frau mein, wenn sie das ABR bekommt hat sie keine weiteren Koste in der Krankenkasse.

    Wenn ich sie nehme müsse sie zusätzlich privat versichert werden, wei ich das auch bin. Dann kann es sein, daß sie die Kosten zur Hälfte mit tragen muß.


    LG Jens

    Da kann es sogar sein, dass sie zum Unterhalt die vollen Krankenkassenkosten zu übernehmen hat ...


    Wenn man der Mutter vertrauen kann, spart der Vorschlag Geld, dass dann allen zur Verfügung steht.

    Kann man ihr nicht trauen, dann ist wohnen bei Muttern Übertragung von Macht und ermöglicht, dass Tochter "verloren geht" für den Vater.

    Übel: in so Trennungssituationen steckt so viel Emotionalität, dass Überzeugungen von heute und entsprechende Absprachen morgen nicht mehr gelten.

    "Brexitsituationen" sind bei Familientrennungen quasi immer irgendwie dabei.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Genau deshalb wäre ich mir auch nicht so sicher, ob eine Klärung des ABRs nicht Öl ins Feuer gießen würde...

    Wenn beide das wohl des Kindes im Blick und ein Konsens bestünde, dass ausser der Trennung der Eltern möglichst alles fürs Kind bestehen bliebe, ergeben sich ganz automatisch so einige Win-win-Situation.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Womit wi

    Genau deshalb wäre ich mir auch nicht so sicher, ob eine Klärung des ABRs nicht Öl ins Feuer gießen würde...

    Wenn beide das wohl des Kindes im Blick und ein Konsens bestünde, dass ausser der Trennung der Eltern möglichst alles fürs Kind bestehen bliebe, ergeben sich ganz automatisch so einige Win-win-Situation.

    Womit wir wieder am Anfang wären. Wenn die Mutter - ehemüde - auszieht und sich eine Zweitwohnung nimmt, kräht kein Hahn. Betreuung muss halt organisiert werden. Millionenfach in Coronazeiten passiert. Wird kein Paradies, muesste aber inkl. Grosseltern moeglich sein.

    Soll jedoch die Tochter mitziehen, muss die auf einmal eine Entscheidung treffen. Sofort ist Geld im Spiel. Sorgerecht. Der Rattenschwanz wird länger und länger...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, kurz. Meine Frau mein, wenn sie das ABR bekommt hat sie keine weiteren Koste in der Krankenkasse.

    Wenn ich sie nehme müsse sie zusätzlich privat versichert werden, wei ich das auch bin. Dann kann es sein, daß sie die Kosten zur Hälfte mit tragen muß.


    LG Jens

    Das stimmt nicht. Ich bin auch privat versichert, meine Kinder sind über mich versichert und leben bei mir und die Kosten dafür trage ich alleine. Das hier hälftig der Vater was zur PKV dazu zahlen muss, war nie Thema.

    Soweit ich weiß muss das Kind aber auch nicht zwingend über die Person versichert sein, bei der es lebt.

  • Das stimmt nicht. Ich bin auch privat versichert, meine Kinder sind über mich versichert und leben bei mir und die Kosten dafür trage ich alleine. Das hier hälftig der Vater was zur PKV dazu zahlen muss, war nie Thema.

    Soweit ich weiß muss das Kind aber auch nicht zwingend über die Person versichert sein, bei der es lebt.

    Privat geht immer in jeglicher Konstellation ...


    Dass die Zuzahlung nie Thema war, liegt vielleicht daran, dass Du es nie zum Thema gemacht hast ... Der grundsätzliche Rechtsanspruch besteht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, aber ein vertrauensvoller Miteinander heißt ja auch nicht, dass jeder Rechtsanspruch durchgesetzt werden muss.

    Gerade beim Wechselmodell ist es sowieso schwierig, alles eindeutig festzulegen fängt ja beim Entlastungbeitrag an, der nicht teilbar ist.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ja, aber ein vertrauensvoller Miteinander heißt ja auch nicht das jeder Rechtsanspruch durchgesetzt werden muss.

    Gerade beim Wechselmodell ist es sowieso schwierig, alles eindeutig festzulegen fängt ja beim Entlastungbeitrag an, der nicht teilbar ist.

    Für mich persönlich beginnt das vertrauensvolle miteinander da, wo der jeweils andere willens ist sich in die Ängste und Sorgen des anderen ET zu versetzen.

    1. die Mutter ist bereits einmal, gerne auch mit gutem Grund, mi Kind weggezogen.

    2. und das finde ich wesentlich wichtiger, der Vater ist selbständig in 2. Generation und damit eher ortsgebunden

    3. es mag entsorgte Mütter geben, i.d.R. sind aber AE-Väter aber eben immer noch selten, das Wechselmodell kein gesetzlicher Anspruch und der Wille sowie die Möglichkeit diesen umzusetzen des Vaters hälftig das Kind zu betreuen ist da.


    Und dann muss das ja nicht in Stein gemeißelt sein. Wenn die Mutter das Kind zumindest erstmal nicht ummeldet und die beiden sich finanziell nach ihren Möglichkeiten einig werden, würde das aus meiner Sicht genau für dieses vertrauensvolle Miteinander eine gute Basis schaffen.

    Zu mindestens ein Jahrzehnt haben die beiden ja noch miteinander auszukommen. ;)



    lg von overtherainbow

  • Alles Eltern kann man völlig frei alles machen, entscheiden, regeln.


    Erst wenn man sich uneins ist, wird es schwierig. Schaltet man Dritte ein, also das Gericht, dann entscheiden auch Dritte. Und kein Richter guckt intensiv auf irgendwelche Feinheiten. Sondern da wird in grossen Maßstab Vorgängen.


    Wenn Trennungseltern dazu in der Lage sind, sich einvernehmlich zu trennen und Dinge selbst zu klären, dann fahren sie gut. Es ist aber ungeheuer schwer, in emotionalen Situationen rücksichtsvoll zu sein und tragfähige Sachentscheidungen zu treffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mir ist bewusst, dass es mehr entsorgte Väter als Mütter gibt.

    Es ging mir nur darum zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Mutter anderweitig davon zu überzeugen, dass sie ohne Kind auszieht, als die auf Klärung des ABR zu pochen. Beides hat Vor- und Nachteile... Und ist eine Gratwanderung siehe Beitrag von Volleybab weiter oben.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Fuer Wolfi macht es keinen Sinn, auf ABR zu klagen, also zu beantragen, dass die Mutter es abgenommen bekommt.

    Er braucht es in seiner Position ja nur anzuwenden und kann rechtlich den Umzug der Tochter blockieren. Sein Veto einlegen, nicht zustimmen klingt noch besser.

    Er reagiert dann nur. Eskalieren bis hin zur Klage müsste die Mutter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mir ist bewusst, dass es mehr entsorgte Väter als Mütter gibt.

    Es ging mir nur darum zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Mutter anderweitig davon zu überzeugen, dass sie ohne Kind auszieht, als die auf Klärung des ABR zu pochen. Beides hat Vor- und Nachteile... Und ist eine Gratwanderung siehe Beitrag von Volleybab weiter oben.

    Klar. Es würde reichen, wenn die Mutter das Kind nicht ummeldet.

    Bedingt dann für mich auch, dass der Vater auch wirklich die Betreuung leistet, die erde sich wünscht.


    Ohne mein Kind ausziehen, wenn ich selber da sein kann und es beim anderen ET lassen, der dann fremdbetreut, fände ich auch wenig vertrauensbildend.


    ich bin mir schon darüber im klaren, dass Vertrauen keine Einbahnstraße ist.

    Es braucht aber eben auch Zeit und gelebte Elternschaft.


    LG von overtherainbow

  • Und wenn die Mutter das Kind doch ummelden würde? Wäre dann automatisch der Entsorungsprozess eingeleitet und damit ein Wechselmodell unmöglich? Das finde ich nicht so leicht zu beantworten...

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo Wolfi , wäre schön, wenn du mal auf die vorherigen Fragen eingehen könntest, um dir weiterzuhelfen.


    Oder ist jetzt nur noch das ABR dein Problem?
    Du befürchtest, deine ex könnte nach einer Zeit weiter weg ziehen , weil sie das ABR hat.


    Das Kind kann auch bei ihr versichert sein, wenn es nicht bei ihr den Wohnsitz hat. Hatten wir mit der ersten Tochter meines Ex auch so.

    Genau. Wenn sie wegzieht, fällt es mir noch schwerer die Kleine zu sehen.

  • Das weiß ich noch nicht. Meinen Vertreter erreiche ich erst Montag.

  • Das stimmt nicht. Ich bin auch privat versichert, meine Kinder sind über mich versichert und leben bei mir und die Kosten dafür trage ich alleine. Das hier hälftig der Vater was zur PKV dazu zahlen muss, war nie Thema.

    Soweit ich weiß muss das Kind aber auch nicht zwingend über die Person versichert sein, bei der es lebt.

    Bisher hieß es immer, das Kind muß bei dem versichert werden, der mehr verdient. Sagte meine Frau und ich hab es geglaubt.