Frage zu Anwaltskosten

  • Hallo,


    stehe gerade mal wieder voll im Wald und blicke nicht durch. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, den im Anwaltsbüro hört keiner und ich bin schon wieder am flattern ...


    Ich habe heute eine Rechnung vom Anwalt bekommen - über 1.280,00€ - also Kosten für Sorgerecht, Trennungsvereinbarung, Unterhalt Kinder und Ich, Hausstand, Gütertrennung und diverse kleiner Dinge - Porto, Telefonkosten ...


    Da mein Trennungsjahr im Juli abläuft und ich dann die Scheidung einreichen kann, hat sie mir auch einen Antrag auf PKH beigelegt - welches ich schon ausgefüllt im Juni mitbringen soll.


    Nun meine Frage, werden bei der PKH diese oben genannten Kosten mitberücksichtigt, oder nur der Akt der Scheidung vor Gericht.
    Diese Summe kann ich ja die nächsten Monate überhaupt nicht aufbringen, da KV nicht regelmäßig zahlt, Nebenkostennachzahlung ansteht, 2 Klassenfahrten finanziert werden müssen und und und - mein Konto ist blank...


    Danke für Eure Hilfe :blume

  • Also PKH ist eigentlich für die Gerichtsverhandlung bzw. Kosten gedacht.


    Hättest du denn nicht Anspruch auf einen Beratungsschein gehabt?
    Wenn ja, weiß ich nicht, ob du den jetzt überhaupt noch hierfür beantragen könntest. Dann wäre die Kosten deines Anwältes von der Staatskasse beglichen worden.


    VG


    Schnuggel

  • Dann wirst Du wohl zahlen müssen...versuch eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Zitat

    Original von susan78
    Dann wirst Du wohl zahlen müssen...versuch eine Ratenzahlung zu vereinbaren.


    Erstmal kriegste nen extra-Knuddler! :knuddel Was ist das denn mal wieder für ne Zeit hier!? :scared Furchtbar!


    Also meines Erachtens kann ich mich nur meinen Vorrednerinnen anschließen! PKH hat mit deiner Rechnung weiter nix zu tun! Wenn du keine Beratungskosten bekommen hats, mußt du das aus eigener Tasche zahlen. Ich habe neulich aber auch eine Rechnung bekommen, na ja :anbet war schon weniger wie deine :anbet aber mit meinem Hartz4 kann ich sowas auch nicht einfach bezahlen! Meine Anwältin hatte überhaupt keine Probleme mit Ratenzahlung. Bei mir waren es 2 Raten! Laut ihrer Aussage gibt es kaum noch Leute die ihre Rechnung sofort zahlen können! Hoffe und wünsche dir das dein RA auch so eine Einstellung hat! :wink

  • Meine RA hat mir letztens auch Ratenzahlung angeboten. Ich soll so zahlen wie ich kann.
    Wir kennen uns jetzt aber auch seit 7 Jahren.


    Also frage einfach mal nach Ratenzahlung

  • Danke für eure Hilfe :blume


    habe gerade eben mit meiner Anwältin gesprochen - sie gibt mir kostenfreie Ratenzahlung, so wie es mir möglich ist ....
    Also werde ich meine Urlaubspläne begraben, wollte ja mit den Kids eventuell eine Woche weg, ist mir vielleicht auch ganz recht, da muß ich mich diesem Problem (siehe auch meinen Thread dazu) nicht mehr stellen :D ...


    Liebe Grüße :strahlen

  • Na, dann wird dir PKH wohl auch nicht voll bewilligt, sondern als Raten- bzw. Einmalzahlung. D.h. es kommen evtl. noch weitere Zahlungen auf dich zu.


    Ich würde allerdings im Antrag unter besondere Belastungen alle Zahlungsverpflichtungen angeben, vielleicht klappts ja doch!



    VG


    Schnuggel