OLG-Entscheid zum Trennungsjahr

  • Wer sich scheiden lassen will, muss (in der Regel) ein Jahr getrennt vom Ex-Partner leben. Aber was heißt getrennt? Das OLG Frankfurt/Main hat dazu jetzt ein Grundsatzurteil gefällt. Bei einem Paar mit Kindern hatte die Mutter per E-Mail die Trennung ausgesprochen und damit dokumentiert. Mann wie Frau sind aber in der gemeinsamen Immobilie – getrennt von Bett, aber nicht von Tisch, mit Kindern wurde gemeinsam gegessen – wohnen geblieben. Sie haben dort u.a. die Kinderbetreuung sichergestellt. Der Familiensenat des OLG hat nun entschieden, dass keine „vollkommene Trennung“ erforderlich sei. Vielmehr reiche ein „der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung".


    Soweit, so gut. Interessant ist aber manchmal die „Geschichte hinter der Geschichte“. Geklagt hatte hier der Vater. Er wollte anscheinend den eigentlichen Zeitpunkt der Trennung nach hinten schieben. Grund könnte sein, dass der Beginn des Trennungsjahres finanzielle Auswirkungen hat. Das ist der Stichtag für die Vermögensauseinandersetzung. Zum Stichtag der Trennung müssen die Expartner ihr Vermögen offenlegen. Die klagende Partei hat einen späteren Zeitpunkt der Trennung angesetzt und für diesen Termin seine Konten offengelegt. Aufgefordert wurde er, die Kontostände für den früheren Termin offenzulegen. Dagegen hat er geklagt.



    Ob nun der Kontenstand des späteren Termins eine finanziell günstigere Situation des Klagenden abbildet, weil er vielleicht noch Zeit gehabt hat, bestimmte finanzielle Dinge zu erledigen, ist eine reine Mutmaßung und Unterstellung. Vielleicht ging es auch um steuerrechtliche Vorteile: Im Kalenderjahr nach der offiziellen Trennung verliert man den Anspruch auf Steuerklasse 3 und gemeinsame Veranlagung. Genauso gut könnte es sein, dass sich tatsächlich rein um den Termin gestritten wurde bzw. dass von einer Partei ein grundlegendes Interesse an der Klärung des juristischen Sachverhaltes gelegen war. Das wird das jetzt wieder zuständige Amtsgericht/FamGericht nicht veröffentlichen. Nur wesentliche OLG-Entscheide werden in der Regel öffentlich gemacht …

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.