Krankenversicherung für die Kinder

  • Folgender "Tatbestand":


    - Getrennt lebend, nicht berufstätig, 2 Kinder;
    - Mittlerweile wurde die ehemalige Familienversicherung (freiwillig
    Gesetzlich versichert) vom Ex gekündigt, da er sich selbst privat
    Krankenversichert hat.
    - selbst seit 01.04. freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
    - Hätte gerne die Kinder bei mir mitversichert (Familienversicherung)
    scheint aber Probleme zu geben, da er ja jetzt privat
    Krankenversichert ist und wir "nur" getrennt und noch nicht
    geschieden sind.


    Kann das sein? Wer hat die Kosten zu übernehmen, wenn ich die Kinder nicht bei mir mitversichern kann, sondern er sie mit in die Private nehmen muß? Kann er den Betrag dann direkt vom Kindsunterhalt abziehen oder mindert sich sein Einkommen für die Berechnung in der Düsseldorfer Tabelle?


    Können die Kinder nach der rechtskräftigen Scheidung dann mit in meine gesetzliche KV?


    Bin verwirrt.


    LG Krebs66

    Bitte ignoriert meine Tippfehler. Bin des Deutschen mächtig, aber meine Gedanken sind oft schneller als meine Finger, obwohl ich wirklich schnell mit allen 10 Fingern tippen kann. :D

  • Hallo Krebs66,
    mein Ex mußte meine Kinder bis zu rechtsgültigen Scheidung noch mit versichern, danach wurden sie dann bei mir mit versichert. Habe auch eine gesetzliche Krankenkasse.


    LG,

    Netti


    "And I am falling into a world I can't describe.
    And I am calling cause I'd like to say goodbye!"
    (Bruce Guthro)

  • War Dein Ex auch privat KV?

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  • Also meiner hat mir damals gedroht eine Unterhaltherabsetzungsklage beim Jugendamt zu bewirken....


    Hab dort dann mal nachgefragt....möglich ist das.


    Habs aber nicht drauf ankommen lassen...


    LG Nicki

    Sag es laut
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    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • was ist eine "Unterhaltsherabsetzungsklage" denn nun schon wieder?


    Ich will die Kinder ja gar nicht bei ihm versichern, ich will sie ja bei mir mitversichern. Wenn das lt. Gestz mal wieder nicht geht, was soll ich dann tun????? :(

    Bitte ignoriert meine Tippfehler. Bin des Deutschen mächtig, aber meine Gedanken sind oft schneller als meine Finger, obwohl ich wirklich schnell mit allen 10 Fingern tippen kann. :D

  • na ja wie du weißt hatten wir vor kurzen auch das Problem...aber da war ich schon geschieden,was das Recht sagt solange du noch verheiratet bist....ka Ahnung?



    Was das ist....na ja so könnte er erreichen den Kids weniger Unterhalt zahlen zu müssen,sprich er würde die Kosten der Versicherung in den Unterhalt mit einrechnen lassen....Jo...das ist das was ich weiß....!!!!


    Bussi Necke

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    sorry

  • Der KV-Beitrag der Kinder wird zusätzlich in voller Höhe zum Unterhalt gezahlt

  • nicht wenn er ein,wie nennt man das...ihm dann nichts mehr zum Leben bleibt....


    Minderfall oder so....so wurde mir das beim Jugendamt erklärt es muss nur der Richter mitspielen....

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    sorry

    Einmal editiert, zuletzt von Nicki75 ()

  • Na das kann ja noch lustig werden!!! :kopf

    Bitte ignoriert meine Tippfehler. Bin des Deutschen mächtig, aber meine Gedanken sind oft schneller als meine Finger, obwohl ich wirklich schnell mit allen 10 Fingern tippen kann. :D

  • na ja weiß ja nicht was dein Ex so verdient Necke....Unterhalt Kids,für dich und dann noch Kv.....?????

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    sorry

  • Tja ..... :Hm weiß ich mittlerweile auch nicht mehr.


    Nur wie ist es nach der Scheidung. Die machen irgendwie einen großen Unterschied zwischen Trennung und Scheidung. Warum auch immer. :schiel


    Naja vielleicht hilft :bet????

    Bitte ignoriert meine Tippfehler. Bin des Deutschen mächtig, aber meine Gedanken sind oft schneller als meine Finger, obwohl ich wirklich schnell mit allen 10 Fingern tippen kann. :D

  • stehe vor der gleichen sache - bis zur rechtskraeftigen scheidung (ca. 1-2 monate nach dem scheidungstermin beim AG) MUSS kevin beim KV in der privaten versichert sein
    hintergrund:
    kinder koennen nicht familienversichert werden wenn der verwandte ehegatte oder lebenspartner des mitgliedes (mitglied der gesetzlichen)
    - nicht bei einer gesetzlichen KK versichert ist (also privat)
    - sein gesamteinkommen regelmaessig im jahr die grenze von 47.250 eur (werte 2006) uebersteigt
    - und sein gesamteinkommen regelmaessig hoeher ist als das des mitgliedes


    wenn diese drei punkte gegeben sind, MUSS das kind in der privaten bleiben und darf nicht gesetzlich mitversichert werden.
    nach der rechtskraeftigen scheidung kann das kind sofort bei dir mitversichert werden.


    im trennungsjahr unterscheiden sie daher, dass es ja auch eheleute geben soll *huestel* die doch wieder zueinander finden, dann muesste alles wieder rueckgaengig gemacht werden etc. also wird gleich abgewartet ob es noch was gibt mit den getrennt lebenden oder nicht mehr