Folgender "Tatbestand":
- Getrennt lebend, nicht berufstätig, 2 Kinder;
- Mittlerweile wurde die ehemalige Familienversicherung (freiwillig
Gesetzlich versichert) vom Ex gekündigt, da er sich selbst privat
Krankenversichert hat.
- selbst seit 01.04. freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
- Hätte gerne die Kinder bei mir mitversichert (Familienversicherung)
scheint aber Probleme zu geben, da er ja jetzt privat
Krankenversichert ist und wir "nur" getrennt und noch nicht
geschieden sind.
Kann das sein? Wer hat die Kosten zu übernehmen, wenn ich die Kinder nicht bei mir mitversichern kann, sondern er sie mit in die Private nehmen muß? Kann er den Betrag dann direkt vom Kindsunterhalt abziehen oder mindert sich sein Einkommen für die Berechnung in der Düsseldorfer Tabelle?
Können die Kinder nach der rechtskräftigen Scheidung dann mit in meine gesetzliche KV?
Bin verwirrt.
LG Krebs66