Namensänderung bei Kindern - BGH verändert Rechtsprechung ganz leicht

  • Will man zB nach einer Trennung den Nachnamen des Kindes ändern und dem des Betreuungselternteils anpassen, ist das zumindest seit 1997 mit hohen Hürden verbunden: Es musste eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Jedenfalls, wenn sich die sorgeberechtigten Eltern nicht einvernehmlich einigen können. Dies hat der BGH mit einem Beschluss vom 25.1. 2023, der gestern veröffentlicht wurde (Az. XII ZB 29/20), differenziert. Eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls ist nicht mehr Voraussetzung dafür, dass das Familiengericht die sog. „Einbenennung“ ohne die Zustimmung beider Elternteile anordnen kann.


    Vor der Rechtsverschärfung von 1997 konnten die Gerichte die Umbenennung auf Antrag anordnen, wenn sie „dem Kindeswohl dienlich" war. Ab 1997 hieß es unter Einbezug von § 1618 Satz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die Umbenennung müsse „für das Kindeswohl erforderlich“ sein. Jetzt hat der BGH diese Erforderlichkeit deutlicher definiert. Zwar reiche es nicht, wenn ein Kind wie seine Halbgeschwister (sowie die Mutter und der Bonusvater) heißen wolle. Ebenso wenig, wenn es vielleicht in der Schule den anderen Nachnamen erklären müsse. Aber – und das ist neu – es müssen jetzt keine konkreten Umstände vorliegen. Es reicht quasi, wenn die Probleme auf der Hand liegen. Entsprechend hat der BGH einen eigentlich namensändernden Entscheid (des Amtsgericht Weilburg sowie) des OLG Frankfurt zurück überwiesen. Geprüft werden soll jetzt, ob nicht ein Doppelname, die sogenannte additive Einbenennung, als „mildere Maßnahme“ möglich wäre.


    Untere Gerichte haben bereits seit einiger Zeit öfter auf dieser Linie entschieden. Nun auch der BGH.


    Anmerkung: Schwierig ist, dass von der ersten Instanz 2019 bis zum Entscheid im Januar 2023 über vier Jahre vergangen sind, ein Gutteil des bisherigen Lebens des betroffenen Kindes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.