Liebe Floristen, erstmalig versuche ich eine Steuererklärung mit ELSTER zu machen. Bei den Kinderbetreuungskosten habe ich ein Problem: die Kinderbetreuungskosten (Kita-Beiträge) trage ich allein zu 100% und habe auch alleine den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung abgeschlossen. In dem Formular gibt es nun den Punkt "Aufteilung Höchstbetrag Kinderbetreuung".Gehe ich recht in der Annahme, dass der Punkt nur zum Tragen kommt wenn meine Kinderbetreuungskosten über dem Höchstbetrag von 6000 € liegen?
Viele grüße, ella