Aufteilung Höchstbetrag kinderbetreuung

  • Liebe Floristen, erstmalig versuche ich eine Steuererklärung mit ELSTER zu machen. Bei den Kinderbetreuungskosten habe ich ein Problem: die Kinderbetreuungskosten (Kita-Beiträge) trage ich allein zu 100% und habe auch alleine den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung abgeschlossen. In dem Formular gibt es nun den Punkt "Aufteilung Höchstbetrag Kinderbetreuung".Gehe ich recht in der Annahme, dass der Punkt nur zum Tragen kommt wenn meine Kinderbetreuungskosten über dem Höchstbetrag von 6000 € liegen?


    Viele grüße, ella

  • Hallo Ella,


    die Kinderbetreuungskosten gelten "pro Kind". In der Regel werden die in Familiebn mit beiden Elternteilen 50%:50% aufgeteilt. Veranlagen sich die Eltern nicht gemeinsam, ist es jedoch günstig, denjenigen mit dem höheren Einkommen zu nehmen.


    Als AE, die die Betreuungskosten allein trägt (du hättest, so Vater leistungsfähig ist, übrigens ein Anrecht darauf, dass der Vater auch im Verhältnis nach Einkommen anteilig die Kosten trägt) gibst du den vollen Betrag bei dir in der Steuererklärung an. 100%, die ganze Summe, sind also deine "Aufteilung".

    Der Betrag kann übrigens über dem Höchstbetrag liegen. Anerkannt wird aber nur der Höchstbetrag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.