Hallo,
kennt sich hier jemand mit der Wohngeld -Berechnung in Bayern aus?
Folgendes:
Wie ich ja schon mal geschrieben habe, wurde mein Sohn letztes Jahr im Oktober 18 , damit fiel das UVG weg, das Wohngeld hatte sich nicht erhöht, die SB meinte, sie hätte das in dem bisherigen Bescheid schon mit eingerechnet.
Nun ist es so, dass ich jetzt im neuen Jahr eine Erhöhung um 10,-- ( Hartz4- Regelsatz wurde ja erhöht, weiß jetzt nicht, ob das damit zusammenhängt ) und somit einen Änderungsbescheid bekommen habe ( Ende diesen Bescheids wäre dann am Ende des Quartals) . In diesem Änderungsbescheid wurde meinem Sohn aber wieder UVG berechnet für 7 Monate. ?
Laut Wohngeldstelle könnten sie daran nichts ändern, das würde sich erst ändern, wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag zum 2. Quartal stelle. Sie hätte da Vorlagen im System, dass sie da nichts ändern könnten bis eben zum nächsten Weiterbewilligungsantrag.
Und bei einem Änderungsantrag, den ich stellen könnte, würde nichts bei rum kommen, denn diese Vorgaben seien im System und es würde sich erst ändern, wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag stelle .
Sorry, aber ich verstehe es einfach nicht. Stimmt das so?