45% zu 55% rechtlich kein Wechselmodell

  • Die Pressestelle des Kammergerichts Berlin - vergleichbar mit den OLG - hat auf ein aktuelles Urteil bezüglich Wechselmodell hingewiesen. Danach sei eine zeitliche Betreuung von 45% zu 55% weiterhin nicht als Wechselmodell anzusehen. Der 45% betreuende Vater hat uneingeschränkt Unterhalt zu leisten. Die 55% betreuende Mutter leiste ihren Unterhalt bereits durch die Betreuungszeit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich finde solche Urteile echt bisschen schwierig...selbst in Familien die nicht getrennt leben gibt es kein exaktes 50/50 und hier betreut ein Elternteil fast zur Hälfte UND darf den vollen Unterhaltssatz zahlen...nicht wirklich fair...das fördert doch nur den Frust auf Seiten des Unterhaltzahlers...


    Edith sagt, wir reden hier von 5%, die zur gleichen Verzeilung fehlen...5%...was ist das, 2 Tage?

  • Wie Eltern sich intern einigen, ist ja völlig deren Sache. Wird aber über das Wechselmodell gestritten und vor Gericht gegangen, dann greift dieses und andere Urteile.

    Liebe Grüße



    Bap



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