Weil ich es grad wissen möchte, aber nichts finde:
Ich hatte es im Ex-Auskotz-Thread schon geschrieben.... Ich mache alle 6 Wochen 1 Woche Spätdienst. Dabei wird meine Tochter vom Babysitter betreut, der als Minijob hier arbeitet. Kann man ja so als Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Zählt das auch zum Mehrbedarf, wie die Kosten für den Hort?
Ich werde noch versuchen das zuständige Sozialbürgerhaus zu erreichen, ob es für mich evtl. Zuschüsse geben würde. Würde denn, wenn es Mehrbedarf wäre, auch die Beistandschaft sowas regeln? Ich mag irgendwie nicht, mal wieder, zum Anwalt wegen sowas. Wir hatten jetzt so lange Ruhe, weil das finanzielle sich nicht wirklich geändert hatte. Auch die 5 Euro pro Monat mehr Unterhalt seit Anfang des Jahres zahlt der KV nicht, aber das stört mich nicht so arg. Hier geht es jetzt doch immerhin um 75 Euro pro Monat bzw. alle 6 Wochen) plus den Beitrag für die Minijobzentrale, die man halbjärlich zahlt, was man schon merkt.