Dieser Satz hat auch nur den Zweck zu erfahren ob mein Ex in Verzug gesetzt wurde. Dies ist zum 11.01.2017 geschehen
Na also ... das ist doch schon mal sehr positiv ! Wenn du das gerichtsfest nachweisen kannst, dann "läuft" der Unterhaltsanspruch ab Januar 2017 !
Da sollte sich der Kindesvater warm anziehen ... ihm könnte nämlich eine satte Nachzahlung ins Haus stehen !
Die vereinfachte Form der Unterhaltsklage ist bereits anhängig. Es wird nur dann ein ordentliches Gerichstverfahren geben wenn er weiterhin behauptet wir leben ein Wechselmodell und er ist deswegen nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Und die Beistandschaft beende ich dann schriftlich und beauftrage einen Anwalt.
Und dann will ich mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. es raubt mir nur den letzten Nerv :kopf
Da sind wir uns ja vollkommen einig! Das ist der Weg, der den Unterhalt regelt. Und wie schon gesagt: die Sache mit dem "Wechselmodell", da dürfte der Kindesvater eine herbe Überraschung erleben. Was ihr da betreibt ist KEIN Wechselmodell, hehehe .. wenn das so einfach wäre, sich um den Unterhalt zu drücken, dann würden das vermutlich sehr viele Kindesväter machen.
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