vorgeschobenes Wechselmodell als Flucht vor Unterhalt

  • Dieser Satz hat auch nur den Zweck zu erfahren ob mein Ex in Verzug gesetzt wurde. Dies ist zum 11.01.2017 geschehen


    Na also ... das ist doch schon mal sehr positiv ! Wenn du das gerichtsfest nachweisen kannst, dann "läuft" der Unterhaltsanspruch ab Januar 2017 !


    Da sollte sich der Kindesvater warm anziehen ... ihm könnte nämlich eine satte Nachzahlung ins Haus stehen !


    Die vereinfachte Form der Unterhaltsklage ist bereits anhängig. Es wird nur dann ein ordentliches Gerichstverfahren geben wenn er weiterhin behauptet wir leben ein Wechselmodell und er ist deswegen nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
    Und die Beistandschaft beende ich dann schriftlich und beauftrage einen Anwalt.
    Und dann will ich mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. es raubt mir nur den letzten Nerv :kopf


    Da sind wir uns ja vollkommen einig! Das ist der Weg, der den Unterhalt regelt. Und wie schon gesagt: die Sache mit dem "Wechselmodell", da dürfte der Kindesvater eine herbe Überraschung erleben. Was ihr da betreibt ist KEIN Wechselmodell, hehehe .. wenn das so einfach wäre, sich um den Unterhalt zu drücken, dann würden das vermutlich sehr viele Kindesväter machen. :D
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  • .....Und dann will ich mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. es raubt mir nur den letzten Nerv :kopf


    Ein frommer Wunsch, der so in dieser Form nicht in Erfüllung gehen wird.

  • Jimmy, es ist einerseits eine Zeitfragen, weshalb das JA weiter involviert sein sollte, wenn es denn einsteigt. Die haben ja schon den halben Akt hinter sich. Wird ein Verfahren angestrengt vom JA, kann die Inverzugsetzung sowie das Statement Ex ins Verfahren eingebracht werden. Steigt ein Anwalt ein, muss er alles von vorn starten. U.a. dann auch den Schriftverkehr aus dem JA rausholen. Und die dürfen nicht mehr so einfach über geben ... Dann kommt der ganze Disput uebers Wmodell erneut hinzu. Da gibt der Durchschnitts Richter ggfls. beiden Seiten vier bis fünf mal die Möglichkeit zur Erwiderung. Bis da terminiert wird, ist das Jahr vorbei - falls Ex sich verteidigt. Aber wie es sich anhört, wird er es tun. - Die Sache ist ja in Bezug auf das angeleierte beschleunigte Verfahren ja schon diskutiert worden. Wenn man in der beschriebenen Situation mittelfristig ein Ergebnis will, ist das JA der Königsweg. Hier ist trotz diesem Sachbearbeiter eigentlich Einsicht und Rechtsverständnis zu erwarten. Bei allen anderen Wegen hat Ex, zumal mit nem blickigen Anwalt alle Chancen, die Sache richtig lang zu verzögern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe derzeit wirklich keine Lust mehr mich beim Jugendamt zu rechtfertigen was den hohen Anteil der Betreuung betrifft. Ich werde sollte es zum Verfahren kommen ebenfalls einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Zahlung von Kindesunterhalt stellen und dann kann es von mir aus auch Jahre dauern. Es wird für ihn nur immer teurer und für seine Blödheit geschieht ihm das Recht. Mal ganz davon abgesehen habe ich seit der Trennung Steuerklasse 2 und nur weil der Herr plötzlich der Meinung ist anzweifeln zu lassen dass der kleine Hauptsächlich bei mir wohnt, werde ich bei der Steuererklärung nicht drauf zahlen. Ich werde immer wütender wegen der ganzen Geschichte und vermutlich wird es dank dem ganzen Theater, keine Grundlage für ein gemeinsames Miteinander geben. Von einer gütlichen Einigung sind wir sehr sehr weit entfernt.

  • Hi Volleybab,

    Jimmy, es ist einerseits eine Zeitfragen, weshalb das JA weiter involviert sein sollte, wenn es denn einsteigt.


    Das Jugendamt steht nicht hinter dem Anliegen der Fragestellerin. Und deswegen ist es für mich mehr als fraglich, ob das "segensreiche Wirken" der Behörde hier wirklich zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt. M.E. wird bei dieser Gemengelage das Verfahren eher verschleppt als beschleunigt. Und so ist das ja bisher wohl auch abgelaufen ! Und im Übrigen ist das bei komplexen Sachverhalten immer besser, wenn man SELBST die Kontrolle über das Verfahren behält und nicht irgendeine "missmutige" Sachbearbeiterin des Jugendamtes mit im Boot hat !


    Die haben ja schon den halben Akt hinter sich.

    Was haben die denn groß hinter sich ? Bisher hat das Jugendamt doch im besten Fall Unterhaltsauskunft gefordert. Diesen Schriftverkehr kann der Anwalt vom Jugendamt in Kopie anfordern und im Verfahren geltend machen. Wenn es denn eine solche rechtswirkssame Aufforderung überhaupt gibt. Das war es dann aber auch schon. Denn mehr ist ja wohl bisher nicht "gelaufen".


    Der ganze Käse mit dem Wechselmodell ist doch völliger "Pille Palle". Wenn die Fragestellerin dem nicht zustimmt, dann möchte ich mal sehen, wie der Kindesvater diesen Sachverhalt nachweisen will. Denn IHM obliegt die Beweispflicht ! Das zerreißt ein fähiger Anwalt vermutlich in der Luft !
    Es bleibt also dabei: Die Fragestellerin sollte den Kindesvater per Fristsetzung nachweislich zur Unterhaltsauskunft und zur Zahlung von Unterhalt auffordern (falls dies nicht schon gerichtsfest geschehen ist). Und wenn nach Ablauf der Frist nicht gezahlt wird, dann sollte sie per Beratungsschein und Anwalt umgehend Klage auf Unterhalt erheben.


    Wenn der Anwalt Eilbedürftigkeit geltend macht, dann könnte die Fragestellerin in ein paar Wochen einen vollstreckbaren Titel in den Händen halten ... Beim Thema Kindesunterhalt verstehen die meisten Familiengerichte nämlich unangenehm wenig Spaß ! :)


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  • Es wird für ihn nur immer teurer und für seine Blödheit geschieht ihm das Recht.


    Seitdem mir die Angelegenheiten des anderen Elternteils egal sind und ich mich auf das konzentriere, was die Kinder angeht, ist auch mehr Ruhe eingekehrt und ich rege mich nicht mehr so sehr auf. Ich kann Dir nur empfehlen, Dir über den KV nicht so viele Gedanken zu machen und das zu tun, was in der Situation richtig ist. Lästig ist das zwar allemal, aber da musst Du wohl jetzt durch.

  • Irgendwie überholen sich die Beiträge heute ... :)

    Ich habe derzeit wirklich keine Lust mehr mich beim Jugendamt zu rechtfertigen was den hohen Anteil der Betreuung betrifft.


    Das musst du ja auch gar nicht. Das Jugendamt ENTSCHEIDET nämlich nix. Das tut allenfalls das Familiengericht. Und deswegen würde ich mit denen über die Frage des vermaledeiten "Wechselmodells" gar kein Palaver mehr führen ! Und Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich auch keine einlegen. Nerven schonen !


    Ich werde sollte es zum Verfahren kommen ebenfalls einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Zahlung von Kindesunterhalt stellen

    Das brauchst du doch vermutlich gar nicht. Wenn der Kindesunterhalt ausgeurteilt ist, dann wird der Kindesvater auch zahlen. Ein vollstreckbarer Titel ist nämlich juristisch gesehen ein scharfes Schwert. Allein die Drohung das Gehalt pfänden zu lassen reicht meist aus, die Zahlungsbereitschaft des Kindesvaters deutlich zu beflügeln.


    Es wird für ihn nur immer teurer und für seine Blödheit geschieht ihm das Recht.

    Darüber solltest du dich eigentlich nicht freuen. Denn je weniger Geld der Kindsvater hinterher in der Tasche hat, desto weniger bleibt im dümmsten Fall für das Kind übrig.
    Am besten wäre es, wenn das Ganze zügig über die Bühne geht und danach erst mal wieder Ruhe im Karton herrscht.

  • Da er sich bis vor 3 Monaten geweigert hat sich ein eigenes Konto ohne meinen Namen zu erstellen bzw. Die Kündigung für das gemeinsame Konto zu unterschreiben und weiterhin unseres gemeinsames Konto genutzt hat und ich über den Kontostand einblicke hatte weiß ich das er das 3 fache des Freibetrages für Barvermögen auf dem Girokonto liegen hatte. Somit muss ich ganz ehrlich sagen dass er keine Schwierigkeiten haben wird das ganze zu zahlen und trotzdem Unterhalt für sein Kind zahlen kann.

  • Jimmy, Eilbeduerftigkein in Unterhaltsangelegenheiten gibt das Familienrecht nicht her. Hier steht ein grundsätzliches Beschleunigte habe vor - aber das bricht in der Regel dann sogar Eilverfahren und führt die sofort ins Hauptverfahren über.


    Und klar hat die Beistandschaft das Unterhaltsverfahren weit vorangetrieben. Ich hatte es ausführlich beschrieben, wenn ich mich recht erinnere. Damit kann ein Gerichtsverfahren schnell bis zur Terminsetzung geführt werden. Ein Anwalt muss das erst einmal wieder alles in Gang setzen, die vorgeschriebenen Abfragen machen. Da ist nix mit "schnell". Schnell geht das nur, wenn auf der anderen Seite ein Idiot steht. Ex jedoch scheint alles zu sein, nur nicht blöde. Darum hat er das JA mit dem vermeintlichen Wechselmodell ausgebremst, beim Anwalt wird er halt auf Verfahrensfragen gehen. Ich wüsste aus dem Stand drei vier Dinge, die jeweils einzeln reichen würden, dass garantiert kein FamGericht es schaffen würde, in 2018 ueberhaupt nur auf die Idee zu kommen, eine Unterhaltsverhandlung zu terminieren. Und da könnte der Anwalt von Cassiopeia mutmaßlich genau nuescht machen. Vor allem nicht auf Verfahrenskostenhilfe. ...


    So eine Sache ist ein Geduldsspiel. Schlechte Rechtsvertreter können das Verfahren sicher an die Wand fahren. Gute können es aber nicht beschleunigen oder in eine andere Richtung bringen. Leider.


    Edith sagt: ich hasse den Minimalistenwortschatz der Autokorrektur am Haendi.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hi Bap,


    also auf Spitzfindigkeiten möchte ich mich jetzt eigentlich nicht einlassen. :)


    Jeder hat seine Meinung. Wenn du der Fragestellerin rätst, dass sie die Sache über die "Beistandschaft" lösen sollte, dann ist das EINE Meinung.


    Allerdings habe ich berechtigte Zweifel daran, ob das wirklich ein guter Ratschlag ist. Denn das Jugendamt hat die Beistandschaft doch BEENDET. Und im Nachgang dazu wurde ein geharnischter Briefwechsel geführt ! Die Fronten dürften mehr als verhärtet sein.


    Ob es da angeraten ist, dem Jugendamt mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen, um die Leute dazu zu ZWINGEN in dieser Sache tätig zu werden ? Mir sträuben sich da die Nackenhaare ! Vor allem den Entwurf deines Schreibens an das Jugendamt (Post 56) halte ich - bei aller Wertschätzung - für katastrophal. Glaubst du allen Ernstes, dass das Jugendamt daraufhin einknickt ? Die werden einem juristischen Nobody gegenüber bei ihrer Auffassung bleiben, dass ohne Klärung der Betreuungslage keine Beistandschaft übernommen werden kann und auch kein UV möglich ist.


    Die Fragestellerin ist doch längst dabei die Sache in ihre eigenen Hände zu nehmen. Ich verstehe nicht so ganz, warum du die Frau jetzt unbedingt von ihrem zielgerichteten Vorhaben abbringen willst, um sie auf einen möglicherweise aussichtslosen Nebenkriegsschauplatz zu drängen ?


    Meine Meinung habe ich klar dargelegt. Die Unterhaltssache dümpelt lange genug vor sich hin. Die Fragestellerin sollte das jetzt durchziehen. Und das ist eben eine alternative ZWEITE Meinung.


    Dass es verschiedene Meinungen gibt, damit kann ich leben. Ich hoffe du kannst das auch. Und im übrigen muss die Fragestellerin die Ratschläge dieses Forums abwägen, und SELBST entscheiden, was sie daraus macht. Denn sie muss die Sache ja schließlich auch ausbaden.


    Und damit sollten wir das Palaver dann bewenden lassen.


    Liebe Grüße
    Jimmy

  • Und es gibt mal wieder eine neue Entwicklung... Das Jugendamt hat sich ziemlich zeitnah zu meinem letzten Schreiben geäußert.


    Sehr geehrte Frau.....


    Ich habe Ihre Nachricht vom 07.06.2018 erhalten.


    Wenn eine Beistandschaft möglich ist (gemeinsames Sorgerecht spielt keine Rolle) wäre der mir übertragene Wirkungskreis
    -die Geltendmachung von Unterhalt( Bescheinigung vom 09.01.2018


    Das heißt ich bin für die finanzielle Prüfung zur Zahlung von Unterhalt zuständig, nicht für Umgangsfragen. Da Herr xxx vehement einwenden, ihr Kind ebenso zu betreuen, ist die Möglichkeit der Beistandschaft zu prüfen.
    Mehrmals bat ich Sie die Einwendungen, die der Vater erhebt, auf die ich eingehen muss auszuräumen.
    Leider haben Sie das Angebot, im Jugendamt zu den Sprechzeiten Rücksprache zu nehmen nicht angenommen. Um Sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren, hätte ich die Festsetzung des Unterhaltes nicht beantragt, bevor nicht der Betreuung anteil geklärtworden wäre. Da sie sich nun so entschieden haben, gehe ich davon aus, dass im strittigen Verfahren auch das Wechselmodell geprüfte wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Xxxxxx


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    Langsam verzweifle ich mit dieser Frau. Ist sie wirklich so dumm oder tut Sie nur so.Ich verstehe wirklich nicht was da für ein wechselmodell geprüfte werden soll? Es gibt kein Wechselmodell und somit auch nichts zu prüfen. Und ich habe von ihr nie verlangt sich um eine Umgangsvereinbarung mit meinem Ex zu kümmern. Ihr einziger verdammter Job ist zu prüfen ob sie als Beistand zuständigist. Sich falls nötig Nachweise vorlegen zu lassen. Der Umgang ist zeitlichzwischen uns geregelt das einzige Problem ist das mein werter Exfreund denkt er würde sich genauso wie ich um unser Kind kümmern.Er lebt einfach auf einem anderen Planeten und sieht nicht das er nichtmal annähernd soviel zu Schultern hat wie ich. Was will sie nur ständig vor Gericht ein Wechselmodell prüfen?Das was vor Gericht geprüfte wird ist ob sich der Kleine in meiner Obhut befindet und inwieweit sein Betreuungsanteil Unterhaltsmindernd zu berücksichtigen ist. Ein gerichtlicher Prozess der das Ziel hat den Umgang in Form eines Wechselmodells oder eben nichtzu regeln ist ja nun mehr als unnötig. Wir sind uns ja über den Umfang der Betreuung einig nur eben nicht dahingehend dass es sich hierbei um jeweils hälftige Betreuung handelt.

  • Ich verlange auch nicht das Sie die kreuzritterin für mich spielt sondern dass Sie ihren Job macht und das ist die Geltendmachung von Unterhalt und das scheint Sie auch erkannt zu haben. Nur passierte dahingehend summa sumarum nichts.


    Was soll ein persönliches Gespräch mit dem selben Inhalt mehr bringen als hieb und stichfeste Beweise die ich ihr schriftlich zukommen lassen habe. Und nicht ich sage ihr wie was zu laufen hat sondern das Gesetz und ihre Funktion als Beistand.


    Meinst du nicht dass ich weiß das ein 3 Zeiler zur Beendigung der Beistandschaft reicht um Sie loszuwerden? Wenn ich das die letzten Monate gewollt hätte wäre das bereits geschehen.

  • Ich hab mit der SB genau 10 Minuten gesprochen als ich den Antrag auf Beistandschaft gestellt habe. Danach sind wir uns persönlich nie wieder begegnet. Unter anderen weil ich Vollzeit berufstätig in der öffentlichen Verwaltung die nunmal die gleichen Sprechzeiten wie nahezu alle Berliner Ämter haben und noch keinen Urlaubsanspruch da noch in der probezeit und zudem alleinerziehend bin. (obwohl nein, dass muss ja noch gerichtlich geprüft werden)


    Und entschuldige dass ich nach einem halben Jahr Nichtstun langsam wirklich sauer werde. Und ihr persönlich h vorgebrachtes rumgejammer von meinem Ex (ohne stichhaltig Nachweise) anscheinend glaubwürdiger erscheint alseine schriftliche Umgangsvereinbarung und nachgewiesene Betreuungszeiten.Und sie ihre Verantwortung ans Familiengericht abtreten will.Das macht mich mittlerweile wirklich wütend. Das hat aber nichts mit dir oder anderen im Forum zu tun. Ich verstehe nur immer noch nicht wie man ein Wechselmodell gerichtlich feststellen lassen will und aus welchem Grund ich das in die Wege leiten sollte wo das Zauberwort wechselmodell nichtmal von mir kam.

  • Die Klage auf Unterhalt habe ich ja bereits Mitte Mai eingereicht und sobald die Einwände vom Vater bei Gericht angekommen sind werde ich in das streitige Verfahren überleiten. Die Sache landet so oder so vor Gericht. Und ehrlich gesagt wäre es natürlich angenehmer wenn das Jugendamt in dieser Sache tätig werden würde ohne das ich mich damit befassen muss und es zu einem Streit zwischen dem Vater und mir wird statt einer Klärung von Unterhaltsansprüchen zwischen Vater und Kind vertreten durch Beistand. Im Zuge der ganzen Unterhaltsgeschichte sind wir also der Vater und ich bereits so zerstritten, daß wir kein normales Wort mehr miteinander. Und ich denke sowas wäre einfach vermeidbar gewesen. Und da wir uns ja offensichtlich nicht über den regulären Aufenthalt einigen können werde ich parallel noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen müssen.
    So rät es mir zumindest der Rechtsanwalt mit dem ich heute gesprochen habe. Obwohl ich eigentlich keinen Streit über Teile des Sorgerecht führen wollte.
    Das ganze mutiert zu einem riesige Rattenschwanz der kein Ende nimmt.

  • Nein, die Frau ist nicht dumm. Die macht ihren Job.


    Die Sachlage haben wird doch schon eingehend durchgekaut ! Und so schwierig ist die doch eigentlich gar nicht: Du machst Anspruch auf Kindesunterhalt geltend. Und der Kindesvater wendet dagegen ein, dass er sich hälftig um die Betreuung des Kindes kümmert und deswegen ein Wechselmodell vorliegt. Und deswegen weigert er sich zu zahlen.


    So wie du das geschildert hast, steht zu erwarten, dass sich die Einrede des Ex als haltlos erweisen wird. Aber sie steht nun mal im Raum. Und ohne die genauen Umstände zu kennen, kann man das eben auch nicht definitiv ausschließen.


    Das Jugendamt weigert sich, diese Frage zu klären. Die sagen, sie kümmern sich um die Klärung der Unterhaltsansprüche aber nicht um die Klärung des Umgangs. Ob das so ganz rechtens ist, darüber kann man nun geteilter Meinung sein. Aber so ganz rechtlich haltslos ist diese Ansicht halt auch nicht. Und wenn das Jugendamt diese Position vertritt, dann wird man sie so ohne weiteres nicht dazu zwingen können. Vor allem deshalb nicht, weil die Fronten jetzt schon so extrem verhärtet sind.


    Diese Patt Situation dauert nun schon viele Monate an. Und deswegen sollte jetzt ein Paradigmenwechsel stattfinden.


    Um hier endlich weiter zu kommen, muss die Unterhaltsklage vor dem Familiengericht betrieben werden. Im Rahmen dieser Klage ist zu klären, ob der Einwand des Wechselmodells berechtigt ist. Insbesondere von dieser Entscheidung abhängig, wird das Unterhaltsbegehren entschieden.


    Und um da nun endlich weiter zu kommen, gibt es zwei Lösungswege:


    Wie von Volleybap vorgeschlagen, könnte man versuchen das Jugendamt dazu zu bewegen, die Unterhaltsache doch noch zu vertreten, inklusive des Einwands des Wechselmodels. Dazu könnte man etwa Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Ob da ein Schreiben von dir von Erfolg gekrönt sein könnte, darüber kann man geteilter Meinung sein. M.E. wird man dazu vermutlich einen Anwalt brauchen. Aber ich bin kein Hellseher. Oder aber man nimmt den angebotenen Gesprächstermin beim Jugendamt an und versucht auf diese Weise eine Lösung zu finden


    Ich habe vorgeschlagen, dass du die Klage in deine eigenen Hände nimmst. Volleybap hat da natürlich mit seinem Einwand vollkommen Recht, dass man damit ein neues Verfahren beginnt und man damit am wieder am Anfang steht. Ich halte ein "Ende mit Schrecken" aber besser als ein "Schrecken ohne Ende".


    So sieht die Gemengelage aus. Die Entscheidung, was du jetzt tust, bleibt dir überlassen. Und die kann dir auch niemand abnehmen. Nur eine Entscheidung solltest du treffen. Wenn du weiterhin einfach mit dem Jugendamt "rumhampelst", dann tut sich eben auch nichts.


    Selbst eine "falsche" Entscheidung ist m.E. in so einem Fall immer noch besser als "gar keine" Entscheidung. Und einfach "maulig" auf die Mitarbeiterin des Jugendamts zu schimpfen und den angebotenen Gesprächstermin trotzig abzulehnen, das bringt dich auch nicht weiter. Wenn du mir mal diese Manöverkritik zu deiner Grundhaltung nachsehen willst. :D


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  • Sei froh das du in Berlin wohnst.
    "Aufgrund von Herrn Agrippas Vollzeitberufstätigkeit und des daraus resultierenden hohen Anteil an Fremdbetreuung sieht das OLG XXX eine Erziehungsfähigkeit nicht gegeben"


    Freu dich das sie überhaupt noch so nett ist.
    Arbeit ist VÖLLIG(!) wurscht wenn das Gericht oder das Jugendamt ruft.
    Wie machste das denn im Falle einer Gerichtsverhandlung "Ey Richter, du spinnst wohn die Verhandlung Dienstag morgen an zu setzen! Samstag gegen 16:00 wäre ok" :D

    Da es bei der Prüfung der Erziehungsfähigkeit darum geht wer mehr geeignet ist und wir beide vollzeit arbeiten spielt das hierbei keine Rolle. Da die hohe Fremdbetreuung egal bei wem er lebt zum Alltag gehört und wenn es ums Kind bei Krankheit oder ähnlichen geht ist Arbeit wurst aber da ich finanziell nunmal allein auf mich gestellt bin gibt es keine andereMöglichkeit als arbeiten zugehen.Natürlich kann ich auch aufhören zu arbeite und Betreuungsunterhalt verlangen aber darum geht es mir nicht. Mal ganz davon abgesehen dass er eh nicht leistungsfähig ist
    Gericht ist eine ganz andere Sache als ein Satz im Brief man solle bitte zu den Sprechzeiten vorbeikommen um persönlich zu klären ob ein Wechselmodell vorliegt.