Moin,
aktuell geht mir das JA auf den Kecks (fremdgesteuert durch meine Ex).
Ich lebe und arbeite mit meinem Kind in Hessen.
Jetzt habe ich eine 2. Wohnung in Sachsen.
Jetzt kann ich mich ja dort, ohne dass ich dort wohne, anmelden mit der Adresse, bleibe aber in Hessen in der "Zweitwohnung"
Welches JA ist nun für uns zuständig? Das JA von dem Ort, wo ich offiziell gemeldet bin, oder das JA von dem Ort, wo wir zzt. wohnen?
Grüße
Oli