Umgang gerichtlich geregelt

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe folgendes Anliegen.


    Mein Sohn (11) hatte seid 2 Jahren keinen Kontakt zu Papa. Da er damals eigene Interessen und Meinungen entwickelt hat, gab es große Probleme, die sich auch psychisch auf das Kind ausgewirkt haben. Papa hat dann den Umgang eingestellt.


    Vor einer Weile kam hier ein Brief vom Anwalt, das Papa wieder Kontakt will und das gemeinsame Sorgerecht. Verstehe ich bis heute nicht, da er alles haben kann von meiner Seite aus.
    Vor Kurzem waren wir alle vor Gericht und es wurde erstmal probeweise ein Umgang alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag geregelt. Unser Sohn hatte erstmal Angst und wollte dort nicht so wirklich mit hin, er hat ihn ja auch zwei Jahre nicht gesehen. Kontakt zu Papa konnte ich vorher nicht aufnehmen, da ich keine Nummer hatte und Briefe kamen zurück.


    Jetzt hat unser gestern von Papa aus geschrieben über sein handy, dass er zu Hause schlafen will und nur tagsüber mit Papa was unternehmen will. Papa hat zu ihm gesagt, dass er da schlafen muss, weil Mama sonst Strafe zahlen oder ins Gefängnis muss. Seitdem ist das handy von meinem Sohn aus...


    Ich bin gerade etwas überfordert und weiß nicht ganz wie ich damit umgehen soll. Einmal mit der Aussage vom Papa und mit der Aussage vom Kind geauso. Ich hab ihm geschrieben das er versuchen soll dort zu schlafen und die Zeit erstmal mit Papa genießen soll (er hatte ihn ja lange nicht).


    Es gibt ja nun einen gerichtlichen vorläufigen Beschluss aber was ist wenn das Kind nicht mehr bei Papa ins Auto steigt oder er wehement nach Hause will? Wie ist da die Rechtslage? Er hatte mal geäußert, dass er bei Papa ja auch abhauen kann etc... Sehr lange, schwierige und unschöne Vorgeschichte...Nebenbei gesagt, unser Sohn soll Umgang zu Papa haben und ich bin auch nicht gewillt dieses zu verhindern.


    Mein Verhältnis zum Vater ist sehr schwierig und seinerseits nicht gerade auf Zusammenarbeit gestimmt.


    Ich danke schon mal für hilfreiche Antworten :wink

  • Hallo Mama-Murmel, zuerst einmal :welcome hier im Forum. Ich habe eine Verstaendnisfrage: Wenn du bereit warst, Umgang und Sorgerecht einvernehmlich zu klären, wieso kam es denn dann zu einem Gerichtsverfahren? Und was hat das Gericht beschlossen (das ist nämlich dann der Rahmen, in dem ihr Eltern euch jetzt noch bewegen könnt)?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank


    Der Vater möchte einen Beschluss und sich nicht so mit mir einigen. Er hält mich für unfähig etc und besteht drauf.


    Das Gericht hat vorerst bis März beschlossen das sohni alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag zu Papa fährt. Es wird darauf gehofft das wir uns so einigen können und es kein weiteres Verfahren gibt.


    Klingt jetzt vielleicht komisch aber von meiner Seite kein Problem. Nur der paps möchte etwas schriftliches in der Hand haben

  • Merkwürdiger Beschluss. Gab es da nach 2 Jahren keinerlei Annährung? Würde beschlossen, dass euer Sohn von heute auf morgen zwei Tage und Nächte bei einem ihm fremd gewordenen Mann verbringen muss?


    Ich kenne mich mit Beschlüssen nichts richtig aus, aber ich denke ihr müsst euch daran halten. Da er nur bis März wirksam ist, sind es wahrscheinlich nur noch ca 4 WE. Ich denke du könntest von irgendeiner Stelle (z KI ARZT ) festhalten lassen dass es dem Sohn mit dieser Regelung nicht gut geht. Du könntest indem JA sprechen, damit sie auf den Vater Einfluss nehmen. Wenn der sich nicht eine wenig zurückhält mit seinen Forderungen gegenüber dem Sohn (Nächte bei ihm verbringen) könnte der Sohn sich demnächst total verweigern. Wenn das so werden sollte , müsstest du ein Attest vom Arzt vorlegen , dass er nicht am Umgang teilnehmen kann. Ansonsten ist das Umgangsverweigerung gegen einen Beschlussdeinerseits.

  • Ja ich finde es auch durchaus merkwürdig. Es wurde kein Umgang angebahnt, sohni musste übers Wochenende mit. Der verfahrenspfleger hat mal fallen lassen das er vom betreuten Umhang nichts hält. Dieser steht allerdings auf Seiten des Vaters und äußert sich dem Kind und seinen Interessen gegenüber eher negativ. Er hat vor der Verhandlung schon gesagt das sohni zu Papa fährt. Sohni hatte den Umgang erst abgelehnt da damals einiges schief gelaufen ist und er Angst hatte.


    Beim Jugendamt war ich vorher mit dem Vater, dieser hat nicht mit sich reden lassen und war zu keinem Kompromiss bereit.
    Das Gutachten über sohni vom Jugendamt zählte vor Gericht nicht, weil es einige Wochen zurück lag. Ich bin vom Prinzip her machtlos und hab keine Ahnung wie ich ihn unterstützen kann. Wie gesagt, ein Umgang soll stattfinden, nur die Art und weise finde ich erschreckend.

  • Ihr habt vorher neun Jahre zusammen gelebt - also Vater und Sohn haben eine ganz normale Vater-Sohn- Verbindung gehabt? Da würde es dann tatsächlich keinen begleiteten Umgang brauchen.


    Deine Aufgabe als Betreuungselternteil ist es - so wird es vom Gesetzgeber gesehen -, denn Umgang zu fördern. Das heißt auch zu versuchen, die Ängste des Jungen abzubauen etc.


    Wenn also von dir in die Verhandlung keine Argumente gegen einen normalen Umgang eingebracht wurden, dann ist der jetzige Beschluss folgerichtig und auch sinnstiftend. Klar bedeutet er auch "Arbeit" beider Eltern und auch des Kindes. Doch das Gericht hat wohl jeden von euch so positiv eingeschätzt, das das machbar wäre.


    Wie sieht es denn mit dem väterlichen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht aus? Was hat das Gericht dazu entschieden?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Nein wir sind seit 9 Jahren getrennt, seitdem gab es Umgang mit schwerwiegenden Vorfällen und seit 2 Jahren keinen Kontakt.


    Viele Termine beim Jugendamt und die gemeinsame Sorge wurde von Gericht schon ein mal vor Jahren abgelehnt. Ich hatte allerdings gesagt das er das gsr haben kann


    Jetzt hat das Gericht über das gsr noch nicht entschieden aber von mir aus soll er es haben. Er will es nicht über das Jugendamt regeln sondern auch übers Gericht.

  • Es muss ja in dem Alter kein beleitender Umgang sein, aber ich finde es schon auch komisch, nach zwei Jahren Pause gleich ein komplettes Wochenende vorzugeben.
    V.a. ist ja jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag das Übliche....


    Ich hätte da sofort interveniert und für das erste Mal ein paar Stunden, dann einen Tag und dann eine Übernachtung vorgeschlagen, um das langsam zu steigern.
    Das was jetzt vorgegeben ist, ist das Ziel (plus halbe Ferien).


    Mit diesem Druck, wenn Sohn überfordert wird, erreicht man doch nur das Gegenteil und weitere Probleme sind vorprogrammiert.


    Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr eine Regelung findet!

  • Wieso landete das GSR vor Gericht wenn du zugestimmt hättest. Spätestens vor Gericht wäre doch ein kurzes okay von dir ausreichend gewesen und der Fall erledigt. :Hm

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Liebe Thursdaynext, ich habe das auch nicht geschrieben. Wenn du bitte sauber zitieren würdest, wäre ich dir dankbar. Es war eindeutig eine Frage, die ich gestellt habe (erkennbar an dem Fragezeichen, das gesetzt wurde) und keine Aussage, zu der du das nun durch das Falschzitat machst ...


    In der Sache versuche ich nachzuvollziehen, wo die Ursachen für die Schwierigkeiten liegen, dass Mama-Murmel den Beschluss nicht akzeptieren kann. Jetzt irgendwie auf den erstem Blick liegt das an einem auch im Thread sich darstellendem ambivalenten Verhalten. Einerseits die Aussage Umgang haben zu wollen und auch das gemeinsame Sorgerecht positiv zu sehen. Andererseits dann aber "hinterher zu arbeiten" und grosse Probleme beim Verhalten des Vaters zu sehen. Das sind sehr diffuse Signale, die sowohl an Gericht und Behörden als auch an den Sohn ausgesandt werden. Und auch an den Vater. Die reagieren jeweils - und diese Reaktion ist jeweils falsch in den Augen der Mutter.
    Verkürzend gesagt, kann hier Abhilfe nur schaffen, wenn Mama-Murmel klare Position bezieht und dies Gericht und Behörden, Sohn sowie Vater gegenüber auch so kommuniziert, dass die Botschaft so ankommt, wie sie sie meint. Ggfls. müssen unterschiedliche Ansichten dann streitig gelöst werden. Das ist aber für Mama Murmel besser, als hinterher wie jetzt "nachkarten" zu müssen. Die Dinge müssen vorher auf den Tisch. Denn FamGerichte suchen die Probleme nicht, sondern einfache Lösungen. Wie hier jetzt wohl vom Gericht versucht ... Und daneben gegangen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Gericht hatte mich damals gefragt warum wir denn da sitzen wenn ich das gsr doch teilen möchte. Meine Antwort war das der Vater nicht bereit war das beim Jugendamt zu beurkunden. Der Vater verhielt sich bei Gericht mir gegenüber sehr beleidigend und verachtend, daher fand das Gericht es zum Vorteil das gsr nicht zu teilen. Mein Angebot das beim JA zu regeln steht bis heute. Meine Zustimmung zum gsr half vor Gericht nichts, trotzdem abgelehnt.


    Es wurden jetzt bei Gericht alle Bedenken geäußert etc. Und auch Vorschläge zum Umgang gemacht um es sohni einfacher zu machen. Die Richterin fand diese Regelung allerdings für besser und ausreichend, ebenso der verfahrenspfleger.

  • Hallo Mama-Murmel,


    irgendwie tut mir Euer Richter da richtig leid.


    Gemeinsames Sorgerecht: Du stimmst im vorauseilenden Gehorsam zu, Kindesvater ist nicht bereit, irgendetwas dazu zu tun und benimmt sich sogar vor Gericht gründlich daneben. Es ist das Gericht, das entscheidet "nada! So nicht!"


    Umgang: Du selbst erzählst, du hättest ja gar nichts gegen diese Regelung gehabt, Kindesvater hätte nicht vor Gericht ziehen müssen. Ja was soll ein Gericht denn dann entscheiden? Wenn ich das richtig verstehe, war es sogar das Gericht, das hier die Notbremse eingebaut hat in's Gefüge: Der Umgang wurde probehalber so beschlossen.


    Es ist an Dir, hier klarer zu werden. Die Gerichte haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten einzuschreiten, wenn Du einfach nur zustimmst und andere entscheiden lässt.


    Das betroffene Kind wird heute aus dem Umgang zurückkehren. Es wird berichten. Danach würde ich an deiner Stelle eine Nacht darüber schlafen und dann tun was nun einmal zu tun ist: Selbst, zielgerichtet, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Beschlusses/des Vergleichs.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Ganz so ist es nicht.


    Natürlich habe ich nichts gegen einen Umgang und auch vom Prinzip her nichts gegen diese Regelung mit einem derzeitigen aber:


    Vor Gericht wurde besprochen (und auch vorher) Umgang ja... Der Wille des Kindes wurde in keinster Weise berücksichtigt, dass er dort nicht übernachten möchte. 3 Gutachten, Vorschläge zum anlaufenden Umgang wurden von allen Seiten abgelehnt und die Richterin hat beschlossen. So sei es denn. Ich habe nicht wirklich ein Problem damit wenn es heißt, alle zwei Wochen übers Wochenende.


    Eigentlich geht es da gar nicht drum. Viel mehr geht es da rum, was passiert wenn....


    Sohni sich weigert ins Auto bei Papa zu steigen, Sohni nach Hause will wenn er bei Papa ist, Sohni mit etwas nicht einverstanden ist und Papa Argumente bringt, die einfach nicht gehen...


    Es geht auch nicht da rum, dass ich Papa etwas wegnehmen will oder ihn nicht unterstützen will, sondern es geht im Moment da rum, dass ich versuche mir Infos einzuholen für den Fall, was ist wenn...


    Nein ich habe nicht vor meine Aufgabe nicht erst zu nehmen, nur einen 11 jährigen kann ich schlecht ins Auto tragen (zu mal er so groß ist wie ich). Natürlich werde ich ihn weiter ermutigen usw. Ich werde ihn auch in 2 Wochen bereit stellen, damit Papa ihn holen kann. Ich würde auch sehr gerne mit Papa mehr zusammen arbeiten, was die Kommunikation angeht, wenn er mich lassen würde. Leider nicht möglich.


    Ich gehöre leider nicht zu denen, die sich so fühlen als würde ihnen das Kind genommen oder die dem Vater ein reinwürgen wollen. Papa ist Papa und bleibt es auch und er soll Kontakt zu Papa. Ich verwende auch keine Fehler gegen den Papa und ich suche auch nicht nach solchen.


    Schlicht und einfach geht es um die Frage: "Was ist wenn das Kind absolut streikt?"


    Ich hoffe man versteht was ich sagen will

  • Hallo Mama-Murmel,


    das mit den drei Gutachten verstehe ich zwar nicht, aber antworten mag ich trotzdem auf Deine Frage:


    Eigentlich geht es da gar nicht drum. Viel mehr geht es da rum, was passiert wenn....


    Sohni sich weigert ins Auto bei Papa zu steigen, Sohni nach Hause will wenn er bei Papa ist, Sohni mit etwas nicht einverstanden ist und Papa Argumente bringt, die einfach nicht gehen...


    Dann ist es an Dir zu entscheiden, ob es sich um Angelegenheiten handelt, die Vater und Sohn unter sich zu klären haben ("Sohni mit etwas nicht einverstanden ist") oder ob es sich um Angelegenheiten handelt, die so schwerwiegend sind, dass Du gemäß des Beschlusses ("probehalber") einschreiten musst.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Und da wären wir bei meinem eigentlichen Anliegen.


    Was sind diese Möglichkeiten??? Ich habe keine Lust ein paar auf den Deckel zu kriegen.


    Zu den Gutachten. Sohni wurde vom JA, Verfahrenspfleger und einer gemeinnützigen Organisation zu seiner Meinung bezüglich des Umgangs befragt. Diese hat das Gericht gefordert

  • Sohni wurde vom JA, Verfahrenspfleger und einer gemeinnützigen Organisation zu seiner Meinung bezüglich des Umgangs befragt.


    das sind keine Gutachten ;-)
    lediglich Meinungen Beteiligter-


    Bei der Sache finde ich, dass Du "in Dich fühlen" solltest, ob Du wirklich der Meinung bist, dass der Umgang mit dem Vater Eurem Sohn einen "kindswohlgefährdenden" Schaden zufügt-
    Ich persönlich kann mir bei einem einigermassen "normalen" Menschen nicht vorstellen, dass sich dieser alle zwei Wochen einen "Horrorumgang" mit einem tief unglücklichen Menschen wirklich antut :frag
    Eher ist es nach meiner Erfahrung so, dass Kinder häufig einfach "keine Lust" haben etwas zu tun, was sie "nicht glücklich" macht-


    das sind zwei Paar Schuhe, die Du für Dich trennen musst-


    Wäre es vielleicht eine Option, dass der Vater das Kind direkt in der Schule abholt?
    damit bei Euch diese Trennungssituation entfällt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nee das funktioniert nicht, da der Vater da nicht einwilligt. Das hatte ich damals schon mal vorgeschlagen um etwas Druck aus der Sache zu nehmen.


    Unglückliches Kind:
    Sohni sträubte sich ja anfangs, da er Papa 2 Jahre nicht gesehen hat.
    Vor dem Gerichtssaal sagte der Vater, dass er ein Recht auf Umgang mit Sohni hat und dieses wahrnehmen wird, ob er will oder nicht. So viel dazu... :nixwieweg

  • Hallo Mama-Murmel,


    das Problem dürfte sein, dass Du zu sehr darauf fokussierst, was andere (auch der Vater des Kindes) tun, sagen, wollen, argumentieren, beschließen. Es ist dir wichtig, dass Kindesvater sich nicht einigen sondern einen Beschluss wollte. Kindesvater ist wichtig dem Kinde mitzuteilen, dass Du bestraft wirst, wenn der Umgang nicht stattfindet. Du selbst hast "keine Lust ein paar auf den Deckel zu bekommen".


    Ich lese bei Dir zusammengefasst "ich bin ja brav und stimme zu, aber der Papa ist gemein und das Kind sträubt sich halt". Falls das vor Gericht genauso war, dürfte der Eindruck dort gewesen ein, dass die Argumente gegen den Umgang unsubstantiiert waren. Dass es also keinen konkreten Grund gibt, weshalb Umgang nicht stattfinden sollte. Den Vorbehalten des Kindes wurde im Beschluss Rechnung getragen, indem der Umgang probehalber beschlossen wurde.


    Deswegen mein Rat, nach der Rückkehr des Kindes zu hören, was genau das Problem war/ist und dann zu entscheiden, ob du einschreiten musst oder ob die beiden einfach Zeit benötigen, sich aneinander zu gewöhnen.


    Weil Du so sehr darauf beharrst, wissen zu wollen was du tun sollst weil du "keine Lust (hast) ein paar auf den Deckel zu bekommen":
    - zuerst prüfst Du nochmals den Beschluss/Vergleichs, was vorgesehen ist, falls "probehalber" nicht funktionieren sollte.
    - falls es nun konkrete, belastbare Gründe gibt, die gegen den Umgang sprechen, steht es dir sicher frei entweder zu verfahren wie im Beschluss/Vergleich vorgesehen oder eben einen neuen Antrag bei Gericht (Abänderung) zu stellen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Das mag sein, dass es von mir so rüber kommt, sind aber nur meine "Ängste" die ich im Moment habe.


    Vor Gericht wurde sowas gar nicht erwähnt. Es ging ja auch gar nicht da rum wie es zwischen mir und Papa läuft. Es wurde nicht mal darüber geredet warum der Umgang 2 Jahre ausgefallen ist, sondern wie es jetzt am besten ist das Kind wieder zu Papa zu bewegen und da gab es halt diese Methode, dass er einfach hin fährt.


    Es ist leider nun mal Fakt, dass ich auf vernünftigen Wege nicht an den Vater ran komme und er nicht mit mir zusammen arbeiten will. Ich könnte seitenweise darüber schreiben. Das spielt hier aber gar keine Rolle.


    Lediglich geht es um das "was wäre wenn"... Und leider ist es nun mal so, dass mir jedes falsche Wort drei mal umgedreht wird...


    Ich weiß es sieht hier gerade so aus, als wolle ich ich als das Unschuldslamm hinstellen, ist aber nicht der Fall. Natürlich habe ich sicherlich in der Vergangenheit auch Sätze gesagt und Wert auf unnötige Dinge gelegt, wo man besser hätte ruhig bleiben sollen aber wer macht das nicht... Man denkt halt immer, man handelt richtig, jedenfalls in dem Moment. Wovon ich mich frei spreche ist, dass ich dem Vater nicht genug Möglichkeiten eingeräumt hätte etc.


    Die Frage, warum er übers Gericht geht, kann ich nicht beantworten. Was ich weiß, ist dass er mich abgrundtief hasst und an allem was Sohni sagt (was ihm nicht passt) ich Schuld bin. Daher auch die viele Fragerei über die Möglichkeiten.