Fragen zur Rechnung vom Amtsgericht

  • Hallo zusammen,
    heute habe ich Fragen zur Rechnung des Amtsgerichts. Nach 3,5 Jahren haben KV und ich einen Vergleich geschlossen bezüglich Betreuungs- und Kindesunterhalt. Der KV muss eine fünfstellige Summe nachbezahlen und der Kindesunterhalt wurde entsprechend hochgesetzt. Die Kosten wurden wie folgt aufgeteilt: 1/3 ich, 2/3 er mit Ausnahme des Vergleichzuschlags, der hälftig geteilt wird ( ist aber in diesem Zusammenhang irrelevant). Die schriftliche Dokumentation ist noch nicht da, aber die Rechnung, und die sieht wie folgt aus:


    Verfahren im Allgemeinen, Wert 19000€, Ihr Anteil 1/3, Betrag 319€
    Sie haben bereits insgesamt getilgt: 1377€
    Ihnen sind bereits erstattet worden: 54€
    Diese Zahlungen werden bei anderenVerfahrensbeteiligten verrechnet: 638€
    Überschuss: 366€


    So weit so schlecht, ich versteh die Rechnung nicht. Für mich ist es ganz einfach, ich hab schon 1377 bezahlt, es werden 319 fällig, also bekomme ich 1058 zurück. Mir wurde noch nichts zurück erstattet, auch die 54€ nicht. Warum soll ich nur 366 zurück bekommen und was hab ich mit den 638 bei anderen Verfahrensbeteiligten zu verrechnenden zu tun? Soll ich das dem KV in Rechnung stellen? Ich mein, der hat vorher schon nicht freiwillig bezahlt.


    Wer kennt sich aus?


    Lieben Dank.

  • Lege Einspruch ein und fordere die Gerichtskasse auf, entsprechend des Vergleichs die anteiligen Verfahrenskosten von deinem Ex zu holen.


    Die Gerichtskasse versucht es sich gerade einfach zu machen ...


    Es gibt zwei bis drei Verfahrensmöglichkeiten: Üblich: Die Gerichtskasse hält die 638 Euro vorläufig noch zurück, bis Ex die bezahlt hat und überweist die dann erst an dich. Bezahlt Ex nicht, bist du nämlich trotz Vergleich der Schuldner. Und Kasse hat dann auf jeden Fall ihr Geld. Ohne die Vorauszahlung fangen die ja gar nicht an zu arbeiten bei Gericht ...


    (Unüblich: Manchmal überlassen Sie aber das Eintreiben einfach dir ... Keine Ahnung, wie das dein Gericht macht.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn Ex nicht zahlt bin ich Schuldner? Wie kann das sein, es gibt doch den Vergleich wo die Kostenaufteilung festgelegt ist. Welchen Wert hat ein solches Papier dann?


    Himmel, das nervt mich gerade tierisch. Als ob ich freiwillig einen cent bekäme. Wenn man doch schon ein Gericht bemühen muss, weil es ohne nicht ging.
    Sehr seltsame Vergehensweise...

  • Der Staat will halt nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Du bist Kläger gewesen, also sollst du zahlen und dir dein Geld vom Ex selbst wiederholen, wenn der nicht zahlt. Der Staat will sich diese Arbeit nicht zwingend machen. Der Vergleich ist da nur die Rechtsgrundlage, auf der du ggfls. dein Geld vom Ex holen kannst ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei unserer letzten Verhandlung hat mein ex auch eine Rechnung bekommen, wo er aufgefordert wurde Betrag x an mich zu überweisen. Davon wusste ich nichts und hab glaub ich sogar nen Thema deswegen eröffnet.


    Vielleicht hast du ja Glück und er überweist dir das Geld ja in den nächsten Tagen. Drücke dir die Daumen!