Hallo zusammen,
heute habe ich Fragen zur Rechnung des Amtsgerichts. Nach 3,5 Jahren haben KV und ich einen Vergleich geschlossen bezüglich Betreuungs- und Kindesunterhalt. Der KV muss eine fünfstellige Summe nachbezahlen und der Kindesunterhalt wurde entsprechend hochgesetzt. Die Kosten wurden wie folgt aufgeteilt: 1/3 ich, 2/3 er mit Ausnahme des Vergleichzuschlags, der hälftig geteilt wird ( ist aber in diesem Zusammenhang irrelevant). Die schriftliche Dokumentation ist noch nicht da, aber die Rechnung, und die sieht wie folgt aus:
Verfahren im Allgemeinen, Wert 19000€, Ihr Anteil 1/3, Betrag 319€
Sie haben bereits insgesamt getilgt: 1377€
Ihnen sind bereits erstattet worden: 54€
Diese Zahlungen werden bei anderenVerfahrensbeteiligten verrechnet: 638€
Überschuss: 366€
So weit so schlecht, ich versteh die Rechnung nicht. Für mich ist es ganz einfach, ich hab schon 1377 bezahlt, es werden 319 fällig, also bekomme ich 1058 zurück. Mir wurde noch nichts zurück erstattet, auch die 54€ nicht. Warum soll ich nur 366 zurück bekommen und was hab ich mit den 638 bei anderen Verfahrensbeteiligten zu verrechnenden zu tun? Soll ich das dem KV in Rechnung stellen? Ich mein, der hat vorher schon nicht freiwillig bezahlt.
Wer kennt sich aus?
Lieben Dank.