Umgangsrecht Regelung und Umfang

  • Ach, laut Mütterlobby.de sieht das ganz anders aus:


    Der Mütterverein ist mit Vorsicht zu geniessen. Die sind mW nicht ganz koscher und haben die Tage erst wieder Schlagzeilen gemacht.
    http://www.spiegel.de/panorama…entziehung-a-1180715.html


    Zitat: "So spricht Richterin Ulrike Hauser nach der Verkündung des Urteils von "Strukturen", die sie hinter der Kindesentziehung vermutet. "Viel spricht dafür, dass mehr Leute beteiligt sein müssen, die das Ausreisen ermöglichten." Sie weist auf die zweifelhafte Rolle von Leuten in der Deutschen Botschaft hin. ... Zum anderen weist der Anwalt des Nebenklägers in seinem Schlussplädoyer auf die Rolle hin, die ein Berliner Mütterverein gespielt haben könnte. Er stellt in Frage, ob die Ausreise auch ohne diesen Verein möglich gewesen wäre."


    Was auch immer da dran sein könnte, es wird a) nicht weiter verfolgt (siehe unten) und deswegen b) auch so weiter gehen. Alles andere würde mich jedenfalls wundern.


    Zitat: "Gegen den Verein wird derzeit dennoch nicht ermittelt. Im Vorfeld der Verhandlung zitierte die "Bild"-Zeitung den Vorsitzenden der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte, Ralph Knispel: "Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sind wegen der Arbeitsüberlastung in der Lage, in der gebotenen Tiefe und Breite Ermittlungen führen zu können."


    Freie Fahrt für Beihilfe zur Kindesentführung eines staatlich geförderten Müttervereins. Naja, wenigstens sitzt die Mutter nun ohne Bewährung im Knast. Frohes Fest wünsche ich ihr.

  • Warum nicht auf Grundlage des GSR?


    Gab es dieses Jahr nicht eine gravierende Änderung im Sorgerecht, wonach den Vätern "mehr" Rechte zugesprochen wurden (vom Bundesgerichtshof)?


    Hallo,


    Es gibt tatsächlich die letzten Jahre Änderungen im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof musste das deutsche Recht nach einigen Rügen des Gerichtshofes der Europäischen Union wegen Väterdiskrminierung, anpassen. Das macht es, homöopathisch dosiert. Das Elternsein ändert sich, die Familienmodelle ändern sich, Vatersein, Muttersein etc.
    Im 18. Jahrundert war es Mode, die Kinder nach der Geburt einer Milchmutter zu übergeben. In den 70er Jahren wurde entschieden, dass unverheirate Väter gegen den Willen der Mutter kein Sorgerecht haben "dürfen"und dass es super ist, wenn die Kinder den Papa alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag sehen "dürfen", wenn Mutter und Kind nach einer Trennung endgültig zur Ruhe gekommen sind. Seit 2000 schickt die Politik sich an, die Frauen davon zu überzeugen, dass sie einer Erwerbsarbeit nachgehen : vom Hochlohnland, in dem ein Gehalt eine Familie ernähren konnte, verändert sich Deutschland hin zu einem Land mit einem Niedriglohnsektor. Jeder und jede müssen sich nun selbst ernähren. In Frankreich war das schon seit den 1950er Jahren so.


    Aber es steht nirgends geschrieben, dass das GSR bei einer Trennung zum WM führt. Das WM kann ausgeurteilt werden, wenn die Bedingungen stimmen und wenn ein Elternteil einen Antrag stellt.
    Es gab in der Tat ein Urteil, dass ein Wechselmodell ausgeurteilt wurde gegen die Meinung der Mutter. Das ist ein Fall und es wurde geprüft, ob dem Kindeswohl dienlich ist.


    VG,
    tegami

  • KV sieht es halt als nicht so wichtig an jeden Tag etwas für die Schule zu tun (wir reden hier von 30 Min.), besser ist es das Kind mit Süßzeug zu befriedigen.


    Meiner Meinung nach ist es Aufgabe des Kindes, sich um seine Hausaufgaben zu kümmern. Deshalb ist es das Beste, Du vermittelst genau dies dem Kind. Dass man als Elternteil das Kind zu seinen Aufgaben tragen muss, ist eher unüblich und auf Dauer auch nicht gut. Ich weiß ja nicht, wie es bei Eurem gemeinsamen Kind ist, aber das Einzige, was Du tun kannst, ist ihm zu vermitteln, was Dir wichtig ist, und das dann auch konsequent (vor-)zuleben.


    Anders gesagt: Bei Dir gelten Deine Regeln, beim KV seine, und es sollte gewöhnlich kein Bedarf bestehen, sich abzustimmen, außer bezüglich der Zeiten, die das Kind bei Dir bzw. beim Kindesvater ist. Das Kind hat Recht auf den Umgang, nicht etwa Du oder der Kindesvater. Setzt Euch zusammen und findet eine Regelung, die gut für das Kind ist. Gibt es denn konkrete Anzeichen, dass der Umgang dem Kind schadet?


    Mein Rat an Dich: Stelle Deine Befürchtungen hinten an und verabschiede Dich vom Gedanken, dass Du als Mutter oder BET mehr Rechte und Pflichten hast als der KV. Und stärke die Verantwortungsfähigkeit Deines Kindes.

  • Wenn du unter klappen zb. Hausaufgaben verstehst, fehlen die mal ganz oder teilweise. Kind hat bei mir dann weniger Lust zu lernen weil es bei KV weniger zu tun hat. Dh während der Schulzeit jeden Tag (Sa und So auch weniger) ein bisschen für die Schule tun muss bei mir sein, beim KV laut Kind nicht was er auch bestätigt. KV sieht es halt als nicht so wichtig an jeden Tag etwas für die Schule zu tun (wir reden hier von 30 Min.), besser ist es das Kind mit Süßzeug zu befriedigen.



    Meiner Meinung nach ist es Aufgabe des Kindes, sich um seine Hausaufgaben zu kümmern. Deshalb ist es das Beste, Du vermittelst genau dies dem Kind. Dass man als Elternteil das Kind zu seinen Aufgaben tragen muss, ist eher unüblich und auf Dauer auch nicht gut. Ich weiß ja nicht, wie es bei Eurem gemeinsamen Kind ist, aber das Einzige, was Du tun kannst, ist ihm zu vermitteln, was Dir wichtig ist, und das dann auch konsequent (vor-)zuleben.


    Anders gesagt: Bei Dir gelten Deine Regeln, beim KV seine, und es sollte gewöhnlich kein Bedarf bestehen, sich abzustimmen, außer bezüglich der Zeiten, die das Kind bei Dir bzw. beim Kindesvater ist. Das Kind hat Recht auf den Umgang, nicht etwa Du oder der Kindesvater. Setzt Euch zusammen und findet eine Regelung, die gut für das Kind ist. Gibt es denn konkrete Anzeichen, dass der Umgang dem Kind schadet?



    Wie soll das Kind so lernen Verantwortung für seine Hausaufgaben zu übernehmen? Wir reden hier von einem 7jährigen Kind! An den Tagen bei KV sind Hausaufgaben unwichtig und bei KM wichtig. Welches Kind würde sich in solch einem Fall nicht mehr an KV gelebtes Verantwortungsbewusstsein orientieren, als an das weitaus schwieriger einzuhaltende der KM. Zumindest in Sachen Schule sollte man bei so einer Umgangsaufteilung an einem Strang ziehen, im Sinne des Kindes.


    Wie ich herausgelesen habe, hat KM schon probiert mit KV darüber zu reden. Meiner Meinung nach probiert KM sich mit KV zu einigen, stösst aber auf eine Mauer und KV rückt kein bischen von seiner Meinung/Verhalten ab. Er droht ihr mit Familiengericht um sie zur Umgangsausweitung zu zwingen und sie hat immer aus Angst brav zugestimmt. Drohungen als Grundlage für eine gute Elternebene, geht gar nicht :kopf Ich würde auch auf die Barikaden gehen, wenn KV mir in keinster Weise entgegenkommt, mir droht nur um seinen Kopf durchzusetzen!

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  • Kein Richter und schon garkeine Richterin wagt es sich wesentlich gegen die Mutter zu stellen. Je weiter du im Süden wohnst desto mehr geht die Tendenz Richtung Mutter.
    Wenn du kein Wechselmodell willst dann kommt das auch nicht.


    Hier würde ich mich heutzutage nicht mehr 1ß00 % drauf verlassen. Ich denke die Fälle werden hier durchaus mit mehr Sorgfalt geprüft wie früher was nicht heißen soll dass alles perfekt ist aber ob man es noch pauschal in den Raum stellen kann. Das im Februar war der erste Fall und ich bin mir sicher dass es noch weitere gibt. Die werden aber nicht mehr an die große Glocke gehängt, weil sich der BGH schon dazu ausgelassen hat.

  • Das ABR wird für gewöhnlich dem Elternteil zugesprochen, bei dem das Kind die ersten 6 Monate nach der Trennung gelebt hat (sprich, bei dem es gemeldet war). Hat das andere Elternteil bis dahin keinen Widerspruch eingelegt, wird angenommen, dass er damit einverstanden ist und das ABR wechselt in der Regel nur, wenn das Gericht erkennt, dass es dem Kind aus irgendeinem Grund beim anderen Elternteil deutlich besser geht.

    Sind das Erfahrungswerte wie sich ein Gericht verhält oder ist das gesetzlich irgendwo verankert (Paragraphen vorhanden?).

  • Sind das Erfahrungswerte wie sich ein Gericht verhält oder ist das gesetzlich irgendwo verankert (Paragraphen vorhanden?).

    Nein, weil das Quatsch ist. Das ABR wechselt nicht einfach so und kann nur, als Teil des Sorgerechts, von einem Gericht entzogen/übertragen werden.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Sind das Erfahrungswerte wie sich ein Gericht verhält oder ist das gesetzlich irgendwo verankert (Paragraphen vorhanden?).


    Hallo,


    Das sind Erfahrungswerte.


    Solltet Ihr Euch bei Gericht wiedersehen, weil Ihr Euch nicht einigen könnt, dann wird zuerst das Jugendamt eingeschaltet, vielleicht ein Beistand für das Kind aufgestellt, welche sich alle äussern werden, wo und mit welchem Betreuungsmodell Euer Kind am "glücklichsten" sei. Ihr werdet also "geprüft."
    Der Richter kann den Beurteilungen folgen oder nicht. Das Kind kann auch gehört werden.


    Sehr oft kommt es auf den Richter an. Trefft Ihr auf einen, welcher eher "traditionnel" denkt (das Kind ist bei der Mutter am besten aufegehoben), wird er in diese Richtung urteilen. Ist es einer, welcher "modern" denkt, kann es sein, dass es zum Wechselmodell kommt.


    VG,
    tegami.


    P.S. Ich möchte meine Nachricht 22 korrigieren.


    Es gab in der Tat ein Urteil, in dem ein Wechselmodell ausgeurteilt wurde gegen die Meinung der Mutter. Das ist ein Fall und es wurde geprüft, ob dem Kindeswohl dienlich ist.


    Ich habe mir das Urteil des BGH gründlich durchgelesen. Die wichtigsten Punkte sind :


    Es gibt keine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell. Dass sich die gesetzliche Regelung an diesem Modell orientiere, lässt nur den Rückschluss zu, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als Ausgangspunkt gewählt habe. Es bedeute nicht, dass er das Residenzmodell als ein – andere Betreuungsmodelle ausschließendes – gesetzliches Leitbild festlegen wollte.


    Das Wechselmodell wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Gesetz nicht ausgeschlossen und kann grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Maßgeblich ist die im konkreten Einzelfall umfassende gerichtliche Aufklärung.


    Das Gericht hat diesen Fall an das OLG Nürnberg zurückgegeben :


    Das Amtsgericht Schwabach (Beschl. v. 10.09.2015 – 1 F 280/15) wies den Antrag des Vaters auf eine Wechselmodell zurück, die hiergegen bei dem OLG Nürnberg eingelegte Beschwerde blieb erfolglos (Beschl. v. 09.12.2015 – 11 UF 1257/15). Zur Begründung seiner Entscheidung führte das OLG Nürnberg an, das Wechselmodell könne aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden, weshalb auch von einer persönlichen Anhörung des Kindes abgesehen worden sei.


    Diese dumme Begründung hat der BGH korrigiert. Das Kind ist hier übrigens 13 Jahre alt.


    VG,
    tegami

  • Nein, weil das Quatsch ist. Das ABR wechselt nicht einfach so und kann nur, als Teil des Sorgerechts, von einem Gericht entzogen/übertragen werden.


    ergänzend dazu: bei gemeinsamen ABR besteht gegenüber dem anderen Elternteil keine Herausgabepflicht des Kindes denn:


    Der andere Elternteil ist nach § 1632 BGB nur herausgabepflichtig, wenn dem die Herausgabe begehrenden Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Denn ein das Kind dem anderen Elternteil vorenthaltender, mit diesem aber gemeinsam aufenthaltsbestimmungsberechtigter Elternteil handelt nicht widerrechtlich. Ein einseitiges Herausgabeverlangen verstieße nämlich gegen den Grundsatz der gemeinsamen Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Es entstünde eine "widerrechtliche Patt-Situation", die grundsätzlich nur durch eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht gelöst werden kann.


    Darum werden auch so gut wie keine Mütter bestraft, wenn Sie heimlich und über Nacht 600 km wegziehen mit dem Kind.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Wenn ich richtig liege gehört der Urlaub auch zur Umgangsvereinbarung, deshalb frage ich hier weiter.


    Bei meiner derzeitigen Konstellation wollen wir den Sommerurlaub aufteilen. Kindesvater will jeweils 3 Wochen aufteilen. Ich 2 Wochen bei ihm und 4 Wochen bei mir. Egal welche Aufteilung der zweite Teil der Sommerferien soll das Kind bei mir sein.


    Ich bin der Meinung, für 2 Wochen Vater und 4 Wochen Mutter ist es in meinem Fall so, dass das Kind in dem Alter nicht länger als 2 Wochen vom betreuenden Elternteil (mir) wegbleiben soll und der zweite Teil der Ferien bei mir sein soll, damit das Kind einen "ruhigen" Übergang von den Sommerferien zur Schule und sich vor Schulbeginn wieder in der gewohnten Umgebung befinden soll.


    Wie seht ihr das?
    Was würde für meinen Vorschlag sprechen und was dagegen?

  • Was würde für meinen Vorschlag sprechen und was dagegen?


    Üblich sind 50:50, also 3 Wochen bei ihm, 3 bei dir. Von daher spricht erstmal alles (ohne weitere Infos) für KVs Vorschlag.

  • Kindesvater will jeweils 3 Wochen aufteilen. Ich 2 Wochen bei ihm und 4 Wochen bei mir. Egal welche Aufteilung der zweite Teil der Sommerferien soll das Kind bei mir sein.


    Ich bin der Meinung, für 2 Wochen Vater und 4 Wochen Mutter ist es in meinem Fall so, dass das Kind in dem Alter nicht länger als 2 Wochen vom betreuenden Elternteil (mir) wegbleiben soll und der zweite Teil der Ferien bei mir sein soll, damit das Kind einen "ruhigen" Übergang von den Sommerferien zur Schule und sich vor Schulbeginn wieder in der gewohnten Umgebung befinden soll.


    Wie seht ihr das?

    Jeder 3 Wochen wäre fair.


    4 Wochen "ruhigen Übergang zur Schule" ist in meinen Augen ziemlicher Quatsch. Da fragt man sich schon nach der Eignung zum BET

  • Ich finde jetzt KV Aufteilung auch sehr fair....fairer als dein Vorschlag.


    Das mit der Umstellung vor Schulbeginn kann ich schon verstehen, aber es ist nicht nötig die ganze Ferienaufteilung danach zu richten. Es genügt doch wenn Kind 2-3 Tage vor Schulbeginn wieder bei dir ist um sich wieder auf den Schulalltag einzustellen.


    Ich kämpfe solche Kämpfe nicht aus, lieber komme ich KV entgegen und bin froh wenn er einen Teil der Ferien übernimmt. Das ist bei uns nicht selbstverständlich. Hauptsache ich weis früh genug Bescheid und kann meinen Urlaub planen.
    Letztes Jahr kam Kind einen Tag vor Schulbeginn (1 Klasse) Nachhause. War nicht optimal, aber auch nicht so tragisch wie gedacht.

  • Wie seht ihr das?
    Was würde für meinen Vorschlag sprechen und was dagegen?


    als anderer ET würde ich das kritisch sehen - warum 2:4 - warum nicht 3:3
    das Wochenende vor Schulanfang halte ich für ausreichend um wieder Schulfit zu sein,
    bzw. warum dem anderen ET nicht die Verantwortung für den 1. Schultag überlassen?


    Alle reden immer von Überlastung/Verantwortung/Belastung - warum den anderen ET nicht mal machen lassen?

  • Hallo,


    Es gibt im allgemeinen keinen vorrangigen und keinen nachrangigen Elternteil.


    Das sind veraltete Themen. Vor nicht allzu langer Zeit, sagte man, dass Mütter erst ab dem 15. Lebensjahr eine Teilzeitstelle annehmen sollen um das Kind "richtig" betreuen zu können (wenn überhaupt) ohne dass es Schaden nähme. Dann sagten die Experten, dass das Kind schon ab zwölf Jahre emotional soweit wäre auch in einen Hort gehen zu können, später war es ab sechs Jahren ... heute "darf" die Mutter ab drei Jahren einer Erwerbsarbeit nachgehen. Den Vätern wurde sowieso nicht zugetraut, eine Bindung zum Kind aufbauen zu können. Und all die Väter, welche die Familie als Alleinverdiener finanziell über Wasser hielten, waren sowieso zu nichts anderem fähig, wenn es um kindliche Belange ging. Und es wurde bei einer Scheidung nicht anerkannt, ausser wenn es um das Geld ging.


    Heute ist nachgewiesen, dass auch Säuglinge in der Lage sind, Bindungen zu mehreren Bezugspersonen herzustellen.


    Wenn getrennte und geschiedene Väter und Mütter ihrer Sorgepflicht (Erziehung und Pflege ...) dem gemeinsamen Kind gegenüber nachkommen wollen, was spricht dagegen ?


    Wenn Ihr es einrichten könnt, sollten alle Ferien hälftig geteilt werden.
    Weihnachten 2017 : erste Hälfte Mama / zweite Hälfte Papa (2018 umgekehrt)
    Februar 2017 : erste Hälfte Papa / zweite Hälfte Mama (2018 umgekehrt)
    Ostern etc.


    Sind nur eine Woche Ferien, kann man sagen Ostern 2017 bei Mama, Pfingsten 2017 bei Papa (2018 umgekehrt) ...


    Was hindert Euch, die Ferien aufzuteilen und Euch redlich abzusprechen ? Es gibt vielleicht auch Grosseltern auf beiden Seiten, es gibt Cousins und Cousinen, welche ein paar Tage mit dem Kind verbringen könnten. Ich verstehe das Problem nicht. Und auch nicht diese fadenscheinigen Begründungen mit dem sogenannten Kindeswohl.


    Nichts für ungut.


    VG,
    tegami.

  • 4 Wochen "ruhigen Übergang zur Schule" ist in meinen Augen ziemlicher Quatsch. Da fragt man sich schon nach der Eignung zum BET

    Mag in deinen Augen "ziemlicher Quatsch" sein, in meinen Augen nicht. Wenn du die Eignung zum BET infrage stellst, frage ich mich schon nach deinen Eignungen zum kommentieren. Den Vorschlag habe ich aufgeführt, weil ich die Meinung der Forumsmitglieder dazu hören wollte, und diesen schonmal nachgelesen habe und zweitens aus Beratungsgesprächen "mitgenommen" habe. Dann sollte man nach deiner Sichtweise die Eignung von Beratungsstellen infrage stellen...

  • Zitat

    Es genügt doch wenn Kind 2-3 Tage vor Schulbeginn wieder bei dir ist um sich wieder auf den Schulalltag einzustellen.

    Wenn es bei deinem Kind "doch" reicht ist es doch schön. Bei mir halt nicht.

  • Das sind ebenfall Erfahrungswerte und nicht gesetzlich verankert?


    So werden oft bei Gericht die Urlaubszeiten ausgeurteilt, wenn strittige Eltern sich nicht wegen der Zeiten einigen können.


    Es ist nirgends gesetzlich verankert, wie lange Eltern mit ihren Kindern im Urlaub sein dürfen. Darum kümmert sich der Gesetzgeber nicht und wird es , hoffentlich, auch nie tun.