BAFöG, Formblatt 3 und weitere Fragen

  • Guten Morgen,


    ich bräuchte mal Eueren Rat.
    Ich soll zu einem Bafög Antrag das Formblatt 3 ausfüllen, für meinen bei seiner Mutter lebenden Sohn 17J., leider keinen Kontakt seit Jahren.
    Als erstes wäre die Frage, warum wird der Antrag überhaupt gestellt? Soweit ich weiß, macht er eine schulische Ausbildung (irgendwas Soziales), wohnt zu Hause bei seiner Mutter (beziehen HArtz4) und ich zahle mtl. 410 € Unterhalt.
    Hier dachte ich, daß durch meine Unterhaltszahlungen der Bedarf meines Sohnes gedeckt wäre?!
    Dann ist in Formblatt 3 der Antragssteller wegzulassen. Finde ich seltsam, denn gerade der Antragssteller bezieht ja Unterhalt von mir. Wie wird das eigentlich erfasst oder kann ich einfach den UT beilegen?
    Was ich sehr ärgerlich finde, ist jedoch, daß meine bei mir lebende Tochter (Sie beginnt im August ne Ausbildung) auch Ihre Ausbildungsvergütung angegeben muß?
    Heißt das nun, weil meine Tochter eigene Einkünfte hat,daß mein Unterhalt angehoben wird??
    Bei der Berechnung des Unterhalts wird Sie z.Z. noch als zweites Kind in der DD mitgerechnet.
    Wenn die Ausbildungsvergütung angerechnet würde, dann bezahlt meine Tochter ihren Bruder ja indirekt mit!!?


    Fragen über Fragen, würde mich freuen , wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte!


    Lieben Gruß, Retoure


  • Falls wirklich Bafög gezahlt wird, dann ist das immer ein Unterhaltszuschuss, der dich entlastet in der Gesamtzahlung - da du ja bisher schon Unterhalt leistest. Mit ein bisschen Aufwand entlastest du also zuerst mal deinen Säckel. Und machst den Knaben unabhängiger.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Klasse, Deine Antworten geben schon mal einen kleinen Überblick.


    Zur Sache mit meiner Tochter, die hat natürlich in 2015 noch Schule gehabt. Aber die Berechnungsgrundlage für Sie ist ab jetzt!
    Ich muß dort Stand heute angeben oder sollte ich da auch Stand 2015 eintragen?
    Bei meinen Gehalt natürlich Stand 2015( Steht extra aufgeführt), dazu muß ich noch ne Bescheinigung vom Arbeitgeber EXTRA ausfüllen lassen!


    Und worin besteht der Sinn Bafög zu beantragen, wenngleich ich dann evtl. den Unterhalt kürzen könnte?
    Da steht er sich doch mit meinem ungekürzten Unterhalt besser?!


    Lieben Gruß Retoure

  • Und worin besteht der Sinn Bafög zu beantragen, wenngleich ich dann evtl. den Unterhalt kürzen könnte?


    wenn er z.B. mit 17 Abi gemacht hat, und jetzt anfängt zu studieren, dann hat er (wenn er z.B. auszieht) ggf. einen Anspruch von bis zu 735 Euro zzgl. Kindergeld-
    dies liegt über den von Dir gezahlten 410 Euro-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Leider bringt es mir nichts, wenn Du spekulierst und den Sachverhalt meiner Frage verdrehst?! :S


    Ich habe die Lebens- u. Lernsituation so geschildert, daß man daraus erkennen kann, daß er 1. nicht studiert, 2. Zuhause wohnt !


    Somit hat er eben nicht diesen erhöhten Bedarf, denke ich.




    Weil hätt der Hund net geschisse, hätt er auch die Katz gekriegt. :D



    Lieben Gruß Retoure