1/2 oder ganzes Kindergeld abziehen bei Berechnung Unterhalt

  • Hallo Forengemeinde,


    die Frage steht ja schon fast oben. Ich muss den KV jetzt für den neuen UV ja erstmal anschreiben wegen dem zu zahlenden Unterhalt.
    Jetzt bin ich ganz verunsichert, ob ich vom Mindestunterhalt das halbe oder doch das ganze Kindergeld abziehen muss.


    Und wie hoch ist der Selbstbehalt, wenn KV mit jemanden zusammenwohnt? Hat das überhaupt Einfluss darauf?


    Danke und einen schönen Sonntagabend


    monika

  • Bei Minderjährigen und privilegierten Volljährigen ist das hälftige Kindergeld vom Tabellenunterhalt abzuziehen. Selbstbehalt ist 1080 EUR für Berufstätige und 880 EUR für nicht Berufstätige. Eine Absenkung des Selbstbehaltes kommt nur im Manfelfall in Betracht.


    LG

  • Ich muss den KV jetzt für den neuen UV ja erstmal anschreiben wegen dem zu zahlenden Unterhalt.


    Lass das die Beistandschaft machen. Es ist deren Aufgabe. Nicht abwimmeln lassen, wie damals


    Hilfe - Thema Beistandschaft verwirrt mich, was tun?
    Titulierung sinnvoll oder nicht?


    Jemals Auskünfte/Belege vom Vater gesehen?


    Bei Minderjährigen und privilegierten Volljährigen ist das hälftige Kindergeld vom Tabellenunterhalt abzuziehen.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • (...)Selbstbehalt ist 1080 EUR für Berufstätige (...)


    LG

    seit dem 1.7. 1140 Euro

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Interessant. Sollte das wirklich so sein, dann reicht es in Niedriglohngebieten nur noch für den MUH eines Kindes. Gut, dass es jetzt den erweiterten UHV gibt. Dann müsste ALGII doch auch steigen, oder?

  • Seit 01.07.17 gilt der neue pfändungsfreie Betrag


    Ändert sich dadurch der Sebstbehalt automatisch?


    Nein. Der Selbstbehalt bei KU ist weiterhin € 1080. Und auch die Pfändungsfreigrenze ist bei KU nicht anwendbar. Für laufenden KU gibt es auch keine Pfändungstabelle und damit keine Freigrenzen. Üblicherweise wird alles bis auf ALG II Niveau gepfändet.

  • Interessant. Sollte das wirklich so sein, dann reicht es in Niedriglohngebieten nur noch für den MUH eines Kindes.


    Auch als Gutverdiener kannst du dir kaum ein Kind leisten. Schliesslich schuldet der Vater der Mutter auch noch ihren letzten Lohn, bzw min €880, sollte sie zuvor kein Einkommen gehabt haben.

  • Wie ist das gemeint?


    Der normale Gesellenlohn reicht nicht, um eine vierköpfige Familie zu unterhalten und schon lange nicht wenn nach einer Trennung zwei Haushalte damit auskommen sollten. Deshalb arbeiten die meisten Mütter auch vor der Trennung schnell wieder Teilzeit. Wo ich als BET aber die Kohle herbekomme, die fehlt weil UET dank SB Mangelfall ist, fragt keiner.


    In unserem Fall zB lehnt KH vehemennt Schich- und Nachtarveit ab. Ich als BET habe aber gar keine andere Wahl als das in Kauf zu nehmen um selbst das fehlende Geld ranzuschaffen

  • Wie ist das gemeint?


    Ganz nüchtern wie geschrieben.
    Fast niemand kann sich noch Kinder leisten. Egal ob zusammen oder getrennt. Egal ob BET oder UET. :frag
    Und natürlich hast auch du eine andere Wahl. Sie mag dir ggf. nur nicht gefallen bzw ist nicht auf deinem Radar.

  • Wo ich als BET aber die Kohle herbekomme, die fehlt weil UET dank SB Mangelfall ist, fragt keiner.


    Wärst du denn dafür, den SB abzuschaffen, was dich ja ab dem 18. LJ genauso treffen würde?

  • Das nicht , aber ich sehe beide Elternteile in der Verantwortung ihr bestmögliches zu tun, um den Unterhalt für ihre Kinder selbst zu bestreiten und nicht der Allgemeineit anzulasten. Und ja, ich könnte den MUH für meine Kinder zahlen und würde das Kind bzw die Kinder zum Vater ziehen lassen wenn sie dies wirklich wollen würden und könnten. Dies ist mir aber nur durch Fortbildung, Schicht,- Wochenend- und Nachtarbeit möglich. Kv lehnt dies alles mit der Begründung ,dass er dahin eh nichts behalten könnte , ab. Und das finde ich unmoralisch.


    @ TE: sorry für OT


    Edit: Falls du mit andere Wahl ALG II meinst. Nein danke !

  • Den Eltern Verantwortung für ihre Kinder zuzuschreiben, ist eine Sache. Der Staat, und damit die Allgemeinheit sollten hierfür allerdings auch die Rahmenbedingungen schaffen anstatt es insbesondere getrennte Eltern besonders schwer zu machen. Im schlimmsten Fall hetzt der Staat mit purer Absicht die Eltern auch noch gegeneinander auf, sodass die Kinder am meisten leiden.


    Da kämpft du als ET gegen Windmühlen. Das ist sehr Kosten- und Zeitintensiv. Und gerade Eltern haben wenig Zeit und Geld.


    Was die (Zahlungs)Moral betrifft... am meisten Unterhalt ohne TamTam fliesst, wenn UET eng am Leben der Kinder teilhaben kann. Alle 14 Tage mal dürfen (was Standard ist) trägt dazu bei, dass ehr wenig bis kein KU fliesst. Dazu gibt es Untersuchungen und Studien - allerdings nicht in Deutschland. Das interessiert hier niemanden.


    Auch sorry für OT

  • Dies ist mir aber nur durch Fortbildung, Schicht,- Wochenend- und Nachtarbeit möglich. Kv lehnt dies alles mit der Begründung ,dass er dahin eh nichts behalten könnte , ab. Und das finde ich unmoralisch.


    So ungewöhnlich ist das aber gar nicht. Nimm mal zwei Eltern mit Nachwuchs und alle auf ALG II. Gibt genügend, die sich darauf eingerichtet haben. Denen blüht auch kein Ärger, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, kein ZPO 850D, kein Knast, etc... Im SGB hast du Freibeträge, d.h. es wird nur ein Teil angerechnet. Du hast ergo von mehr Arbeit auch mehr übrig. Als Mangelfall (und damit als getrennt lebender UET) hast du das nicht. Mit Niedriglohn und 2 Kids kommst du da auch auf absehbare Zeit nicht hin. Erschwerend kommt hinzu...
    - bei ALG II: Mehrarbeit ist vom AG her nicht mehr möglich. Kein Problem, kurze Änderungsmitteilung und es gibt "übergangslos" wieder mehr vom Amt.
    - BGB: Ein Unterhaltstitel üpber 100% hält länger als ein Tatoo. Der müsste über min 1 Jahr weiter bedient werden. Die Kosten der Titelabänderung amortisieren sich mutmaßlich nie. Eine Herabsetzung auf weniger als MUH, wenn der erstmal tituliert ist, ist aussichtslos. Ab da geht die Schuldenspirale los. Pfändungsgrenzen gibt es "keine". KU Schulden wischt du auch mit einer Inso nicht so einfach weg. Und jetzt wollen sie dir auch noch Lappen nehmen - was ein Unfug.

  • Ich meine es gibt noch einen dritten Weg, wobei ich meinte, dass Du diesen meintest. :-)


    LG

  • Ich meine es gibt noch einen dritten Weg, wobei ich meinte, dass Du diesen meintest. :-)


    LG


    Yogi, ich meine tatsächlich keinen spezifischen Weg. Dafür müsste man die Person und die Umstände kennen. Es ist immer nur eine Auswahl an Möglichkeiten und ja, ALG II gehört in den Katalog. Bestellen muss TS selbst.