Mehrbedarf Kind Umgang Kindesvater

  • Zum Einen, ich habe das alleinige Sorgerecht! Zum Anderen, das Kind hat auch ein Recht auf eine gesunde Entwicklung!


    Für mich gehört zu einer gesunden Entwicklung, dass Kinder die Möglichkeit haben, zu beiden Elternteilen eine stabile Beziehung aufzubauen und zu führen. Hier ist offenbar ein KV, welcher sich engagieren möchte, wenn auch erst mit einiger Verzögerung - was spricht konkret dagegen, dies zu fördern?


    Ein Umgangsbegehren hat unter Mithilfe von Fachleuten und unter Berücksichtigung aller Aspekte zu erfolgen!


    Nein. Es ist Deine Aufgabe, den regelmäßigen Kontakt des Kindes zum KV zu ermöglichen und zu fördern. In diesem Fall scheint dazu eine Umgangsanbahnung das richtige Mittel zu sein. Da kann Unterstützung durch Fachleute hilfreich sein, aber je mehr davon beteiligt sind, desto unterschiedlicher die geäußerten Meinungen. Was tust Du, um den Kontakt anzubahnen?


    Vor jedem Menschen, der (m)einem Kinde ein Leid beabsichtigt, anzutun, bin ich verpflichtet, mein Kind davor zu schützen. Doch vor dem narzisstischen Vater, der ihr nur schadet... ...da soll ich sie hinschicken und erneut zusehen, wie sie emotional kapputt geht?


    Mein Eindruck ist, dass Du im KV nicht nur Deinen persönlichen Feind siehst (verständlich, je nachdem, was zwischen Euch vorgefallen ist), sondern auch den Feind des Kindes. Vielleicht solltest Du das mal für Dich überprüfen. Denn Du wirst diesen Eindruck auch Deinem Kind vermitteln.


    Ich kann es nicht leiden, wenn einer Mutter, nur weil sie Alleinerziehende ist, ein grundsätzlicher Boykott oder Ähnliches zum Umgang unterstellt wird!


    Was hat das eigentlich mit meinen Äußerungen zu tun? Dass Du den KV nicht in Deinem Leben haben möchtest, ist Dein gutes Recht. Dass Du dem KV allerdings einen regelmäßigen Umgang zu Eurem gemeinsamen Kind verwehrst, finde ich bedenklich.


    Du magst zwar das alleinige Sorgerecht haben, aber wenn Du den KV vom Kind fernhalten möchtest, heißt für mich nichts anderes, als dass Du dem Kind sein Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem Vater nimmst.


    Vielleicht solltest Du mal an Deinen Ängsten und Befürchtungen arbeiten.



  • Ich bin eine Mutter, die FÜR y
    Umgang ist! Jahrelang habe ich dafür alles getan, habe mich engagiert, bin hinterhergefahren etc.


    Nochmal zum Verständnis: ER hat sich dieser Verantwortung entzogen! ER ist keine engagierter Vater, sondern ein Narzisst, der das Kind für seine Anerkennung missbrauchte und das auch zukünftig tun will! Es geht ihm nicht ansatzweise um das Kind, sondern nur um die Darstellung seiner Person!


    Er hat sich sämtliches Umgangsrecht verwirkt, da er jahrelang seiner Pflicht nicht nachgekommen ist! Ein Kind ist kein Jojospiel!

  • Er hat sich sämtliches Umgangsrecht verwirkt, da er jahrelang seiner Pflicht nicht nachgekommen ist!


    Vielelicht solltest Du mal bedenken, was Deine Haltung für die Entwicklung Deines Kindes bedeutet. Das, was ich hier mitbekomme, ist jedenfalls keine Elternschaft auf Augenhöhe.


    Und ein Kind ist definitiv nicht der Besitz eines Elternteils, der damit tun und lassen kann, was er möchte. Was wirst Du tun, wenn das Kind eines Tages nach seinem Vater fragt? Was wirst Du ihm dann (und bis dahin) vermitteln?


    Mal nur so als Anregung: Verabschiede Dich von den Erwartungen, die Du an den KV hast. Dann wird es Dir selbst dabei besser gehen.

  • Ich bin war eine Mutter, die FÜR y
    Umgang ist! Jahrelang habe ich dafür alles getan, habe mich engagiert, bin hinterhergefahren etc.


    Korrekturen oben durch mich.


    ER hat sich dieser Verantwortung entzogen! ER ist keine engagierter Vater, sondern ein Narzisst, der das Kind für seine Anerkennung missbrauchte und das auch zukünftig tun will! Es geht ihm nicht ansatzweise um das Kind, sondern nur um die Darstellung seiner Person!


    Hoffentlich hast du Garantie auf deine Glaskugel. Oder hast du ein Psychologisches Gutachten als Beweis? Dann um so besser. Du brauchst dir dann keine Sorgen vor Gericht machen. Alles ist durch Dritte bewiesen und das Gericht wird sicherlich deine Meinung teilen.


    Er hat sich sämtliches Umgangsrecht verwirkt, da er jahrelang seiner Pflicht nicht nachgekommen ist! Ein Kind ist kein Jojospiel!


    Wenn der Umgang verwirkt ist, muss das ja ein Richter so entschieden haben, und du hast kein Problem mehr. Einfach Telefonnummer wechseln und gut ist.


    Wie lautet eigentlich deine Frage, wenn doch alles klar ist? Willst du wissen, ob du in die Berufswahl deines Ex eingreifen kannst? An der Stelle glaube ich, hast du Pech gehabt. Vermutlich wirst du umziehen oder zumindest das Kind auf einer anderen Schule anmelden müssen. Hoffentlich verliert der Vater bald das Interesse am Kind und zieht nicht dauernd hinter euch her. Drück dir die Daumen.

  • Du, das Kind ist im Grunde einer Puppe gleich. Hat das UET keinen Bock mehr drauf oder was auch immer, verschwindet das Kind im Gedankenschrank.
    Wir der dann nach einiger Zeit wiedereinmal aufgeräumt, fällt das Kind dann mal wieder in die Hände des UET.
    Es wird sich um eine Kontaktaufnahme gekümmert, betreuter Umgang, zur Annäherung, dann läuft es wieder einige Zeit bis das Kind wieder langweilig ist.
    Das kann sich theoretisch bis zur Volljährigkeit hinziehen.
    Schließlich muss man als BET positiv auf den Nachwuchs einwirken, also im Verweigerungsfall des Kindes, dieses zwingen. Oder im Teenie Alter musst du dem Kind gut zureden.
    Kannst du von dir dann behaupten, du hast das alles gemacht und es klappt dennoch nicht, MUSS das UET ran!
    Man muss nach solchen Aktionen definitiv rausbekommen, warum hier verweigert wird.
    So wurde mir dies von der pädagogischen Fachkraft beim betreuten Umgang erklärt. Dieser kann grds beliebig oft beantragt und durchgeführt werden, aber irgendwann wird der Träger die Eltern auch an den Kosten beteiligen.

  • Ich fasse also mal kurz zusammen:


    1. Die KM möchte einen Schulwechsel für das Kind - und hat beschlossen welche Schule die zwangsläufig notwendige ist. Außer ihr teilt diese Entscheidung wohl niemand - denn ansonsten würde sich die Frage nach dem Mehrbedarf gar nicht stellen.


    2. Nach Vorstellung der KM soll dem KV ausdrücklich und ausschließlich die Rolle des Finanziers zukommen - er habe laut Corporis Juris Mama sein Umgangsrecht verwirkt. Selbstverständlich würde sie betreuten Umgang befürworten, nur leider leider ist dieser aus logistischen Gründen auf ihrer Seite nicht möglich.


    3. Sowieso will das Kind keinen Umgang, und was das Kind nicht will, das braucht es auch nicht (Fragt sich nur wie sie dazu steht wenn das Kind mal nicht in die Schule will, oder später mal so gar keinen Willen hat seinen Lebensunterhalt zu verdienen).



    Was soll man dazu noch sagen ....