Eilantrag Umgang anfechtbar?

  • Im Rahmen des EA ist ausschließlich der dreiwöchige Umgamg geregelt. Im Rahmen des Hauptverfahren (läuft) sollen die Feiertage sowie die Ferien geregelt werden bzw. sind diese beantragt.

  • Ich wiederhole mich gerne...
    Die KM hat 1 Tag vor dem festgelegten Umgang Beschwerde eingelegt. Zwei Anwälte haben mir bestätigt,
    das das Urteil nicht rechtskräftig (ja, Diskussion wurde hier bereits geführt) ist und daher nicht vollstreckbar ist. In dem Fall vertraue ich den beiden Anwälten.
    Ja, ich hätte trotzdem hinfahren sollen und versuchen sollen mein Kind abzuholen. Ja, es war ein Fehler und das ist jetzt so. Meine Gefühlswelt in dem Moment können hier die wenigsten nachvollziehen. Nun ist mir seit ein paar Tagen bekannt das das OLG die Beschwerde abgelehnt hat. Das Thema hat eine Weile beim OLG gelegen und liegt immer noch dort und ist noch nicht zurück zum Amtsgericht. Nun hat die KM nochmal die Möglichkeit schriftlich innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit dazu Stellung (zur Abweisung der Beschwerde) zu nehmen. Je nachdem wie die Stellungnahme ausfällt kommt es zu einer Anhörung beim OLG. Die Mühlen mahlen in dem System langsam. Die KM hat mir "freundlicherweise" begleitete Umgänge in dem Zeitraum angeboten und ich habe diese wahrgenommen und ich war da. Hier hat mir dann mein Kind gesagt, das sie mich nicht mehr sehen will. Dies war ein paar Wochen zuvor noch anders. Das Kind mit der Polizei abzuholen war für mich bis jetzt keine Option. Auch hier gibt es solche und solche Meinungen darüber. Ebenfalls habe ich mir Meinungen beim JA,Erziehungsberatungsstelle, Väteraufbruch und privat eingeholt. Diese sind alle unterschiedlich... wie hier. Jeder hat gute Argumente für das Eine sowie für das Andere. Ich werde mir in den nächsten Tagen darüber abschließend eine Meinung bilden.


    Ich bin für konstruktive Kritik immer zu haben besonders da der Blick aus dem Sumpf heraus nicht immer ganz klar ist.
    Seitenhiebe brauche ich hier nicht und lasse ich mir auch nicht gefallen. Egal, ob es von einer Forumsinstanz oder sonst wem ist. Wenn man auf dem Boden liegt braucht man nicht noch Tritte sondern eine Hand die einem Aufstehen hilft.

  • Natürlich wäre das eine Paradesituation für das Einsetzen einer Umgangspflegschaft. Genau in solchen Fällen und für solche Fälle gibt es dieses Instrument - ein Umgangsbeschluss liegt vor, wird aber nicht umgesetzt oder die Umsetzung wird als unsicher beurteilt.


    Was da der Umgangspfleger tun kann?


    Allem voran sind es erfahrungsgemäß zwei Paar Schuhe, ob ein BET einfach dem verhassten Ex/der Ex die Türe nicht aufmacht und das Kind nicht herausgibt, oder einer vom Gericht bestellten Person. Hinzu kommt, dass ein Umgangspfleger eben nicht ein besserer Taxifahrer ist, der nur das Kind hin und her bringt, sondern als Fachkraft in die Situation einwirkt. Das steht heutzutage in praktisch jedem Beschluss mit bei. Ergo - Kind weigert sich? Dann wird der Umgangspfleger ergründen, weshalb das Kind sich weigert und Strategien entwickeln, wie dennoch erste Annäherungskontakte stattfinden können. BET weigert sich das Kind heraus zu geben wegen irgendwelcher Befürchtungen? Dann kann der Umgangspfleger hier aufklärende Gespräche führen und/oder Kompromisse erarbeiten. In aller Regel geht´s nicht tatsächlich darum, Ängste abzubauen, sondern Ausreden zu verunmöglichen.


    Dass der Umgang trotz vorliegendem Beschluss nicht stattfindet ist die absolut klassische Einstiegssituation für einen UP. Sonst würde dessen Einsatz doch jeder Grundlage entbehren. Insofern ist das der sinnvolle und richtige Schritt, schon weil dann eine fachkundige Drittperson dem Gericht berichtet, WARUM der Umgang nicht stattfinden kann.

  • Kann der Umgangspfleger die von ihm festgelegten Umgangszeiten nicht durchsetzen, was macht er dann?
    Dann kann er vor Gericht ziehen und von dort dezidierte Umgangszeiten festlegen lassen und dafür einen Titel erwirken.


    Nun hat aber der Threadstarter genau dies bereits: dezidierte Umgangszeiten vom Gericht durch einen Beschluss festgelegt bekommen.
    Jetzt ist juristisch nur die Frage, ob er ihn durchsetzt.


    Der Umgangspfleger könnte eine Möglichkeit für die Zukunft sein, um Umgänge zu terminieren, die vom Gericht noch nicht festgelegt sind. Aber jetzt hier steht er "unter" dem Gerichtsbeschluss. Im deutschen Rechtssystem kann der Gerichtsbeschluss nicht getoppt werden. Der Gerichtsbeschluss ist die schärfste "Waffe". Die hat Toastbrot in der Hand. Er setzt sie nur nicht ein, weil er Sorge um die Folgeschäden hat.
    Da die Mutter augenscheinlich sich weder um Recht noch Kinderwunsch kümmert, wird immer ein Schaden entstehen. Es gibt für Toastbrot keinen Weg, den abzuwenden. Das liegt einzig in der Hand der umgangsverweigernden Mutter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • In Deutschland darf ein Umgangspfleger keine Umgangstermine festlegen i.s.v. bestimmen, wie oft und wieviel Umgang stattfindet, egal nach welchem § er bestellt ist. Die müssen zwingend durch das Gericht festgelegt worden sein, schon weil der Beschluss sonst nicht vollstreckbar ist. Maximal kann mit den Eltern einvernehmlich was gemacht werden an den Terminen.


    So ein UP taucht ja nicht kontextfrei bei der ersten Übergabe auf und dann ist halt die Tür zu. Vorab laufen Elterngespräche etc. und tatsächlich sitzen ja die wenigsten BETs in der Anhörung und erklären dort, was juckt sie das Gericht und das Gesetz, das Kind geht nicht zum Umgang, Punktumaus. Da kommt Begründungen und Einwände resp. Vorwände, weshalb der Umgang nicht stattfinden kann. Und eine Vielzahl dieser typischen Einwände verpuffen sehr schnell, wenn eine UP aktiv wird. Klassisches Beispiel hier - garantiert hat die KM in der Anhörung nicht erklärt, ihr wärs doch schnurz, was der Richter entscheidet, sie gibt das Kind nicht raus und IRGENDWIE muss ihr Anwalt ja auch begründet haben, weshalb kein Umgang stattgefunden hat.


    Nun mag da stehn, dass das Kind sich geweigert hat. Ein Kind, das sich aus der puren Not eines Loyalitätskonfliktes weigert, zum Umgang zu gehen, kann sich hinter einem UP wunderbar "verstecken". Es muss ja. Der UP ist ja da, um es abzuholen und in Gegenwart des UP traut sich ein BET in der Regel auch nicht, nochmal auf das Kind unmittelbar vor dem Umgang einzuwirken. Das macht es sehr viel leichter, als sich hinter einem Richter zu verstecken, den das Kind noch nie gesehen hat oder einem Beschluss, den es nicht kennt. Da hat´s häufiger Fälle, in denen die Kinder sich demonstrativ gegen Umgang aussprechen - bis man den BET aus Sichtweite geschafft hat, sie mit dem UET alleine sein konnten und das registriert haben. Kinder sind pfiffig - die begreifen gang fix wozu der UP da ist. Und nutzen das dann auch im Rahmen des ihnen möglichen.